Hallo,
man muss kein Historiker oder Jurist sein, um die Forderung beurteilen zu können. Es reicht gesunder Menschenverstand, um sie als unbegründet einzustufen. Die Forderung von 1,2 Billionen N$ bedeutet 6 Millionen N$ für jeden einzelnen Herero, bzw. durchschnittlich 27 Mio. N$ pro Herero-Haushalt (bei heute ca. 200.000 Herero). Die Forderung impliziert, dass die Herero ohne den damaligen Krieg heute alle Millionäre wären. Da braucht es keinen Historiker oder Juristen: Ein entsprechender Anspruch lässt sich weder moralisch noch juristisch herleiten. Die Forderung bedeutet im Übrigen auch, dass jeder Haushalt in Deutschland 2.000 Euro zusätzlich an Steuern zahlen muss, damit jeder Herero zum Millionär wird. Die Herero hoffen einfach, dass sie so leistungslos alle zu Millionären zu werden.
Die deutsche Regierung verhandelt, weil sie immer noch hofft, so rechtlichen und moralischen Frieden herzustellen und das Thema ein für alle mal beenden zu können. Sie geht davon aus, dass die namibische Regierung bei einer Einigung dann die Herero ausbremst, also weitere Klagen und Aktionen der Herero unterbindet. Die namibische Regierung ist aber zu schwach und einflusslos dafür. Was immer die namibische Regierung aushandelt, wird die Herero nicht zufrieden stellen und die werden weiter gegen Deutschland vorgehen.
Die namibische Regierung verhandelt, weil sie hofft, dass Milliarden aus Deutschland sie vor dem Kollaps retten. Namibia ist auf dem Weg zum Failed State.
Wünschenswert wäre allerdings, dass sich noch einmal Historiker und Juristen umfassend mit dem Themenkomplex befassen. Aus meiner Sicht ist die Basis der Forderungen nicht geklärt und es wird auch kein Versuch unternommen wird, das historisch zu klären und juristisch einzuordnen. Zum einen stehen nach wie vor unterschiedliche Erzählungen konkurrierend nebeneinander. Auf der einen Seite die Erzählung, dass unter von Trotha ein bestialischer Massenmord an den Herero verübt wurde. Auf der anderen Seite die Erzählung, das von Trotha nur ein selbstherrlicher General war, dem militärisch die Mittel fehlten, die Herero in die Omaheke zu treiben und dass die Hereroführer schon vor der Schlacht am Waterberg die Flucht durch die Omaheke verabredet hatten. Als Gleichnis: Jemand ist tot. Es wird Schadensersatz für einen Mord verhandelt, ohne das ermittelt wurde, ob es überhaupt Mord, Selbstmord oder ein Unfall war.
Zum anderen ist - sofern die 1. Theorie zutrifft - juristisch nicht geklärt, ob das nicht nur historisch sondern auch juristisch als Völkermord eingestuft werden muss und ob daraus mehr als 100 Jahre später Ansprüche abgeleitet werden können. Der Tatbestand des Völkermord wurde erst 1948 definiert.
Viele Grüße
Ulf