THEMA: Nach Namensänderung neuer int. Führerschein?
30 Jan 2017 10:39 #461497
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  • Sasa am 30 Jan 2017 10:39
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OFF TOPIC
Hallo Christian,
der Name im Führerschein muß nicht geändert werden. Selbst der Reisepass nicht. Bei Änderung steht allerdings der Geburtsname drin.
War mein Glück nach der Hochzeit. Wir standen am Flughafen und ich zeige meinen Personalausweis. Da sagt die nette Dame am Schlater, dass ich nicht gebucht sei. DOch erkläre ich, aber eben unter meinem Mädchennamen. Dann könnte ich nicht fliegen, außer ich mache eine kostenflichtige Umbuchung am Schalter der Fluggesellschaft. Ich habe dann den ungeänderten Reisepass vorgezeigt, was natürlich zu weiteren DIskussionen führte. Es wurde schließlich ein Manager der Fluggesellschaft und zuletzt ein Beamter der Bundespolizei geholt, die dann miteinader klärten, dass 1. einen Reisepass mit jetzt falschem Namen mitführte und 2 dass ich mitfliegen dürfte.
Ich habe beim Rückflug den Reisepass direkt gezeigt und gebibbert, dass die Tunesier nichts wußten.

@ All: Der internationale Führerschein ist 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr gültig. Und ich glaube das Problem in diesem Fall ist, dass diese Reise extrem kurzfristig gebucht ist und wahrscheinlich die Zeit knapp ist für neuen Führerscheinbeantragungen. Ich würde persönlich allerdings irgendwie versuchen hinzubekommen, dass alle Dokumente auf den selben Namen laufen.

Viele Grüße

Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
www.namibia-forum.ch...a-erstlingstour.html
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30 Jan 2017 10:50 #461500
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  • engelstrompete am 30 Jan 2017 10:50
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Hi SASA,

@ All: Der internationale Führerschein ist 2 Jahre

Unseren Internationaler Führerschein, in Bayern ausgestellt, ist drei Jahre gültig und kostet € 15,00. vom 06.08.2014 bis 06.08.2017

Liebe Grüße

Cécile :)
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Letzte Änderung: 30 Jan 2017 11:26 von engelstrompete.
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30 Jan 2017 10:53 #461501
  • Markus615
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  • Markus615 am 30 Jan 2017 10:53
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Hallo Sasa,
Sasa schrieb:
der Name im Führerschein muß nicht geändert werden. Selbst der Reisepass nicht.

Das stimmt definitiv nicht. Hier kann man das nachlesen...
Der Führerschein muss nicht geändert werden, der Reisepass aber in jedem Fall.
Sasa schrieb:
Ich habe dann den ungeänderten Reisepass vorgezeigt, was natürlich zu weiteren DIskussionen führte. Es wurde schließlich ein Manager der Fluggesellschaft und zuletzt ein Beamter der Bundespolizei geholt, die dann miteinader klärten, dass 1. einen Reisepass mit jetzt falschem Namen mitführte und 2 dass ich mitfliegen dürfte.
Ich habe beim Rückflug den Reisepass direkt gezeigt und gebibbert, dass die Tunesier nichts wußten.

Das wundert mich, wie man mit einem ungültigen Reisepass dann doch mit fliegen darf?
Sasa schrieb:
@ All: Der internationale Führerschein ist 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr gültig. Und ich glaube das Problem in diesem Fall ist, dass diese Reise extrem kurzfristig gebucht ist und wahrscheinlich die Zeit knapp ist für neuen Führerscheinbeantragungen. Ich würde persönlich allerdings irgendwie versuchen hinzubekommen, dass alle Dokumente auf den selben Namen laufen.

3 Jahre ist der Int. Führerschein gültig und für alle die es beim Kartenführerschein sehr eilig haben gibt es gegen einen Expresszuschlag das gewünschte Dokument sehr viel schneller. Beim Reisepass kann man ggf. auch einen vorläufigen beantragen, für Namibia ist das Dokument ausreichend... also das sollte nicht das Problem sein! Innerhalb von einer Woche kann man alle nötigen Dokumente beisammen habe!

