fahrinurlaub schrieb:
Genau, Rafting ist auch sehr popular dort und die website des Auswärtigen Amtes warnt seit Jahren vor diesen Aktivitäten. Ich kann nur wiederholen… auch mit Büro in London (was garantiert das schon): Die Sicherheitsstandards in Afrika (ausgenommen Südafrika) entsprechen in keinster Weise denen in Europa, NZ oder Nordamerika. Wer viel durch Afrika reist weiß das!
Als wir dort waren ist kaum jemand gesprungen. Um so aufdringlicher wurde man angesprochen.
Sicher nicht repräsentativ, nur mal für einen Eindruck (aus Wiki):
13. Mai 2000: Ein 22-Jähriger kam beim Absprung aus einer Luftseilbahn beim Stechelberg (Schweiz) ums Leben, weil bei den Vorbereitungen die Seile möglicherweise verwechselt wurden und der Springer daraufhin mit dem zu langen Seil ungebremst auf dem Boden aufschlug.
2000: Eine 22-jährige Frau zog sich beim Sprung vom Turm im Wiener Prater einen Armbruch und Prellungen zu, als sich nach zehn Metern die Sicherheitshalterung löste und sie auf ein Luftkissen fiel.
September 2002: Die Mitarbeiter eines Bungee-Sprungkranes an der Regattastrecke in Oberschleißheim benutzten das falsche Seil, ein 22-Jähriger verletzte sich schwer, als er mit dem Gesicht voran auf dem Wasser aufkam.
21. Juli 2003: Ein 31-Jähriger verunglückte tödlich, als beim Sprung vom Dortmunder Fernsehturm aus 150 m Höhe das Seil riss. Die Ursache bleibt ungeklärt, da das Verfahren eingestellt wurde; die Staatsanwaltschaft ging von einem überalterten Seil aus, das Amtsgericht Dortmund schloss sich dieser These im Mai 2005 jedoch nicht an und lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung wegen der unklaren Sachlage zunächst ab. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin ein zweites Gutachten zur Unfallursache erstellen. Insbesondere dieses Gutachten veranlasste das Amtsgericht im September 2007 dazu, eine Hauptverhandlung anzustreben. Außerdem ergab ein meteorologisches Gutachten, dass das Seil möglicherweise nicht hätte eingesetzt werden dürfen, da es hierfür am Unfalltag zu heiß war. Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den Sprunganlagenbetreiber Jochen Schweizer sollte schließlich im Februar 2011 beginnen, das Verfahren wurde aber unter Zustimmung der Prozeßbeteiligten eingestellt. Schweizer zahlte 40.000 Euro an die Hinterbliebenen, spendete auf Wunsch der Eltern des Toten 15.000 Euro an ein Kinderhospiz und übernahm die bereits angefallenen Verfahrenskosten von 35.000 Euro.
1. August 2005: Ein 20-jähriger Mann verunglückte bei einem Sprung an einem Bungeeseil im Wiener Prater schwer. Der Mann ließ sich zusammen mit einem Freund am Seil von einer 55 Meter hohen Plattform fallen. Beim Wiederhochschnellen wickelte sich das Seil um seinen Hals. Er erlitt schwere Verletzungen am Halswirbel und war bewusstlos. Sein Partner blieb unverletzt.
2. Mai 2009: Ein junger Mann und seine Freundin stürzten aus zwei Meter Höhe nach einem Tandem-Bungeesprung an der Oberschleißheimer Regattastrecke auf den Asphalt und wurden schwer verletzt, da das Seil zu früh vom Kran gelöst wurde.
Gruß, steinbeisser