svea7638 schrieb:
Hallo,
Apostille ist eine beglaubigte Kopie/Abschrift.
Nein!
Apostille ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift unter einer Urkunde, ggfs. auch des Stempels.
Siehe
de.m.wikipedia.org/wiki/Apostille
Meine Frau ist beeidigte Übersetzerin ... und ab und zu muss das Amtsgericht zusätzlich „apostillen“, dass es ihr amtlicher Stempel und ihre Unterschrift ist, die unter eine vor ihr gefertigten und beglaubigten Übersetzung stehen.
Oft wird Apostille mit „beglaubigte/amtliche Kopie/Übersetzung“ verwechselt. Apostille ist etwas zusätzliches und wird meist verlangt, wenn es sich um besonders wichtige Dokumente (z.B. Einbürgerung) oder um Dokumente aus Steueroasen handelt.
In dem verlinkten Text zum österreichischen Außenministerium steht „internationale Geburtsurkunde mit Apostille“. Dies bedeutet: Originalurkunde plus Apostille der Bezirksregierung (die das in D für Geburrtsurkunden macht), dass Stempel/Unterschrift auf der Originalurkunde echt sind.
Kommt vor, dass man das braucht - mein Sohn brauchte exakt das für sein Praktikum in Argentinien.
Außer beim österreichischen Außenministerium finde ich nirgendwo, dass man Geburtsurkunde mit Apostille braucht. Bei der botswanischen Botschaft steht „birth certificate or certified copy of birth certificate“ (siehe
embassyofbotswana.de...tly-asked-questions/). Und „certified“ heißt beglaubigt, ohne Apostillen-Erfordernis.
Zur Sicherheit kann man sich ja eine Apostille besorgen ... dauert ein paar Tage und kostet (ca.) 20€.