THEMA: Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte
21 Nov 2012 06:55 #263887
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  • travelNAMIBIA am 21 Nov 2012 06:55
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OFF TOPIC

Hi Swakop1952,
Hilux Pickup fällt im gesamten südlichen Afrika unter die Klassifizierung LDV Light Delivery Van
seit wann das denn? Also ich habe jahrelang einen gefahren und zahlreiche Freunde/Bekannte immer noch. Sind alles als LMV (light motor vehicle) nach Code 08 registriert, d.h. Fahrzeuge bis 3500 kg Leergewicht.

Aber das nur am Rande...

Sonnige Grüße aus Windhoek
Christian
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21 Nov 2012 07:01 #263888
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  • ojn am 21 Nov 2012 07:01
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travelNAMIBIA schrieb:
Hilux Pickup fällt im gesamten südlichen Afrika unter die Klassifizierung LDV Light Delivery Van
seit wann das denn? Also ich habe jahrelang einen gefahren und zahlreiche Freunde/Bekannte immer noch. Sind alles als LMV (light motor vehicle) nach Code 08 registriert, d.h. Fahrzeuge bis 3500 kg Leergewicht.
Um die Verwirrung komplett zu machen: "Unser" Hilux ist als "light load vehicle (GVM 3500kg or less)" zugelassen.
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21 Nov 2012 09:59 #263915
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  • audiomaxx am 21 Nov 2012 09:59
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Hallo
das wußte ich auch nicht und hätte fast den gleichen Fehler gemacht.
Habe dann über "Billiger Mietwagen" gebucht da wars preiswerter und die Versicherung ohne SB auch noch dabei.
Wie gut da jetzt die Versicherung ist kann ich natürlich nicht beurteilen, hatte keine Schäden.
Aber das Problem PKW/LKW hätte es hier nicht gegeben.
Grüße Max
Letzte Änderung: 21 Nov 2012 09:59 von audiomaxx.
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21 Nov 2012 10:51 #263921
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  • FSausS am 21 Nov 2012 10:51
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ich denke mal dass eine Versicherung eigene Einstufungskriterien hat und nicht danach geht wie ein Fahrzeug im "Mietsland" eingestuft ist...

In Deutschland hängt es vom Finanzamt ab wie ein Pickup eingestuft ist - Verhältnis Ladefläche/Passagierraumgröße wird hier als Parameter genommen (wegen Steuern - LKW ist u.U. günstiger als PKW weil dann nach Gewicht besteuert wird), aber auch Anzahl Sitzplätze!
Aber das hängt zusätzlich auch noch vom Bundesland ab...
Es laufen gerade ein paar Gerichtsprozesse um dieses Wischiwaschi in klare Regelungen zu bringen.

Im Zweifelsfall wird eine Versicherung immer versuchen den für sie günstigsten Weg zu gehen!

Ich kann immer wieder nur raten mit Mietwagen besonders vorsichtig umzugehen, besonders wenn man daheim einen PKW hauptsächlich auf Asphalt bewegt und nun eine gänzlich andere Klasse von Fahrzeug auf Gravel bewegt - und selbst wenn man einen PKW mietet, Gravel ist nun mal KEIN Asphalt!

Wer sich da auf eine Versicherung verlässt handelt m.E. nach grob fahrlässig! Und was nützt die beste Versicherung, die im Schadensfall VIELLEICHT zahlt, wenn man bei einem Unfall "Leib und Leben" riskiert/verliert?!

In diesem Sinne..good Pad!
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
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21 Nov 2012 13:07 #263932
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Hallo zusammen,
ich bin ja ojn richtig dankbar dafür, dass er dieses Thema gebracht hat. Die sich anschließende Diskussion - mal abgesehen von dem in Teilen sicher zu Recht schlechten Ruf von Versicherungen - offenbart ein Problem, bei dem der Versicherungsschutz nur noch ein Anhängsel ist: es scheint wohl nach Euren Beiträgen etwas zufällig zu sein, ob ein bestimmtes Fahrzeug zulassungsrechtlich noch als PKW oder schon als LKW gilt ( ist übrigens ein Problem, dass es auch in Deuschland gibt: bestimmte Kombis können je nach Art u. Anzahl der Fenster PKW oder Lieferwagen, also LKW sein; von den "abgelasteten" LKW´s will ich erst gar nicht reden ). Oder auch die Frage, ob ein Kombi mit Dachzelt schon als Campingmobil gilt, was den Versicherungsschutz übrigens auch berühren kann. Solche Fragestellungen können zudem auch noch bußgeldrechtliche Konsequenzen haben - ein VW-T5 gilt in Namibia wohl zulassungsrechtlich schon als Bus, d.h. er darf nur mit max. 80 km/h gefahren werden - nicht wie ein PKW mit 100 km/h.
Meine Einschätzung, dass man einem Mietwagenkunden wohl zumuten könne, dass er sich vor dem Versicherungsabschluss darüber informiert, ob "sein" Fahrzeug überhaupt versicherbar ist, war wohl etwas voreilig. Sorry.
Gruß Joli
Letzte Änderung: 21 Nov 2012 21:38 von joli. Begründung: Klarstellung
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21 Nov 2012 16:38 #263959
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  • ojn am 21 Nov 2012 07:01
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Es geht mir nicht darum, mich bei riskanter Fahrweise auf irgendeine Versicherung zu verlassen, aber auch bei größter Umsicht können Unfälle bis hin zum Totalschaden passieren, die im Zweifelsfall von der lokalen Versicherung nicht reguliert werden. Man denke an gängige Ausschlüsse wie "Fahrlässigkeit, Überschlag des Fahrzeugs, Fahren auf nicht nummerierten Straßen usw.". Jede Fehleinschätzung über den Straßenzustand und jede Unaufmerksamkeit ist fahrlässig in diesem Sinne. Dieses Risiko muss ich in Deutschland nicht tragen und möchte es auch in meinem Urlaub nicht tun.
Wie sich in unserem Fall - zum Glück bei einem eher kleinen Schaden - herausgestellt hat, ist diese Sicherheit mit der MLP Platinum Card nicht zu erlangen. Zumal angedeutet wurde, dass man ggf. wegen des montierten Dachzelts das Auto als Campingfahrzeug klassifizieren würde. Die Tatsache, dass ein Hilux in Deutschland als Lkw zugelassen, aber in der Regel als Pkw besteuert wird, ist eine weitere Anekdote im deutschen Steuerrecht, aber hier vermutlich nicht entscheidend.

Gruß
ojn
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