MichaelAC schrieb:
Hi.
Da lässt du dich abspeisen - denn dein
Recht (!) ist es, die sofortige Rückbuchung zu verlangen. "Leistung nicht erbracht" oder "ungerechtfertigte Abbuchung" sind ausreichende Gründe.
Die Bank ist dazu
gesetzlich verpflichtet!
Siehe z.B. folgende Links:
praxistipps.chip.de/...uchen-so-gehts_50306 und
kreditkarten.net/rat...ckbuchen-lassen.html
Achtung: Die Frist für dieses sogenannte Chargeback-Verfahren (so heißt auch das Formular) beträgt 8 Wochen. Da man dich jetzt schon 6 Wochen vertröstet/abgewimmelt hat, solltest du dich beeilen.
Dein Rechts ist es, dass ungerechtfertigte Buchungen zurück gebucht werden. Aber natürlich hat das Kreditkartenunternehmen das Recht zu überprüfen, ob die Buchung ungerechtfertigt ist. Sonst könnte ja Jeder einfach jede Buchung zurück buchen lassen.
Eine spätere Buchung von Mietwagenunternehmen ist oft eine Strafzahlung für Verkehrsvergehen. Und die ist nicht ungerechtfertigt, mit unterschreiben des Mietvertrags berechtigst du das Unternehmen, solche Dinge im Nachhinein von deiner KK abzubuchen.
Das wissen auch die Kreditkartenunternehmen und prüfen das erst mal.