THEMA: Kerosinzuschlag
06 Jul 2011 14:04 #194192
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  • Reiseklaus am 06 Jul 2011 14:04
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Hallo Patrick,

dumm gelaufen!

Mir ist von einer kurzfristigen Kerosinerhöhung seitens AIR NAMIBIA nichts bekannt.

Da habt Ihr besonders Pech mit Eurem Reiseveranstalter. Um Andere vor solchen Betrügern zu schützen wäre es ratsam diesen zu nennen.

Gruß Klaus
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06 Jul 2011 14:40 #194198
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  • vatikano am 06 Jul 2011 14:40
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Hallo Klaus,

habe meinem Reiseveranstalter eine Mail gesendet , warte noch auf die Antwort.

Je nachdem wie die Antwort ausfällt werde ich entscheiden ob ich den Namen hier nennen werde (vielleicht liest er hier ja mit :ohmy:)

Übrigends habe meine Reise mit Kreditkarte gezahlt und mein Reiseveranstalter des Vetrauens :whistle: wollte das ich die Disagio Gebühr für Kreditkartenzahlung übernehme. Das konnte ich aber abwenden , na dann holt er sich das Geld eben auf einenm anderen Weg.

Gruß
Patrick
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06 Jul 2011 16:07 #194208
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  • freshy am 06 Jul 2011 16:07
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Sobald du deine Rechnung bezahlt hast, ist dein Vertrag, an den sich beide Partner halten müssen, abgeschlossen. Solche Nachforderungen sind nicht gerechtfertigt, es sei denn, im von dir unterschriebenen Vertrag steht, dass du spätere Aufschläge der Fluggesellschaft nachzahlen musst.

Ich würde das Reisebüro fragen, mit welcher gesetzlichen Vorschrift (BGB, Reiserecht, Passus im Vertrag usw.) es seine Nachforderung begründet.

Eine Verwandte hatte vor 4 Wochen dieselbe Situation mit einem schon Ende 2010 gebuchten und Anfang des Jahres bezahlten Hotel in der Schweiz. Bei der Ankunft sollten sie hinzuzahlen und haben sich erfolgreich geweigert.

Viel Erfolg
freshy
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06 Jul 2011 18:34 #194236
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  • Guido. am 06 Jul 2011 18:34
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Hallo,
freshy schrieb:
Sobald du deine Rechnung bezahlt hast, ist dein Vertrag, an den sich beide Partner halten müssen, abgeschlossen. Solche Nachforderungen sind nicht gerechtfertigt, es sei denn, im von dir unterschriebenen Vertrag steht, dass du spätere Aufschläge der Fluggesellschaft nachzahlen musst.

Genau das steht eigentlich immer in den AGBS für Reiseleistungen drin. Ändern sich Flughafengebühren, Treibstoffkosten oder Wechselkurse, so kann nachberechnet werden. Da kannst Du bei großen wie kleinen Anbietern in die AGBs gucken (TUI, DerTour, NatureTrecking, ...) In der Regel gibt es dazu 3 Einschränkungen:
- zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn müssen mindestens 4 Monate liegen
- ab 20 Tage vor Reisebeginn darf es keine Preiserhöhungen mehr geben
- steigen die Kosten um mehr als 5 Prozent, so hat man automatisch ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

Beste Grüße

Guido
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08 Jul 2011 11:17 #194467
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  • MartinGroth am 08 Jul 2011 11:17
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Hi Patrick,

wir wurden von unserem Reiseveranstalter auf dieses mögliche Ärgernis hingewiesen, und zwar schon bei der Buchung, also über ein Jahr vor der Reise. Wir haben uns damal dafür entschieden die Flüge sofort und vollumfänglich zu bezahlen. Damit vermeidet man derlei Überraschungen, afaik. Mit dem kleinen Risiko, dass, sollten die Preise wider Erwarten sinken, man kein Geld zurück bekommt. Ein überschaubares Risiko, denke ich.

Herzliche Grüße
Martin
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08 Jul 2011 13:08 #194490
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  • Swakop52 am 08 Jul 2011 13:08
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Die Reisebüros bei denen ich buche schreiben das ganz deutlich. Deshalb zahle ich die Flüge auch immer sofort, obwohl man sich manchmal ärgert, wenn es günstigere Angebote hinterher gibt. Wenn ein Reiseverantalter sich dann jedoch Zeit läßt um sich mit meinem Geld Liquidität zu verschaffen und erst später bucht, dann würde ich ihn die Differenz bezahlen lassen. Und wenn man sofort bezahlt hat, bekommt man ja auch die Tickets postwendend. Und die sind rechtsverbindlich; es ist ein Beförderungsvertrag zu einem Betrag X zustandegekommen.
*Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten! (Konfuzius)
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