da hatten wir ja Glück, wir hatten den minderjährigen Freund unserer Tochter mit.
An den Grenzen Nam/Bot Bot/sim und wieder zurück wurden wir kein einziges mal danach gefragt.
Hätten wir auch nicht dabei gehabt
Danke und Gruß
Matze
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Auch für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – dass für Kinder unter 16 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen.