Hallo Inoscho,
die Vorposter haben schon viel gesagt dazu.
Mir fiel nur der Begriff des Stadtgebietes auf. Windhoek wurde z.B. in diesem Jahr bis zum Flugplatz erweitert. Eigentlich war noch ein viel größeres Gebiet vorgesehen, die betroffenen Farmer haben sich aber erstmal erfolgreich gewehrt, städtische Auflagen ohne städtische Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Müllentsorgung etc.) zu akzeptieren. Ich denke aber, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Hintergrund ist wohl, dass immer mehr Farmen die Genehmigung zur Aufteilung der Farm in kleine Parzellen beantragt haben. Die kleineren Grundstück (oft um die 20ha) können dann wohl auch problemlos als Baugrundstück verkauft werden, ohne dass Ausländer dann Probleme haben. Anders als in Deutschland ist hier jedoch die Vertragsgestaltung viel freier. Schaust du dir die Verträge an, dann wird nicht ein Grundstück verkauft sondern oft nur ein Wohn- oder Nutzungsrecht abgetreten, oft befristet (xy Jahre) und anders als bei der deutschen Erbpacht ohne dir Möglichkeit dieses Recht zu verkaufen oder zu vererben. Ein besonders interessantes Beispiel habe ich diesen Sommer auf einer Farm kennen gelernt: Der Farmer hat mehrere Parzellen and "Freunde" abgetreten, die dort recht großzügige Häuser gebaut haben. Der Vertrag sieht aber vor, dass bei Übertragung der Farm an einen Erben oder neuen Besitzer auch automatisch das Pachtverhältnis endet und die gebauten Häuser ggf. ersatzlos übergehen oder abgerissen werden müssten.
Die Vertragsfreiheit bringt es mit sich, dass du genau lesen musst, was in den Verträgen steht und welche REchte der "Verkäufer" überhaupt verkaufen kann.
Zum Farmverkauf: Die Fondregelung mit 49% ist korrekt. Aber die restlichen 51% muss nicht eine Person halten und eine Rückabsicherung z.B. über Schuldschein etc. ist möglich. Die Regierung von Namibia hat aber m.W. angekündigt ab 30.9.2009 bis auf weiteres alle im Markt angebotenen Farmen zu erwerben. Anlass war wohl eine heftige Kritik an der Umsetzung der Landreform. Es steht wohl viel mehr Geld zur Verfügung als für Landerwerb bisher ausgegeben wurden und die 5 Enteignungsverfahren gegen ausländische Farmbesitzer hat die Regierung wohl erstmal als verloren aufgegeben.
Ich schreib dir noch eine pms
Viele Grüße
jaw