THEMA: Carnet de Passages Problem
22 Jul 2008 09:33 #72763
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  • stobi_de am 22 Jul 2008 09:33
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Hallo,

ein Freund hat folgendes Carnet-Problem in ZA:

er hat (hatte) einen deutschen Suzuki Vitara, den er lange Jahre in ZA und NAM gefahren ist. Die notwenigen Grenzübergänge hat er immer nach Mozambique gemacht. Letztes Jahr hat er das Auto an einen Südafrikaner verkauft, der zusagte, daß das Auto in Mozambique zugelassen wird und dann dort auch offiziell eingeführt wird. Mein Freund sollte das Carnet mit den offiziellen Stempeln zurückerhälten.

Es ist ein Kaufvertrag aufgesetzt worden, in dem die Formalitäten mit dem Carnet vorgegeben waren. Der Verkauf selbst fand über einen angeblich sehr zuverlässigen Mittelsmann statt.

Der Verkaufspreis war 5000 Rand. Nun hat der Mittelmann dem Südafrikaner das Auto für 10000 Rand verkauft. Der aufgesetzte Kaufvertrag wurde an den eigentlichen Käufer, da hier die 5000 Rand drin standen, nie ausgehändigt und dieser hat also auch niemals unterschrieben. Die Sache mit dem Carnet wurde jedoch angeblich MÜNDLICH geklärt und zugesagt.

Das Auto selbst hat niemals ZA verlassen, von einer Zulasung und einem Import in Mozambique will der jetzige Käufer, den wir in ZA gefunden haben, niemals was gehört haben. Das Carnet ist verschwunden.

Vom ADAC hat er erfahren, daß der ZA-Zoll auf diese Sache (woher auch immer) aufmerksam geworden ist und meinem Freund nun eine empfindliche Strafe aufbrummen will, die den Wert de Fahrzeugs um 1000% übersteigt.

Was kann man in so einem Fall machen?

Gruß
Frank
Die Welt ist zu groß, um immer nur auf Straßen zu fahren
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22 Jul 2008 12:28 #72777
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  • Ulli am 22 Jul 2008 12:28
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Wenn man so dämlich ist wird man wohl zahlen müssen....

Sorry, aber die ordnungsgemäße Einfuhr oder auch Ausfuhr mit dem Austempln des Carnets liegt in der Verantwortung des Fahrzeugsbesitzers. Wenn der dann auch noch so dumm ist und das Carnet aus der Hand gibt hat er wohl Pech gehabt.

In jedem Fall kann dein Freund wohl die Bürgschaftssumme für das Carnet abschreiben. Die Forderung des Zolls in SA muss dieser erstmal rechtskräftig zustellen und dann auch durchsetzen. Natürlich kann man so etwas nur dann aussitzen wenn man vor hat nie wieder nach Südafrika zu reisen. Falls doch bleibt wohl nur die rechtliche Auseinandersetzung mit Hilfe eines südafrikanischen Rechtsanwalts.

Viel Glück

Ulli
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