Zur Haftungsfrage hier ein Artikel aus der Fachpresse (travel one):
\"Bahnstreik: Haftung bei Rail-&-Fly-Tickets offen
Falls es tatsächlich zu einem Streik der Lokomotivführer im Personenverkehr der Bahn kommt, sind in Sachen Haftung einige Fragen offen. Klar ist, dass Passagiere mit normalen Bahntickets keinen Anspruch auf Schadenersatz haben - auch dann nicht, wenn sie beispielsweise einen Flug dadurch verpassen. Anders ist die Situatiuon bei Rail-&-Fly-Tickets. Allerdings weisen auch hier sowohl die Bahn als auch Airlines und Reiseveranstalter die Verantwortung von sich: Die Bahn ist nicht bereit zu einer Erstattung, weil das Rail-&-Fly-Ticket ein Angebot der Airlines sei. TUI dagegen will ebenfalls eine Haftung ausschließen, weil das Zug-zum-Flug-Ticket eine Gültigkeit von drei Tagen besitze und der Reisende eine Verbindung wählen könne, die ihn pünklich zum Flughafen bringe.
Reiserechtler Ronald Schmid sieht hier generell die Veranstalter und Airlines in der Pflicht. Der Vertrag sei zwischen Reisenden und Reiseveranstalter oder Airline geschlossen worden und die Bahn sei Erfüllungsgehilfe. \"Hier haftet der Vertragspartner für den Erfüllungsgehilfen.\" Im Falle der Bahnstreiks treffe den Reisenden ein Mitverschulden, wenn diese rechtzeitig angekündigt worden sind und der Betroffene andere Verbindungen oder Verkehrsmittel hätte nutzen können. Deshalb sollten sich Rail-&-Fly-Kunden ausführlich informieren.
Nähere Infos über die kostenlose Service-Hotline der Bahn: 08000/99 66 33\"
Gruß, thomas