Hallo Ulla,
gehe mal davon aus, daß Du Dein Leben und die Abläufe ungemein vereinfachst, wenn Du Dir vom Wirtschaftsministerium VORHER, d.h. vor Versand, ein IMPORT PERMIT holst.
Aufgrund von Auseinandersetzungen mit dem Hauptzollbeamten in Walvis Bay und Beschwerdeverfahren in Windhoek kann ich Dir ganz eindeutig sagen:
Es gilt der TRANSACTION VALUE, d.h. der Kaufpreis. Vom Wert kannst Du 20% pro Jahr für "Devaluation of a used car" abziehen seit Kauf des Fahrzeuges. Es muß die Kaufrechnung (oder eBay transaction wie in meinem Fall) vorgelegt werden. Wenn es dem Hauptzollbeamten nicht gefällt, fragt er beim deutschen Zoll an, ob die Transaktion real oder ein Fake ist. Deshalb sei vorsichtig Traumtänze zu beginnen. Er droht gerne, daß er den Wert selbst schätzt oder sich Schätzungen von ortsansässigen Autohändlern geben läßt. Lasse Dich nicht einschüchtern, das Gesetz besagt Transaktionswert, auch wenn der noch so niedrig ist und auch wenn es diesem Menschen nicht gefällt.
Jeder Monat in jeder Berechnung besagt 1/12.
Kannst Dir ggf. auch ein Wertgutachten (in englischer Sprache) erstellen lassen. Die Dekra ist z.B. in Südafrika eine anerkannte Institution.
In meinem Falle habe ich das Fahrzeug in England über eBay gekauft und ein Jahr in Deutschland zugelassen. Wir haben deklariert: Kaufpreis in England ./. 20% Entwertung in einem Jahr. Das mußte er am Ende anerkennen. Zwar wutentbrannt, aber er mußte sich ans Gesetz halten.
Vergiß aber nicht, daß Du bei einem Dieselfahrzeug fast den halben Wert als Abgabe, inkl. MWSt., leisten mußt.
Grüße
H.
P.S. Ich war erstaunt, wie viele europäische Automagazine bei Zollbeamten in Walvis Bay im Regal liegen, aus denen sie offenbar versuchen die aktuellen Gebrauchtwagenpreise zu ermitteln.