Hallo,
das ist keine Frechheit, keine Urheberrechtsverletzung und gäbe auch keine Abmahnung. Das alles wäre zutreffend, wenn das Video kopiert worden wäre. Aber es wird das Video von Kathys Account eingebunden. Der Urheber lässt sich durch Klick auf das Youtube-Icon unten auch mit einem Klick herausfinden und insofern ist anders als bei der Einbindung von Fotos von Dritten auch kein zusätzlicher Urheber-Hinweis nötig. Somit ist alles korrekt*.
Wenn man ein Video bei Youtube hochlädt, dann kann man für jedes Video das Einbetten in dritte Website deaktivieren. Macht man es nicht, gibt man seine Zustimmung und Dritte dürfen ganz legal die von Youtube bereitgestellte Funktionalität nutzen.
Eine deutscher Reiseveranstalter hatte auch schon mal zu Werbezwecken unser
2011er Youtube-Fotodings in seine Website eingebunden. Völlig korrekt.
Beste Grüße
Guido
*Also nach mehrheitlicher Rechtsmeinung ist so alles korrekt. Das schließt nicht aus, das ein merkbefreites deutsches Gericht wie das berüchtigte Landgericht Hamburg nicht doch mal ein absurdes Urteil fällt und irgendwas bemängelt.