THEMA: Reisekostenrücktrittsversicherung bei Krankheit, b
16 Sep 2008 17:17 #77853
  • rhacodactylus
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  • rhacodactylus am 16 Sep 2008 17:17
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Hallo,

möchte Tour bei lokalem Anbieter buchen.
Kann ich in D eine Reisekostenrücktrittsversicherung dazu abschließen ( z.B. im Falle einer Krankheit ) ?
Wenn ja welche Verantstalter sind zu empfehlen ?


Grüsse
Dieter
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16 Sep 2008 17:31 #77856
  • travelNAMIBIA
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  • travelNAMIBIA am 16 Sep 2008 17:31
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Hallo Dieter,

das muss in den AGBs der Versicherungen stehen!
Was für eine Art Tour möchtest Du denn buchen... mit mehr Infos, kann man Dir leichter gute Veranstalter vermitteln.

Sonnige Grüße
Christian
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16 Sep 2008 19:59 #77867
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  • joli am 16 Sep 2008 19:59
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Hallo Dieter,
wenn Du bei einem Anbieter vor Ort - also in Namibia - buchst, dann kann es bei einer deutschen Reiserücktritts- oder auch bei einer Reiseabbruchversicherung etwas problematisch deshalb werden,weil die deutsche Versicherung nicht weiß, welche Storno-Kosten von dem namibischen Büro erhoben werden.Deshalb solltest Du das vorher sehr genau klären - und zwar nicht mit irgendeinem Außendienstmitarbeiter, sondern mit der Zentrale.
Gruß Joli
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16 Sep 2008 20:32 #77869
  • Armin
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  • Armin am 16 Sep 2008 20:32
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Hallo Dieter,

habe die Reiserücktrittskostenversicherung, die zum Versicherungspaket meiner MasterCard Gold gehört, in diesem Jahr auf eine harte Probe gestellt und bin letztendlich angenehm überrascht worden.

Wir konnten unsere Reise krankheitsbedingt extrem kurzfristig nur mit einer Woche Verspätung antreten, was neben den nicht mehr stornierbaren Hinflügen zum ursprünglichen Termin die Buchung zweier zusätzlicher one-way-Flüge, die Absage mehrerer Unterkünfte mit unterschiedlichen Ausfallkosten und die Ausfallkosten von fünf Mietwagentagen verursachte. Es handelte sich also weder um einen Reiserücktritt, noch um einen Reiseabbruch, sondern um Mehrkosten durch einen verspäteten Reiseantritt. Zu allem Überfluss ist der Versicherungseintritt bei verspätetem Reiseantritt zwar vor der Reise, aber erst nach der Buchung aller Einzelleistungen in die Palette der Versicherungsleistungen aufgenommen worden. Ich war daher sogar auf Kulanz angewiesen.

Da die Mehrkosten durch den verspäteten Reiseantritt aber deutlich geringer waren, als die Kosten eines kompletten Reiserücktritts gewesen wären, hat die Versicherung (UKV)ohne große Diskussionen sämtliche Zusatz- bzw. Ausfallkosten abzüglich der Selbstbeteiligung übernommen.

Ich musste allerdings sämtliche Mehrkosten und Ausfallkosten nachweisen und außerdem zum Vergleich die (theoretischen) Kosten eines kompletten Reiserücktritts, was mir aufgrund der häufig nicht bekannten Rücktrittskostenregelungen vor allem bei kleineren Unterkünften wie Gästefarmen nicht ganz einfach war. Dazu kam immer wieder die Frage nach dem Zeitpunkt der Bewertung und dem Wechselkurs.

Vielleicht hat meine umfangreiche Tabelle mit zahlreichen Annahmen, ergänzt um Rechnungs- und e-mail-Kopien, Kreditkarten- und Kontoauszüge, Internet-Ausdrucke usw. die Sachbearbeiterin auch so verunsichert, dass sie gedacht hat, \"lieber bezahlen, als das alles zu kontrollieren und zu hinterfragen\". Wäre mir letztendlich auch egal. Hauptsache, ich bin mit einem \"blauen Auge\" davongekommen - gesundheitlich und finanziell. Auf jeden Fall habe ich meine Ressentiments gegenüber in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen dadurch revidiert.

Viele Grüße
Armin
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16 Sep 2008 21:15 #77870
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  • Alexandra am 16 Sep 2008 21:15
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Hallo!

Schau dir mal die Versicherungen beim ADAC an!
Es gibt Angebote für Mitglieder und Nichtmitglieder!

Hier ein Auszug aus der Reiserücktrittskostenversicherung:
Was ist eine versicherte Reise?

Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen wie auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen (z.B. nur Flug, ein gebuchtes Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung). Eine Reise liegt nicht vor, wenn es sich um eine beruflich oder dienstlich veranlasste Reise handelt. Dazu zählen insbesondere der Weg von und zur Arbeit und Geschäftsreisen.
Reisen sind weltweit versichert, einschließlich Reisen in Deutschland.
Während der Laufzeit der Versicherung sind beliebig viele Reisen versichert. Der maximal versicherte Reisepreis je gebuchter Reise ergibt sich aus dem von Ihnen gewählten Tarif.


Liebe Grüße:) !
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17 Sep 2008 07:52 #77876
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  • Pascalinah am 17 Sep 2008 07:52
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Hallo Dieter,

ich habe - leider - den ganzen Mist gerade hinter mir. Die Versicherungen händeln das unterschiedlich...
Unsere Flüge hatten wir extra versichert über die \"Die Europäische Reiseversicherung\". Da hast du zwar bei Anruf nur eine Bandansage. Dafür wurde der Schadensfall zügig und probelmlos bearbeitet. Wir bekamen alles bis auf die 20% zurück.
Die Kosten für das Auto hatten wir über die Mastercard-RRV zurück gefordert. Da hattest du zwar (einen) Ansprechpartner - jedes mal einen anderen. Erst kam eine Liste was sie haben wollten, dann noch zusätzlich dieses, jenes, etc. (also nach dem Motto alles man schön lange rauszögern...:angry: ) Letztendlich wurden uns von den 375,- € Stornogebüren 100,-€ p.Person(!) abgezogen. Na, nett dass ich nicht noch etwas draufzahlen musste!:S :S
Auf jeden Fall musst du die Rechnung, die Stornorechnung, evtl. die AGB`s des Veranstalters und das ärztl. Attest einreichen.

LG
Pascalinah
Nimm dich vor Leuten in Acht, die damit angeben, wer sie sind.
Ein Löwe wird dir nie sagen müssen, dass er ein Löwe ist.
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