THEMA: Britz Autovermietung
27 Okt 2018 23:56 #537059
  • yanjep
  • yanjeps Avatar
  • Beiträge: 974
  • Dank erhalten: 1131
  • yanjep am 27 Okt 2018 23:56
  • yanjeps Avatar
Okay, ein konkreter Fall:
Wir haben bei Holiday-Autos (oder so, ist einige Jahre her) ein Auto in Australien gebucht. Im Australischen Mietvertrag waren Glasschäden ausgeschlossen. Wir hatten einen Glasschaden, haben den in Australien gezahlt und von Holiday-Autos anstaltlos erstattet bekommen.

Yanjep
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
28 Okt 2018 10:09 #537078
  • frau_shrimp
  • frau_shrimps Avatar
  • Beiträge: 186
  • Dank erhalten: 171
  • frau_shrimp am 28 Okt 2018 10:09
  • frau_shrimps Avatar
Logi schrieb:
frau_shrimp schrieb:
Das ist dann aber etwas, worüber sich Autovermieter und Veranstalter streiten müssen.

Nö. Im Falle von Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz obsolet.

LG
Logi

Nur wenn in beiden Verträgen dieselben Handlungen als Fahrlässig gelten. Als Beispiel:
In Deinem Vertrag mit dem Veranstalter steht nichts davon, dass bei Wasserdurchfahrten der Versicherungsschutz erlischt. In den Papieren, die Du vor Ort unterschreibst, steht dies jedoch.
Im Falle eines Schadens bist Du dem Autovermieter gegenüber haftbar und musst zahlen. Das Geld kannst Dir aber hinterher vom Veranstalter wiederholen.
Wie kann man Namibia nicht lieben?
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.