La Leona schrieb:
[
Ist es immer noch so dass man sich bei Abmeldung in der CH innerhalb von 3 Monaten in einem anderen Land beim dortigen Konsulat anmelden muss?
Davon ist mir nichts bekannt aber wir haben auch noch nicht alle Details geklärt.
In der Schweiz bleibst du versicherungspflichtig bei Abmeldung bis du dich neu angemeldet hast, soviel weiss ich (inklusive der int. Kostenübernahme mit allen Beschränkungen).
Die Familie war seit 2.5 jahren unterwegs als wir sie trafen und sie haben nur von Abmeldung aber nicht von Anmeldung gesprochen.
Sie waren im Spätsommer zurück und als wir sie auf einen Kaffee treffen wollten (sie wohnten 15 Minuten von uns zu Hausae entfernt), bekamen wir die Nachricht, dass sie zurückgeflogen sind und es hier nicht ausgehalten haben...
Ich werde sie kontaktieren und mich erkundigen wie sie das genau gemacht haben und wie die Faktenlage genau ist.