THEMA: JNB Häufung von Diebstählen aus Gepäck
30 Dez 2018 17:01 #543743
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  • yanjep am 30 Dez 2018 17:01
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Ich habe schon lange kein Zivilrecht mehr gemacht würde aber vermuten, daß die Airline raus ist, sobald das Gepäck im Flughafengebäude ist. Die Airline hat schließlich keinen Einfluß darauf, dass offenbar Straftäter im Flughafen arbeiten und auch keine Handhabe, etwas gegen die Kofferaufbrüche zu unternehmen (im Gegensatz zum Flughafenbetreiber, der sehr wohl Maßnahmen ergreifen kann).

Yanjep
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30 Dez 2018 23:29 #543774
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  • engelstrompete am 30 Dez 2018 23:29
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Pascalinah schrieb:
Hallo Cecile,
auch das hilft leider nichts. Einem Freund von uns wurde wohl gerade deswegen der Koffer aufgebrochen. :unsure:
Gruß Barbara


Hallo Pascalina,
also wenn ich immer sehe,wie wir uns "abrakkern" um diesen Plastikschlauch vom Koffer zu entfernen, .....das Taschenmesser ist ja im besagten Koffer, dann war das bei eueren Bekannter aber sehr schlecht versiegelt.
Gruß Cécile.
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Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
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30 Dez 2018 23:36 #543775
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Wie yanjep schon schreibt, das ist Sache des Flughafenbetreibers.Die Airline hat da keine Möglichkeit, weil der Koffer ja auch "Flugzeugwechsel "am Flughafen hat. ich weiß das weil ich schon bei einer Airline gearbeitet habe, Lost and Found unter Anderem. ist schon etwas her aber eigentlich logisch, weil der Carrieer, Weiterflug, ja nicht immer mit der gleichen Fluggesellschaft ist.
Gruß
Cécile.
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Hallo zusammen,

wenn man nach "Flug Haftung Gepäckdiebstahl" googelt, ist die einhellige Auskunft, dass die Fluggesellschaft sehr wohl haftet. Siehe z.B. hier.

Insbesondere
  • Ist es keine Ausrede, dass der Flughafen ja verantwortlich sei.
  • Ist der Hinweis auf die AGB, dass "Wertgegenstände ausgenommen sind", mindestens in all den Fällen nichtig, wo die Sachen nicht ins Handgepäck passen. In vielen anderen Fällen auch
  • Ist die Haftung in vielen Fällen unbegrenzt.
  • Gilt das auch für Umsteigeverbindungen, bei denen das Gepäck durchgecheckt wird.

Es scheint aber in der Regel erforderlich zu sein, einen Anwalt einzuschalten, bevor die Fluggesellschaft sich an Recht und Gesetz hält.
Viele Grüße, Michael
Letzte Änderung: 31 Dez 2018 00:00 von MichaelAC.
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habe mir den Vorfall mal durchgelesen.
Also nachdem das TSA Schloss in LA wohl geöffnet/ beschädigt wurde, kann ich in ähnlicher Fall von uns aus Miami sprechen. Der Zettel der im Koffer liegt, entbindet den Zoll von jegliche Zerstörung. Ich habe nachdem wir aus St Thomas wieder in Miami waren, mich dort persönlich versucht mit den auseinanderzusetzen, hatte mich vorher angemeldet, weil auch was fehlte. Das ende vom Lied , wir haben es unsere Versicherung gemeldet und dort das was fehlte ersetzt bekommen..
Gruß
Cécile
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Hallo,
danke für Eure Erfahrungen zu meiner Frage.
Heute scheint vieles und alles unklar zu sein, obwohl es doch recht eindeutig irgendwo formuliert ist.
Für mich ist es dennoch unverständlich, warum der Fall ausgerechnet dem Flughafenbetreiber angelastet werden soll - was dann zwischen Flughafen und Airline haftungsrechtlich geltend gemacht wird ist die eine Sache, aber gegenüber dem Fluggast????
Meine Überlegung:
Ich stehe nach dem Flug am Gepäckband und mein Koffer ist weg = Aitlinehaftung
Ich stehe nach dem Flug am Gepäckband und mein Koffer ist ein halber Totalschaden = Airline
Ich stehe nach dem Flug am Gepäckband und mein Koffer ist offen (aufgebrochen) dann = Flughafenbetreiber????????
Logisch wäre das nicht, aber was ist in der Rechtsprechung schon logisch.
VG
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