THEMA: Flug nach Windhoek vom 17.01.10 gestrichen!!
03 Dez 2009 06:39 #122491
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  • shanti am 03 Dez 2009 06:39
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bis zum 18.01. sind noch mehr als 4 wochen, da duerften eigentlich nirgendwo stornogebuehren anfallen ??
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03 Dez 2009 11:35 #122517
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  • engelstrompete am 03 Dez 2009 11:35
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Hi Shanti,
Was für Stornogebühren ???? ;)
wo doch nicht der Gismo was stornieren möchte ;)

Hi Bloke ,
absolut richtig!! Die ganze Arbeit und soweiter ;)

Also Gismo, halte es wie Christian von Travel Namibia schreibt, da soll sich die Air Berlin drum kümmern, die haben ja den Flug geändert!!!!

Gutes Gelingen.
Lieben Gruß
Cécile :)
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Letzte Änderung: 03 Dez 2009 11:37 von engelstrompete.
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03 Dez 2009 12:01 #122524
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er schreibt, wenn er seine reise umplant, fallen storogebuehren an, was ich nicht so sehe. das gleiche mit air berlin: die cancellen fluege laenger als 4 wochen im voraus, so dass ich nicht denke, dass die da irgendetwas organisieren.....geschweige denn kosten uebernehmen, da man ja ein paar tage frueher oder spaeter auf den flieger kommt - aber bin gespannt ob es hier was gibt...
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03 Dez 2009 12:20 #122529
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Hi Gismo,

Die EU-Verordnung (REGULATION (EC) No 261/2004 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF COUNCIL of 11 February 2004 on establishing common rules on compensation and assistance to passengers in the event of denied boarding and of cancellation or long delay of flights) sagt:

"Wird der Flug jedoch bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit abgesagt und erhält man gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung, besteht kein Anspruch auf Entschädigung."
(Quelle: www1.adac.de/Recht_u...1&SourcePageID=27599)

Vielleicht geht auf Kulanz also etwas, sofern Dir wirklich Kosten entstehen. Air Namibia ist da z.B. relativ kulant.

Sonnige Grüße
Christian
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03 Dez 2009 12:59 #122535
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Hallo Zusammen,

So AirBerlin hat mir zurückgeschrieben. Ihr Vorschlag, wir sollen doch am 12.01 Fliegen. Genialer Vorschlag. Was denkt Ihr wie lange wir hatten bis wir ein Datum gefunden hatten, an dem alle unsere 8 Teilnehmer für drei Wochen Ferien eintragen konnten. Ich werde jetzt versuchen über AirNamibia zu buchen, die haben noch ein Flug am 17.01. Meine Hoffnung, dass AirBerlin den Aufpreis dafür zahlt sind nach dem Mail von travelNAMIBIA jedoch relativ gering.

@shanti: Da hast Du wohl recht. Stornokosten wären nicht gross. Jedoch müsste ich nochmals alles neu durchplanen und dass überall Plätze für 8Personen zu diesen Daten noch frei sind ist dann die andere Frage.

Werde Euch jedenfalls sicher auf dem Laufenden halten.

Liebe Grüsse
*** Rechtschreibefehler sind Absicht und dienen der allgemeinen Belustigung. ***
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03 Dez 2009 13:13 #122540
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  • chrigu am 03 Dez 2009 13:13
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travelNAMIBIA schrieb:
... und erhält man gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Die Frage hier ist natürlich immer was ist zumutbar. Gibt es dafür auch eine Regelung? Z.B. wieviel % Verkürzung der Reise man hinnehmen muss oder welche Kosten enstehen. Bei 7 Tagen musst Du ja an den meisten Orten schon 100% der Kosten tragen.

Gruss Chrigu
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