THEMA: Einfuhrzoll
11 Jul 2010 16:49 #146164
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  • tokoloshi am 11 Jul 2010 16:49
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Hallo Namibiafreunde
Habe mal ne spezielle Frage.Und zwar bin ich als Tourist im Nov.09 mit meinem Auto aus Namibia in RSA eingereist.Nun möchte ich hier länger bleiben und ich weiß das man Einfuhrzoll bezahlen muss wenn ich das Fahrzeug hier registrieren lassen will.Die Registrierungsstelle sagte mir das ich zurück zum Grenzpunkt(North West) muss um dort den Einfuhrzoll zu bezahlen. Jedoch das wäre sehr umständlich für mich, hin und zurück 1400km.Vielleicht weiß jemand ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt(vielleicht in pretoria?)
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11 Jul 2010 17:40 #146169
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  • travelNAMIBIA am 11 Jul 2010 17:40
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Hallo tokoloshi,

willkommen im Forum!

Verstehe ich es richtig, dass Dein Auto jetzt in Namibia zugelassen ist? Im Prinzip ist es aber egal, denn bei Südafrika gilt (leider) der folgende entscheidende Satz im Gesetz:
"Law strictly prohibits the importation of used/ second hand vehicles." Ausnahmen gibt es nur für neue/returning Permanent Residents, historischer Fahrzeuge und Ersatzteile und einiges anderes..
Nachzulesen auch u.a. hier: ivid.co.za/Import%20South%20Africa.html

Wenn Du die Ausnahmen erfüllst, kannst Du grundsätzlich das Auto natürlich bei jeder Zollstelle verzollen, wobei Du dafür und dann für die Registrierung in SA die nötigen Papiere aus Namibia brauchst; u.a.

- Reisepass
- Nachweis des Aufenthaltstatus in SA
- Nachweis der Erstauslieferung des Fahrzeuges
- Importpermit
- Fahrzeug muss alle SABS-Standards erfüllen

Aus Namibia brauchst Du dafür:
- Traffic Register Certificate
- Car Registration Certificate
- Police Clearance
- Vehicle Export Clearance
- De-registration certificate

Zoll wird auf Grundlage des Zeitwertes des Fahrzeugs berechnet. Dieses macht der Zoll in SA und zwar uner Berücksichtigung folgender Abzüge vom Neupreis (Du musst einen Nachweis des Neupreise erbringen; wenn das Auto älter als 4 Jahre ist müssen dieses zwei unabhängige Neuwagenhändler im derzeitigen Registrierungsland vornehmen:
- 1-6 Monate 12,5 %
- 6-12 Monate 25 %
- 1-2 Jahre 35 %
- 2-3 Jahre 50%
- 3-4 Jahre 60%

Es fallen folgende Abgaben an:
- Importzoll: 32 %
- Luxussteuer: 0-20 % (fast immer auf 10 % festgesetzt)
- MwSt: 14 %

Es gibt auch eine temporäre Einfuhr für Touristen. Dann darf das Fahrzeug maximal 6 Monate im Land bleiben und muss dann exportiert werden.

Einiges steht auch hier www.sars.gov.za/home.asp?pid=180 dazu.

Sonnige Grüße
Christian
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11 Jul 2010 18:01 #146172
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  • tokoloshi am 11 Jul 2010 16:49
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Vielen Dank, das hilft mir schon ungemein weiter. Als Immigrant bekommt man es auch zugelassen, konnte ich bei dir nachlesen.
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12 Jul 2010 12:33 #146277
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  • giraffenmog am 12 Jul 2010 12:33
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ACHTUNG!!!!

Sollte es sich bei Deinem Wagen um einen Links-Lenker handeln, könntest Du enorme Schwieirigkeiten bei der Anmeldung bekommen. Wir haben über den Import auch schon mal nachgedacht, haben aber kein sicheres Verfahren ohne "ich kenne da jemanden, der jemanden kennt...." zur Anmeldung gefunden.

Das heisst jetzt nicht, daß es nicht geht... aber es ist ist u.U. nicht ganz so einfach. Und es wäre echt ärgerlich, wenn Du den Zoll bezahlt hast und erst hinterher feststellst, daß Dir der Wagen nun nichts mehr nützt.

LG elli
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12 Jul 2010 12:54 #146280
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Hi Tokoloshi,

als Ergänzung zu Elli hier der offizielle Passus (Punkt 9): www.sabs.co.za/pdf/B...atory/LOA1_Notes.pdf

"Left-handy drive vehicle: From 23 July 2004 these may only be legally imported and operated in SA if first registered and licenced in the name of the importer (or registered owner) before 1st January 2000. Permission to import, if granted, is personal to the importer. The vehicle must be sold or disposed of outside SA or destroyed. This includes donations and bequests. Diplomatic vehicles that are non-compliant with current regulations must be exported at the end of the term of duty in SA."

Sonnige Grüße
Christian
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