THEMA: Ein Traum wird wahr...
18 Aug 2017 16:30 #485646
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  • Graskop am 18 Aug 2017 16:30
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ANNICK schrieb:
Ich bin mir sicher du wirst mit der Zeit gut umgehen.


Nun ja, da ich hier zu Hause keine 10min still sitzen kann
ohne etwas zu werkeln meint meine Frau ich werde wohl
unser Häuschen in Graskop in einem Monat komplett sanieren. :silly: :whistle:
LG
Silvio
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24 Aug 2017 16:05 #486534
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6 Monate und 5 Tage

Hallo Fomi`s,
heute komme ich mal mit der ersten Frage um die Ecke.
Ich bin selbstständig und bei der KK freiwillig gesetzlich versichert.
Nun ist meine Idee, die Krankenversicherung für die Zeit meiner Reise, immerhin ja
3 Monatsbeiträge, auf Eis zu legen. Schließlich brauch ich für die Zeit sowieso eine
Private Auslandskrankenversicherung und werde diese Zeit auch im Ausland verbringen.
Ein Anruf bei der KK brachte diese Auskunft:
Ich müsste meine Versicherung kündigen, dazu auch einen Nachweis über die private Auslands-KV erbringen und nach der Reise eine neue freiwillig gesetzl. KV abschließen. :angry:
Der Nachteil wäre, dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld hätte. Sprich das ginge nicht mehr zu versichern in der gesetzl. KV.
Die Versicherung ruhen zu lassen geht wohl nicht. :pinch:

Hat von euch irgend jemand mit so etwas Erfahrung?
Ich hab versucht mich im Netz zu belesen. Aber mit diesem Bürokratendeutsch komm ich nicht klar. Ich bin doch nur ein kleiner Handwerker. :silly:
Meine Befürchtung ist ganz einfach das ich danach nicht mehr in die gesetzliche KV zurück
komme. Das war nämlich die erste Auskunft der KK vor 3 Monaten.

Für Tipps und Ratschläge bin ich dankbar.
LG
Silvio
Letzte Änderung: 24 Aug 2017 21:57 von Graskop.
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24 Aug 2017 17:48 #486551
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Hallo Graskop,

ich bin auch freiwillig in der gesetzlichen KK. Mein Betrag für das laufende Jahr errechnet sich aus meinem Einkommen/ Einnahmen im Vorjahr. Wenn du nun 3 Monate weg bist und der der Zeit auch keine bzw. geringere Einnahmen erzielst, verringert sich also automatisch dein Betrag für das Folgejahr. Vom generellen Austreten/Stilllegen würde ich sowieso abraten, was ist wenn dir nach der Wiedereinreise nach D und vor Wiedereintritt in die KK was passiert? Du bist Selbstständig und somit auf deine Arbeitskraft oder auch dein Krankengeld angewiesen. Ich weis nicht wie du deinen Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag mit dir selbst gestaltet hast, und ob du dir im Bedarfsfalle 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen kannst, ohne das es später als verdeckte Gewinnausschüttung gilt, sprich über sowas mal mit deinem Steuerberater.
Achte auch darauf wie lange deine Auslands-KV gilt, viele sind auf 45 Tage im Jahr begrenzt.
Ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen.
Viele Grüße Cora
Reisen: Marokko 2006-2021 16 mal, Jordanien 2015, Namibia 2016, Nam-Bot-Sim 2017, Malawi-Sambia 2018, Tansania 2019, Uganda 2020, Oman 2022
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Hallo Sylvio,

geht nicht die Private Auslandskrankenversicherung davon aus, dass Du im Falle einer ernsten, auch langwierigen, Erkrankung (hoffentlich nicht!) zurück in die Heimat gehst, um dort weiterbehandelt zu werden???
Das würde ich zunächst klären!
(Die zusätzlichen Tage musst Du dann noch separat versichern.)

Viele Grüße
Strelitzie
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27 Aug 2017 19:58 #486938
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Hallo Cora, Hallo Strelitzie.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich hab das mit der Kranken-Versicherung noch mal
bei der KK überprüft und muss sagen, ihr habt beide Recht.
Im Falle einer Krankheit (deswegen hat man ja die KV) würde ich
bei einer verfrühten Rückreise hier in D nicht versichert sein.
Also werd ich diesen Plan verwerfen und meine KV hier weiterbezahlen.
Schönen Abend noch,
Silvio
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31 Aug 2017 16:50 #487505
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Hallo Silvio,

ich zitiere mich mal selbst: "Die zusätzlichen Tage musst Du dann noch separat versichern."
Heute habe ich, im Zuge einer gebuchten Reise, einen neuen Versicherungsvertrag (Reiserücktritt, Abbruch usw) von der "Würzburger" bekommen - da haben sich zB. die Versicherungsbedingungen dahingehend geändert, dass bei der "Reisekarte4you-Familie bis 70" die Dauer der Reise ein ganzes Jahr betragen darf!
Damit würde zB. bei Dir die zusätzliche Versicherung der Tage ab 45.Reisetag entfallen.
(Nur zur Info.... :) - ich weiß, hier ging es um KV.)

Viele Grüße
Strelitzie
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