THEMA: Touristenvisum Südafrika und Namibia für 4 Monate
27 Dez 2017 13:31 #502750
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  • NOGRILA am 27 Dez 2017 13:31
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Hallo Sandra, gute Frage ;) !

Interessiert mich auch , denn mein Reisebüro hat mir erklärt, dass ich immer wieder von Deutschland kommend nach SA einreisen kann im laufenden Jahr unabhängig von den 90 Tagen!

Kann ich gar nicht glauben nach der Aussage hier im Thread! Denn danach muss man ja höhlisch aufpassen, daß tatsächlich nur die genaue Aufenthaltszeit gestempelt wird!

LG NOGRILA
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27 Dez 2017 14:13 #502753
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  • Strelitzie am 27 Dez 2017 14:13
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Hallo,

da wir noch nie gefragt wurden bei Einreise nach RSA, wie lange wir bleiben wollen bzw. wann wir wieder ausreisen, habe ich eben mal meinen Pass angesehen:
Einreise 30.09.2016 - Valid until: 29.12.2016
erneute Einreise: 12.04.2017 - validr until: 11.07.2017
Beide Stempel direkt untereinander - wenn ich es richtig verstanden habe, hätten wir im April 17 noch gar nicht wieder einreisen dürfen.... ?
Jetzt soll es im Okt. 18 wieder nach RSA gehen - da werde ich dann mal vorsichtshalber das Ausreisedatum angeben.

Viele Grüße - und schon jetzt alles Gute für 2018 in die Runde
Strelitzie
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27 Dez 2017 14:35 #502755
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  • NOGRILA am 27 Dez 2017 13:31
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Hi Strelitzie, Aha...das würde sich ja wiederum mit der Aussage meines Reisebüros decken!

Wenn es also keinen Ausreisestempel gibt, der dann die genaue Zeit vor Ort definiert, kannst du wohl so oft kommen wie du willst :) :ohmy: :whistle: !
Oder kontrolliert es einfach keiner!
Oder ist es alles im Computersystem hinterlegt?
....Oder, oder, oder!

LG NOGRILA
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27 Dez 2017 14:44 #502758
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  • GinaChris am 27 Dez 2017 14:44
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Hallo,

also mWn gilt folgendes:

Wer mit Touristenvisum in Südafrika einreist, bekommt dieses für max 90 Tage.
(Pass muss 2 leere Seiten aufweisen und mind 30 Tage nach Ausreise noch gültig sein)
Wenn man jetzt, den Bestimmungen entsprechend, wieder ausreist,
UND IN SEIN HEIMATLAND zurückfliegt,
kann man im selben Kalenderjahr, aus seinem Heimatland kommend,
wieder nach Südafrika einreisen, und bekommt erneut ein max 90 Tage Touristenvisum.

Wer unter oben genannten Bedingungen NICHT IN SEIN HEIMATLAND zurückfliegt,
sondern in ein Nachbarland ausreist, und von dort die Wiedereinreise versucht,
wird uU des "border hoppings" verdächtigt.
Dann kann, muss aber nicht, folgendes passieren:
1. man bekommt ein 1-5 jähriges, generelles Einreiseverbot nach Südafrika, oder
2. man bekommt nur ein Transitvisum gültig für 7 Tage, danach ist man illegal im Land, oder
3. man bekommt (wenn der Grenzbeamte einen besonders tollen Tag hat) tatsächlich wieder ein max 90-Tage-Touristenvisum.

Wer im Vorfeld weiß, dass er länger als die erlaubten 90 Tage am Stück in Südafrika bleiben möchte,
muss, am besten ehest möglich nach Einreise, jedenfalls aber innerhalb der ersten 30 Tage des Aufenthaltes,
bei VFS Global einen Antrag auf Verlängerung um weitere 90 Tage stellen > kostenpflichtig!
(wieder braucht es 2 leere Seiten im Pass, und seine Gültigkeit bis 30 Tage nach der angestrebten tatsächlichen Ausreise)
Bei Antragstellung MUSS aber noch ein Rückflugticket vorhanden sein,
dessen Datum NICHT NACH den ersten 90 Tagen liegen darf!
Erst danach ist eine Verschiebung des Rückfluges erlaubt.
Die Bearbeitung des Verlängerungsantrages kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Fortgang kann aber online verfolgt werden > www.vfsglobal.com/dha/southafrica/

Gruß Gina
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27 Dez 2017 14:48 #502759
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  • Maputo am 27 Dez 2017 14:48
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Lois schrieb:

Jetzt muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen. Bin jetzt leicht in Panik geraten :unsure:
Gilt das denn auch wenn man zwischenzeitlich ins Heimatland zurückgeflogen ist? Auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht das leider nicht so konkret drin.

...ein Forum oder das Auswärtige Amt ist doch die völlig falsche Plattform um korrekte Information zu erhalten.

Frag doch direkt bei Home Affairs in Südafrika an, die haben eine Hotline und ein Contact Center dass du über E-Mail kontaktieren kannst...

www.dha.gov.za/

lg Maputo
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27 Dez 2017 14:50 #502760
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  • Randfontein am 27 Dez 2017 14:50
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Rechtlich unverbindliche Meinung dazu (aus durchaus kundiger, aber nichtstaatlicher Quelle):
Bei einem Gesamtaufenthalt von über 90 Tagen im Jahr kann dir ein Touristenvisum verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, daß du nicht als Tourist einreist, sondern dir nur durch gelegentliche Ausreise einen ständigen Aufenthalt erschleichst.
(Vgl. dazu die früher übliche Praxis polnischer Pflegekräfte in Deutschland:
zwei Damen wechselten sich jeweils alle drei Monate in der Schwararbeit ab, jeweils mit 90-Tage-Visum)

Im Übrigen dokumentiert dein Ausreisestempel die tatsächliche Aufenthaltsdauer. Eben auch, daß du deine 90 Tage noch nicht verbraten hast. Entspannt euch also, wir sind ohnehin nicht die Zielgruppe für diese Regularien...

Allen Vorfreudigen wünsche ich wunderschöne und entspannte Zeiten im südlichen Afrika in 2018.
Und für die anderen Zeiten im Jahr wünsche ich allen Gesundheit und Zu"frieden"heit!
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