THEMA: Fahrverbot auch im Ausland gültig?
12 Aug 2020 14:02 #593480
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  • fidel am 12 Aug 2020 14:02
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Jedenfalls nach deutschem Recht ist zu unterscheiden zwischen einem Fahrverbot (Fahrerlaubnis bleibst bestehen, man darf nur nicht fahren) und Entzug der Fahrerlaubnis, also des behördlichen Rechts, generell ein KfZ zu führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wirkt "global". Das Fahrverbot gilt nur auf deutschen Boden. Es spricht also rechtlich nichts dagegen, im Ausland zu fahren.

Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen, ob diese Differenzierung bei ausländischen Vermietern, Versicherungen und Polizisten auch wirklich bekannt ist und ankommt.. Da wird es vermutlich auf Kein Führerschein = keine Fahrerlaubnis hinauslaufen.

Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt.

Und zudem (auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen): so ein Fahrverbot ist ja eine Strafe/Buße, die nicht grundlos verhängt wurde.. Bis (jedenfalls in Deutschland) mal 3 Monate Fahrverbot zusammen kommen, braucht man schon ein gehäuftes oder sehr intensives Fehlverhalten. Vielleicht also das ganze mal als Lehre und Erkenntnismehrung ansehen - dafür ist es ja auch gedacht.
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12 Aug 2020 14:09 #593483
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  • travelNAMIBIA am 12 Aug 2020 14:09
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einem Fahrverbot
Fahrverbot - bedeutete: Fahren verboten! Weder kann man ohne die Vorlage der Fahrerlaubnis einen internationalen Führerschein erhalten, noch kann man ohne die Vorlage ein Fahrzeug mieten, noch darf man (in Namibia) ohne den Führerschein vorzeigen zu können (Nachreichen gibt es hier nicht!) fahren.
Aber im Endeffekt ist ohnehin Joachims Hinweis eigentlich sicherlich die Lösung!

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 12 Aug 2020 14:10 von travelNAMIBIA.
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12 Aug 2020 14:23 #593485
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  • loser am 12 Aug 2020 14:23
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fidel schrieb:
.....Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt......
Hallo fidel, so ist es. Der IFS ist nur eine beglaubigte Übersetzung eines nationalen FSs und nur mit diesem GEMEINSAM gültig.
Meine Zuschrift oben war ironisch ;) , denn solche Ansinnen gab es nämlich schon :(
Werner
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12 Aug 2020 17:08 #593496
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loser schrieb:
fidel schrieb:
.....Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt......
Hallo fidel, so ist es. Der IFS ist nur eine beglaubigte Übersetzung eines nationalen FSs und nur mit diesem GEMEINSAM gültig.
und genau das ist auch der Grund - nach Aussage des hiesigen Strassenverkehrsamtes - warum der IFS alle 3 Jahre erneuert werden muss .... es gab/gibt immer wieder Schlaumeier, die meinen, auch bei Führerscheinentzug mit dem IFS fahren zu können/dürfen :whistle: dem wird mit dem regelmässigem Ablaufen des IFS der Riegel vorgeschoben.
lG und bleibt gesund! M@rie
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12 Aug 2020 17:16 #593497
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Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
"Fristen
Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.
"
Letzte Änderung: 12 Aug 2020 17:18 von loser.
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12 Aug 2020 17:32 #593499
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Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
Es gibt laut ADAC zwei Ausführungen, jenachdem welches Abkommen unterzeichnet wurde (oder auch beide):
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