THEMA: Nicht gerechtfertigte Nachberechnung von EUROPCAR
26 Jan 2020 22:47 #578613
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  • MichaelAC am 26 Jan 2020 22:47
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Hi.
Da lässt du dich abspeisen - denn dein Recht (!) ist es, die sofortige Rückbuchung zu verlangen. "Leistung nicht erbracht" oder "ungerechtfertigte Abbuchung" sind ausreichende Gründe.
Die Bank ist dazu gesetzlich verpflichtet!

Siehe z.B. folgende Links: praxistipps.chip.de/...uchen-so-gehts_50306 und kreditkarten.net/rat...ckbuchen-lassen.html

Achtung: Die Frist für dieses sogenannte Chargeback-Verfahren (so heißt auch das Formular) beträgt 8 Wochen. Da man dich jetzt schon 6 Wochen vertröstet/abgewimmelt hat, solltest du dich beeilen.
Viele Grüße, Michael
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27 Jan 2020 01:24 #578619
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  • motorradsilke am 27 Jan 2020 01:24
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MichaelAC schrieb:
Hi.
Da lässt du dich abspeisen - denn dein Recht (!) ist es, die sofortige Rückbuchung zu verlangen. "Leistung nicht erbracht" oder "ungerechtfertigte Abbuchung" sind ausreichende Gründe.
Die Bank ist dazu gesetzlich verpflichtet!

Siehe z.B. folgende Links: praxistipps.chip.de/...uchen-so-gehts_50306 und kreditkarten.net/rat...ckbuchen-lassen.html

Achtung: Die Frist für dieses sogenannte Chargeback-Verfahren (so heißt auch das Formular) beträgt 8 Wochen. Da man dich jetzt schon 6 Wochen vertröstet/abgewimmelt hat, solltest du dich beeilen.
Dein Rechts ist es, dass ungerechtfertigte Buchungen zurück gebucht werden. Aber natürlich hat das Kreditkartenunternehmen das Recht zu überprüfen, ob die Buchung ungerechtfertigt ist. Sonst könnte ja Jeder einfach jede Buchung zurück buchen lassen.
Eine spätere Buchung von Mietwagenunternehmen ist oft eine Strafzahlung für Verkehrsvergehen. Und die ist nicht ungerechtfertigt, mit unterschreiben des Mietvertrags berechtigst du das Unternehmen, solche Dinge im Nachhinein von deiner KK abzubuchen.
Das wissen auch die Kreditkartenunternehmen und prüfen das erst mal.
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27 Jan 2020 09:09 #578637
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  • MichaelAC am 26 Jan 2020 22:47
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Hi Silke,

das Kreditkartenunternehmen hat zurück zu buchen, es reicht, wenn du die unberechtigte Abbuchung „plausibel“ machst.
Und du scheinst es nicht zu glauben, aber ja, es ist so: Jeder kann jede Buchung rückbuchen lassen - sofern er dies eben plausibel macht.
Und nein, die Prüfung durch das Kreditkartenunternehmen dient nicht zur Prüfung, ob deine Rückforderung berechtigt ist - das Kreditkartenunternehmen hat dir nämlich einfach zu gelaufen.
In der Nachweispflicht ist der Zahlungsempfänger, nicht der Zahlende.

Selbstverständlich sind unberechtigte Rückforderungen des Karteninhabers nicht gestattet - und darum trägt der Karteninhaber bei Rückforderungen, die sich als ungerechtfertigt herausstellen, das volle (saftige) Kostenrisiko.

Und da wir hier bei Mietwagenunternehmen sind - sollte es nicht zu denken geben, dass es bei LH und DKB den Menüpunkt „Nachbelastung Hotel oder Mietwagen“ gibt? Und in diesem Fall außer dem Zeitraum der Buchung kein weiterer Plausibilitätsnachweis erforderlich ist?
Das Geld ist wenige Tage später mit Wertstellung der Abbuchung wieder gutgeschrieben.

Also noch einmal: Jeder Kreditkarteninhaber kann „einfach“ innerhalb einer Frist (von 8 Wochen) einen Betrag zurückfordern. Wer mit diesem Recht allerdings Schindluder treibt, muss die (Kosten-) Folgen tragen.
Viele Grüße, Michael
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