THEMA: 4 Stunden Aufenthalt in Johannesburg?
22 Feb 2016 09:25 #420563
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Hallo Guido,

die Testatsverweigerung hat vermutlich nichts mit einer etwaigen Insolvenz zu tun. Die Wirtschaftsprüfer bestätigen nicht, dass es einer Gesellschaft wirtschaftlich/finanziell gut geht oder dass sie nicht insolvent ist. Natürlich kann eine insolvente Gesellschaft ein Testat erhalten. Wäre mir zumindest neu, dass das in Südafrika anders geregelt ist als bei uns.

Das Testat bestätigt lediglich, dass der Jahresabschluss der tatsächlichen finanziellen Lage der Gesellschaft entspricht, also ein korrektes BILD über das Unternehmen zeigt. Der Gesellschaft kann es wirtschaftlich so schlecht gehen wie es will. Hauptsache, der Jahresabschluss spiegelt das entsprechend wider.
Und hier wird vielleicht das Problem sein. Aber mit Insolvenz ja oder nein hat das nichts zu tun. ;)

Viele Grüße
Sanne
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22 Feb 2016 09:30 #420565
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OFF TOPIC

Hi Sanne,

so ist es. Das Auditing verifiziert lediglich die Darstellung der Informationen - nicht den Finanzstatus (ob gut oder schlecht ist dem Auditor egal). Im südafrikanischen Beamtenenglisch heißt das: "The financial statements submitted for auditing must be free from material misstatements. Misstatements refer to incorrect or omitted information in the financial statements. Examples include the incorrect or incomplete classification of transactions, or incorrect values placed on assets, liabilities or financial obligations and commitments."

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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22 Feb 2016 11:34 #420581
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Hallo Sanne,

Sowohl in südafrikanischen als auch in internationalen Wirtschaftsmedien wie Bloomberg wird das so dargestellt, dass die Prüfer ihr Testat davon abhängig machen, ob der Staat neue Bürgschaften für SAA übernimmt, weil SAA sonst nicht mehr liquide ist. Das ist auch keine einzigartige Situation. Schon Anfang 2015 gab es laut Medien nur ein Testat nur gegen neue Staatsgarantien.

Wie genau dort die rechtlichen Regelungen sind, weiß ich nicht. Möglicherweise ist die Darstellung in den Medien auch in dem Sinne verkürzt, dass die Prüfer aktuell durchaus einen Abschluss testieren würden, aber eben nur einen Abschluss der quasi besagt, dass der Laden insolvent ist. Das will man vermeiden und ein testierter, positiverer Abschluss hängt eben von weiteren Garantien ab. Formal verweigern dann die Wirtschaftsprüfer nicht grundsätzlich ein Testat, ohne weitere Garantien aber ein Testat, mit dem SAA arbeitsfähig bleibt.

Beste Grüße

Guido
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22 Feb 2016 12:29 #420584
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OFF TOPIC
Moin Guido,
hi Sanne,

ich weiß nicht was ein Testat ist, aber beim Auditing gibt es nur fünf feste Ergebnisse. Es steht dem Auditor rechtlich nicht mal zu, irgendwelche Empfehlungen o.ä. abzugeben. Das negativste wäre ein "Disclaimer of Audit Opinion", was soviel bedeutet, dass unter den Audit-Bericht (= Financial Statements) ein Satz kommt, dass es "an Beweisen mangelt, die den vorliegenden Finanzbericht verifizieren".

Boah, endlich weiß ich mal, wofür ich in Kapstadt beim Studium das alles lernen musste ;-)

Viele Grüße
Christian
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22 Feb 2016 12:52 #420587
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Nun wird es immer mehr off topic, aber ich versteh ehrlich auch nicht, wieso Du, Guido das Thema nicht ruhen lässt.

