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THEMA: CDW oder Allinclusive
07 Sep 2016 22:53 #444104
  • Mike17
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  • Mike17 am 07 Sep 2016 22:53
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Hängt letztlich davon ab. Manche fungieren nur als Vermittler, manche schalten eigene "Versicherungsleistungen" im eigenen Namen dazwischen. Ich würde mir die Bedingungen im Zweifelsfall immer erst einmal zukommen lasse, ehe ich buche.

Und auch in Afrika gibt es deutliche Unterschiede. Allerdings kenne ich mich für Camper nicht im Markt aus, da ich meist per Pick-Up unterwegs bin.

Letztlich würde ich mir aber auch nicht zu viele Gedanken machen. Hauptaugenmerk sollte auf vorsichtigem Fahren liegen. Bei meiner letzten Costa-Rica-Reise habe ich letztlich auf jede Coverage (außer Standard-Haftpflicht) verzichtet und mir lieber einmal am Morgen gesagt: Fahr nirgendwo dagegen (wobei es dort durchaus auch mehr Autos gab...).
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08 Sep 2016 07:52 #444116
  • camperfan
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  • camperfan am 08 Sep 2016 07:52
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KEA schließt mit 2 WD Fahrzeugen in Südafrika die Benutzung von Schotterstrassen aus- also z.B. auch im Krüger. Mit einem Alkovenmobil kannst Du nicht in den Hluhluwe außerhalb der Teerstrasse fahren, da hier die Wege sehr eng und teils ungepflegt sind, auch hängen Äste sehr tief.
Grundsätzlich sind einige Pässe- z.B. der Swartberg- zum befahren mit dem WoMo ausgeschlossen.
Von der Versicherung her.
Die normale VOLLKASKO, CDW, wie sie auch Mietwagen haben, hat eine Selbstbeteiligung, die in Form einer Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen ist. Diese beträgt ca. 2500 bis 3500 €. Diese Selbstbeteiligung ist versicherbar, wird aber in jedem Fall als Kaution hinterleg und ggf. mußt Du in Vorleistung treten, die Allianz prüft dann ob sie zahlungspflichtig ist. Grundsätzlich wird die Selbstbeteiligung nur erstattet, wenn die eigentliche Versicherung des Vermieters dafür keine Haftungsausschlüsse hat- das sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle, wie z.B. Fahren unter Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, Falscheinschätzung z.B. bei Geländefahrten wo es dann zum Überschlag kommt, oder bei Windverhältnissen die dem Fahrzeug gefährlich werden ( in Südafrika eher nicht anzunehmen) aber auch Schäden an Unterboden ( Furten), bei Fährüberfahrten (wenn überhaupt erlaubt), Windschutzscheibe, Reifen. Die Allianz hat diese aber zumindest früher mit versichert.

Lt KEA- der Fahrer ist voll verantwortlich also haftbar für Schäden die:
- The terms of the rental contract are breached. --> Die Bedingungen des Mietvertrages werden nicht eingehalten, also auch Ausschlüsse wie bestimmte Strassen, Fahrlässigkeit
- Damages sustained whilst the renter/driver is in breach of any traffic laws or ordinances. _> Schäden durch Fehlverhalten des Fahrers z.B. bei Verkehrsverstössen
- Damage to the vehicle which is caused by careless, wilful or reckless driving. --> Schäden durch unvorsichtige Fahrweise oder vorsätzliches Fehlverhalten ( also z.B. auch wissentlich verbotene Strassen benutzen)
- Driving under the influence of alcohol or drugs. --> Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen
- Driving on restricted roads. --> Fahren auf im Vertrag verbotenen Strassen, KEA verbietet Schotterstrassen und bestimmte Passstrassen
- Water submersion or salt water damage. --> :woohoo: Schäden beim Untertauchen des Fahrzeuges :) :) :) also Sprich Furten und Eindringen von Wasser in Flüüssen dadaurch, was ja z.B. Motorschäden verursachen kann, sowie Schäden durch Salzwasser (auch stehendes Salzwasser, schädigt z.B. Schläuche)
- The vehicle was driven in a country in which written approval was not obtained from KEA, _> Fahren außerhalb erlaubter Fahrgebiete
- Incorrect use of diff locks and/or transfer cases, i.e. driving on tar roads with diffs engaged. -> gilt nur für Allradfahrzeuge, wenn man die Differenziale des Getriebes die man ja nur bei Langsamfahren zuschalten darf, beim schnellen Fahren zuschaltet / vergißt herauszunehmen, dann sind Getriebeschäden vorprogrammiert. Sehr teure Schäden übrigens.


Es gibt dann noch die Reduktion der Selbstbeteiligung (die Midi Versicherung, reduced waiver u.a.) wo Du lediglich die Höhe der Kaution / Selbstbeteiligung reduzierst, nicht aber die Haftung siehe oben.
"In case of any damage to the KEA vehicle or third party property a second bond will be collected to cover the excess for any subsequent damage. "- warum KEA im Falle eines Unfalls dann doch noch eine Selbstbeteiligung möchte- nachdem ein Unfall passiert ist, wohl noch für einen möglichen weiteren Schaden, wenn man weiterfährt mit dem selben Fahrzeug ??? Jedenfalls, hat KEA auch die Klausel, das wenn man ein Austauschfahrzeug erhält, auch wenn das andere nur "normal" nicht weiterfahren kann wegen einem nicht vom Fahrer verursachten schaden bzw. ein Liegenbleiben ohne Unfall, gilt witzigerweise NICHT die für das Erstfahrzeug abgeschlossene Fahrzeug weiter, sondern die Standard CDW.


Die All-in beinhalten meist erweiterte Leistungen, z.B. Windschutzscheibe und Reifen; selbst verschuldete Schäden sind auch hier nicht versichert, insbesondere durch Fahrlässigkeit. es bleibt keine Kaution zu hinterlegen und somit auch kein Selbstbehalt / Vorleistung.

Da ich persönlich keine Lust habe, mich ggf. mit Versicherungen rum zu streiten, buche ich grundsätzlich all-in.
Ich habe damit auch die Erfahrung gemacht, das das auch die Vermieter wesentlich grosszügiger sind, gerade beim Camper geht die Fahrzeugrückgabe dann ruck-zuck. Aber, siehe oben, die All-in gilt nur für das gemietete Fahrzeug und nicht für ein evtl. Ersatzfahrzeug.
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