sicherlich alles nicht falsch was hier geschrieben wurde, aber (für mich....) ist der Chargeback eine Leistung der Kreditkarten-Gesellschaft und hat im Prinzip erst Mal nichts mit der Airline zu tun. Hier würde ich mich alleine auf die Bestimmungen dieses Charge-Back (die ja Bestandteil meines KK-Vertrages mit dem Ausgeber sind, berufen.
Wenn also nachgewiesen ist, dass die Leistung nicht erbracht wurde, dann sollte der Chargeback auch funktionieren, sonst hält die Advanzia ihren Vertrag nicht ein.
Meine persönliche Meinung, für mich wird es dann unerheblich, ob das EU-Recht oder das thailändische Recht was anderes vorsieht.
Ich bin der Auffassung, dass mich das Vertragsverhältnis zwischen Mastercard und dem Leistungserbringer nicht betrifft, woher sollte ich auch die dortigen Vertrags-Beziehungen kennen.
Genau so würde ich jetzt gegenüber der KK-Gesellschaft argumentieren, wie die sich das Geld dann zurückholen ist an sich deren Problem.
Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung, da gibt es auch ganz andere dazu je nach dem wer von den Betroffenen was dazu schreibt.
Wenn man das Geld aber erst Mal wieder in Besitz hat, dann macht das evtl. Streitigkeiten (mit wem auch immer) aber sehr viel leichter, denn die müssen sich das dann jetzt wieder zurückholen.
Ich bin mir aber recht sicher, dass das bis jetzt nirgendwo ausprozessiert wurde und es keine endgültige Klärung gibt, weder im Verhältnis zum Kunden sowie auch im Verhältnis KK-Gesellschaft zur Airline. Zumindest ist mir dazu nichts bekannt.
Erinnert euch mal an die Ankündigung der Bundesregierung für die Gutscheinlösung, die Antworten von Hotels- und Airlines waren innerhalb eines Tages "gibt nix, nur noch Gutschein, siehe Beschluss der Regierung, ..." . Der Beschluss wurde nie Gesetz weil er von vorneherein unzulässig war.
im Endeffekt ist es die persönliche Entscheidung, ob einem die Summe den Aufwand Wert ist da hinterherzugehen, weil, Aufwand bleibt es. Das betrifft aber genauso die Kartengesellschaft, die lassen auch oft was laufen einfach weil es günstiger ist. Als Kunde muss ich aber im Endeffekt bereits ein für mein Recht auch notfalls zu streiten mit offenem Ausgang.