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THEMA: Warnung: AVIS-Anmietung in Südafrika für Namibia
24 Jan 2008 14:36 #58435
  • Taleund7
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  • Beiträge: 7
  • Taleund7 am 24 Jan 2008 14:36
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Diese Warnung muss man erweitern auch auf THRIFTY, SA! In Kapstadt wurden uns Autos angeboten, die nicht einmal Profiltiefen hatten, wie es der ADAC vorschreibt. Man kann sagen, auf den Fahrzeugen waren Sliks montiert!! Uns wurd erläutert, dass dies in SA den den Bedingungen entspricht. Auch nach längeren Verhandlungen war man bereit, ein Ersatzfahrzeug nur gegen einen Upgrade zur Verfügung zu stellen, was wir aus Zeitgründen annehmen mussten. Fast alle Fahrzeuge, die wir dort gesehen haben, hatten kaum mehr als 1 bie 1,5 mm Profiltiefe!!

Grüsse
RR
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24 Jan 2008 15:19 #58445
  • Jens_Dietzel
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  • Jens_Dietzel am 24 Jan 2008 15:19
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Was kann der ADAC (deutsch) den Südafrikanern an Mindestprofiltiefe vorschreiben???
Ob es dort gesetzliche Vorschriften dazu gibt, sorry keine Ahnung.:blush:
Wenn nicht, dann ist es klar, das Du mit Deiner Forderung auf Unverständnis stößt.
Wenn es trocken ist, sind die Rillen eher nebensächlich....
LG Jens
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24 Jan 2008 17:50 #58463
  • joli
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  • joli am 24 Jan 2008 17:50
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Hallo RR,
ich glaube, dass wir mit unseren Vorstellungen darüber, wie ein Mietwagen technisch und bereifungsmäßig auszusehen hat, in Afrika auf ziemliches Unverständnis stoßen. Mich interessiert der Reifenzustand durchaus, wobei mir allerdings die Profiltiefe vom Prinzip her egal ist - die spielt auf Pad nun wirklich keine Rolle. Aber sie ist auch ein Indiz für das Reifenalter und da werde ich schon hellhöriger: ein abrupter Reifenschaden auf Pad kann schon sehr unangenehm sein - mal ganz abgesehen davon, dass man mitunter dann auch noch für Ersatz sorgen und zahlen muss. Ich werde aber auch etwas kleinlaut, wenn ich zur Kenntnis nehmen muss, dass deutsche Autovermieter ihre Fahrzeuge im Winter ohne Winterreifen ausliefern.
Dennoch rate ich jedem SA/Namibia-Reisenden, sich alle Reifen seines Mietwagens etwas sorgfältiger anzusehen und bei erkennbaren Mängeln auf Nachbesserung zu bestehen; ähnliches gilt auch für die Straßenzulassung - die kann bereits erloschen sein oder während der Mietzeit erlöschen ( kommt auch bei Großvermietern vor. Erkennbar auf der Vignette an der Windschutzscheibe).Bei etwaigen Grenzübertritten kann das schon sehr unangenehm werden.
Gruß Joli
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