maggus schrieb:
da anhand des Carnet sehr wohl nachgewiesen werden kann, ob sich das Fahrzeug einmal innerhalb eines Jahres außerhalb der Zollunion befand, oder halt eben nicht!
Hallo Markus
Deckt sich bei dir die Carnetlaufzeit mit der Zeit, die Du in der Zollunion sein darfst? Darf ich fragen, an welchem Grenzübergang das war?
Was hättest Du gemacht, wenn die Stempel von MOZ nicht im aktuellen Carnet, sondern im "alten" gewesen wären, also wenn Du das Carnet in der Zwischenzeit offiziell an der Voigtstrasse umgestempelt hättest und das alte bereits an der ADAC/ACS/TCS zurückgegangen wäre? Dann wäre das mit dem Beweis recht schwierig geworden, obwohl die MOZ-Stempel vielleicht nur ein paar Monate alt gewesen wären.
Die offizielle Verweildauer in der Zollunion ist übrigens nicht 12 Monate, sondern bis zu 24. Nach der Einreise in die Zollunion darf das Carnet während er 12-monatigen Laufzeit genau einmal umgestempelt werden und hat dann wieder 12 Monate Laufzeit, ohne die Union zu verlassen. In Südafrika brauchten Freunde von mir dazu ein Papier des AA, in Namibia hat bei mir ein kurzer Besuch in der Voigtstrasse gereicht.
Das mehrmalige Umstempeln der Carnets, ohne die Zollunion zu verlassen, hat bei mir bis jetzt auch geklappt, ist aber sicherlich nicht nach den Richtlinien.
Auch nicht nach den Richtlinien ist übrigens, das Land zu verlassen, während das Fahrzeug sich in der Union befindet - wir sind also alle Verbrecher
Lg
Lukas