helmut schrieb:
Wir haben für den 23.8.2021 einen Flug von Windhoek nach Frankfurt und im Sept. zurück gebucht.
Lufthansa hat uns gestern eine Änderung zugeschickt, auf der unsere Buchung von "Premium Economy" geändert wurde auf "Economy". Wir haben jedoch den Aufpreis (550 €) für "Premium Economy" bezahlt.
Jetzt sollen wir diese Änderung bis spätestens 1.8. bestätigen, ansonsten verfällt unsere Buchung. Bei der Hotline hat man keine Chance, da man wegen Überlastung sofort abgeschaltet wird.
Hat jemand Erfahrungen gemacht?
LH hat mit euch einen "Vertrag" gemacht (Preis, Service-Klasse, Start- und Zielort, und sogar die Flugzeiten in engem Rahmen). Diese Vertrag müssen die einhalten. Wenn die das nicht wollen, dann muss die Lufthansa für Ersatz sorgen, solche Änderungen müssen aber von euch erst bestätigt werden, einseitige Vertragsänderungen gehen eben nicht.
Wenn es also eine Möglichkeit der Ersatz-Beförderung mit vergleichbaren Bedingungen (Zeiten und Dauer, Service-Klasse, ...) gibt, dann müss(t)en die euch das anbieten.
Klar dass das Vertriebsmarketing dort erst Mal alle Möglichkeiten ausschöpft, euch für die Airline möglichst günstig "umzubuchen", aber das heißt noch lange nicht, dass ihr das alles akzeptieren müsst. Die Argumentation der Airlines mit "nicht mehr vorhandenen Tarifen oder Tarifklassen oder ..." ist da völlig egal, auch wenn die das immer gerne vorschieben.
Ihr habt ein Anrecht auf den Transport in Premium ECO zu den gebuchten Zeiten, wenn LH das nicht leistet dürfen die den Schaden bei euch ausgleichen, einfach streichen ist nicht zulässig. Wenn ihr einer Vertragsänderung (oder auch einem Storno) zustimmt dann freuen die sich und wissen auch, dass der Reisende da viel mehr unter Druck steht (gebuchte Urlaubstour, Hotels, .....) als die Airline selber. Das nutzen die gerne aus und wissen auch, dass niemand Lust auf Auseinandersetzungen mit einem Großkonzern hat.
Wirklich fair ist das nicht, aber in Wirklichkeit sitzt der Fluggast schon am juristisch längeren Hebel, solange bis er zustimmt.
Ich rate zum stur bleiben, einfach auf den geschlossenen Vertrag bestehen, der Rest von der LH ist nur Laberei, mit dem Restrisiko, dass man sich selbst um einen angemessenen Ersatz kümmern muss und sich das Geld nachher wiederholen muss. Vielleicht macht die LH ja noch ein Angebot an euch, dass euch zusagt.
Das EU Recht auf pauschalen Schadensersatz zieht leider nur bei Veränderungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug, vorher muss man alle einem entstandenen "Schäden" nachweisen und belegen. Vermutlich ist das dann aber längst ein Fall für den Anwalt.