Ein Testat sag nun mal gar nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Selbst wenn eine Insolvenz bescheinigt würde, kann die Gesellschaft selbstverständlich arbeitsfähig sein, dann ist sie in der Regel "nur" überschuldet und auch nur dann würden Bürgschaften den Status der Insolvenz beheben und Sinn machen. Es gibt sogar recht viele Unternehmen, die jahrelang überschuldet am Markt tätig sind :)

Ist die Gesellschaft allerdings akut zahlungsunfähig, wäre sie laut Definition ebenfalls insolvent, dann brauchts aber keine Bürgschaften, sondern liquide Mittel.

Da der Jahresabschluss 2014 betrachtet wird und wir Anfang 2016 haben, kann es im vorliegenden Fall doch nur um eine Überschuldung gehen und das Zahlungswerk soll ggf. durch Bürgschaften geglättet werden. Auf den Stichtag für den Abschluss kann eine Zahlungsunfähigkeit ja nicht vorgelegen haben, dann wäre die Gesellschaft über ein Jahr schon nicht mehr arbeitsfähig gewesen.

Es gibt kein positives Testat, nur ein Testat über einen positiveren Jahresabschluss. Vielleicht meinst Du ein eingeschränktes Testat, dies bezieht sich aber nicht auf die Frage nach Solvenz der Gesellschaft. Mit eingeschränktem Testat bezeichnet man Testate, die erstellt werden, wenn der WP Einwände gegen bestimmte Teile des Jahresabschlusses hat (z.B. Angaben in Bilanz, Anhang usw., Bewertungsgrundsätze). Aber ganz sicher ist nicht die Insolvenz der Grund.

Sollte es wirklich so sein, dass Wirtschaftsmedien das so darstellen wie Du schreibst, ist das echt erschreckend :(
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22 Feb 2016 15:13 #420622
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Hallo Sanne,

Sanne schrieb:
Nun wird es immer mehr off topic, aber ich versteh ehrlich auch nicht, wieso Du, Guido das Thema nicht ruhen lässt.
Es ist aktuell, es interessiert mich und ich halte Deine Einschätzung für nicht ganz korrekt. Reicht das?


«The department said in a statement on Monday that "the extension was requested due to the airline’s financial challenges and the external auditors’ concerns regarding its going concern and liquidity position. "SAA submitted an application for a going-concern guarantee on 21 December 2015 which is under consideration.»
www.bdlive.co.za/bus...financial-statements

Man kann sich vielleicht über die Formulierung streiten, aber grundsätzlich ist es zutreffend, dass die Prüfer sich weigern, einen Abschluss zu testieren, mit dem SAA arbeitsfähig bleibt.

Das Fortführungsprinzip sagt Dir ja etwas. Je nach Bilanzierungsregeln und/oder Umständen besteht die Pflicht, dass die Unternehmensverantwortlichen sich mit dem Jahresabschluss zur Fortführungsfähigkeit des Unternehmens äußern. Genau das wiederum wird auch von den Wirtschaftsprüfern auf korrekte Darstellung geprüftt. Und genau darum scheint es bei SAA zu gehen. SAA wird vermutlich in all seinen Krediten neben Cross-Default-Klauseln u.ä. auch Klauseln haben, die auf das jährliche going-concern-statement abzielen. Wenn da nicht das Passende steht, werden Kredite sofort fällig gestellt. Soweit bekannt überschreitet die Gesamtverschuldung von SAA die Bürgschaften des Staates. Über Cross-Default-Klauseln ist dann alles auf einmal fällig. Und deswegen besteht in der Praxis sehr wohl das Risiko, dass SAA in 2016 durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2014 unmittelbar zahlungsunfähig und somit nicht mehr arbeitsfähig ist. Um das zu verhindern, also einen positiveren Abschluss und ein positiveres going-concern-statement zu unterschreiben, wollen die Wirtschaftsprüfer zusätzliche Bürgschaften des Staates sehen. Darum wird seit Monaten gerungen.

Beste Grüße

Guido
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