Hallo Crezi,
teilweise hast du sicher Recht. Die Erstattungen sind immer personenbezogen. Wir hatten einige Belege, die auf meine Frau ausgestellt waren und einige, die auf mich ausgestellt waren. Wegen der Mindestgebühren ist das natürlich etwas ungünstiger, als wenn alles nur auf eine Person läuft. So hatten wir bei der Einlösung von zwei Schecks über insgesamt 724 N$ zusammen 81 N$ an Gebühren zu zahlen (sind schon rund 11%).
Was du aber offenbar nicht berücksichtigt hast, ist die Tatsache, dass du am ersten Schalter bei der Ermittlung des erstattungsfähigen Mehrwertsteuerbetrages auch schon eine nicht gerade geringe Gebühr abgezogen bekommen hast und damit meine ich nicht den Beleg, der bei dir nicht anerkannt worden ist. Wie hoch diese Gebühr konkret war, weiß ich leider nicht mehr, da ich die Aufstellung nicht mehr habe.
Du zahlst also in jedem Fall zweimal, es sei denn, du nimmst den Scheck mit nach Hause. Aber irgendwann und irgendwo zahlst du dann ja doch noch einmal, wenn du ihn einlöst.
Gebühren hin, Gebühren her, lohnen tut es sich auf jeden Fall. Nun muss natürlich jeder für sich wissen, wieviel ihm der nicht unerhebliche Zeitaufwand Wert ist. Wie schon in einem vorhergehenden Beitrag zum Ausdruck kam, geht da schon mal eine Stunde drauf - aber man hat ja meist sonst nichts zu tun.
Gruß
Armin