Logi schrieb:
frau_shrimp schrieb:
Das ist dann aber etwas, worüber sich Autovermieter und Veranstalter streiten müssen.
Nö. Im Falle von Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz obsolet.
LG
Logi
Nur wenn in beiden Verträgen dieselben Handlungen als Fahrlässig gelten. Als Beispiel:
In Deinem Vertrag mit dem Veranstalter steht nichts davon, dass bei Wasserdurchfahrten der Versicherungsschutz erlischt. In den Papieren, die Du vor Ort unterschreibst, steht dies jedoch.
Im Falle eines Schadens bist Du dem Autovermieter gegenüber haftbar und musst zahlen. Das Geld kannst Dir aber hinterher vom Veranstalter wiederholen.