Viele Grüße
Markus
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30 Jan 2017 11:17 #461506
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  • leser am 30 Jan 2017 11:17
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@IF Gültigkeitsdauer hat granato75 durchaus recht, m.E. auch betr. der gebotenen Namensgleichheit
granato75 schrieb:

2) Der internationale Führerschein ist ja nur eine Übersetzung des nationalen und außerdem 1 Jahr gültig. Wahrscheinlich wirst Du ihn ohnehin nachmachen lassen müssen.
weil der im Ösiland eben nur mit einem Jahr befristet ist, eine längere Gültigkeitsdauer habe ich noch nie erhalten
Grüße
PS. Zuletzt hatte ich in SA bei der ersten der zahlreichen Polizeikontrollen den IF blöderweise im Kofferraum und habe auf gut Glück den Kartenführerschein hergezeigt, der anstandslos akzeptiert wurde. Aus Neugierde habe ich dann bei allen folgenden Kontrollen auch nur den Kartenführerschein gezeigt und es war nie ein Problem. Den IF werde ich aus den erwähnten Gründen trotzdem weiter mitführen, zu mal ja auch von (manchen?) Autovermietern vorgeschrieben. Steht einfach nicht dafür wegen 15 € und 1 Stunde Erledigungszeit irgendwelche potenziellen Probleme zu schaffen.
Letzte Änderung: 30 Jan 2017 11:44 von leser.
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30 Jan 2017 11:19 #461507
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  • carl am 30 Jan 2017 11:19
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Hallo,

also ich beherzige bei unseren Reisen immer die Empfehlung eines sambischen Farmers mit dem ich mich einige Zeit unterhalten habe. Diese Empfehlung lautete: "Try to have always your ducks in a row!". Was für mich soviel heißt, dass ich versuche, die (mir bekannten) offiziellen Regeln möglichst einzuhalten und die geforderten Papiere präsentieren zu können. Nach meiner Erfahrung ist es so für die Beamten an den (gemässigten) Polizeikontrollen im südlichen und östlichen Afrika deutlich schwieriger etwas zu konstruieren. (Natürlich drehe ich das auch um und zahle fällige Strafen nur bei nachweislichem Verstoß sowie mit Blick auf eine Gebührentabelle o.ä. und Ausstellung einer Quittung!)

Ergo würde ich im Zweifel die Papiere so dabei haben, dass es möglichst wenig Widersprüche gibt. Verschiedene Namen in verschiedenen Dokumenten würde im Zweifel schon die eine oder andere Diskussion nach sich ziehen.

Gruß
Carl
Madam und Boss Unterwegs (2014/15)

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Letzte Änderung: 30 Jan 2017 11:20 von carl.
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30 Jan 2017 11:30 #461511
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  • chamäleon2011 am 30 Jan 2017 11:30
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Auch in Deutschland ist den Internationale Führerschein nur eine Übersetzung und daher auch nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig. Hier in Niedersachsen wird er aber in der Tat immer für drei Jahre ausgestellt. Ob es in anderen Bundesländern andere Regelungen gibt, weiß ich nicht, dachte aber, das zumindest sowas einheitlich geregelt sei.

Wir mussten bei der Autoübernahme IMMER von JEDEM Fahrer den Internationalen Führerschei vorlegen (Savanna, Hertz, Avis) und auch mehrfach bei Kontrollen an den Straßen diesen vorzeigen. Ich habe wegen 15 € Ersparnis (macht in D 5 € pro Jahr) keine Lust auf Schwierigkeiten.

Hallo Jaqueline,

wenn Du nicht besonders an Deinem "alten" Führerschein hängst, dann schnell zum Amt und ändern lassen, wegen der Zeitnot halt express mit extra Gebühr, oder ansonsten Ärger riskieren oder den Gatten allein fahren lassen. Das wäre aber für mich die unangenehmste Variante, es macht dort Spass, auch mal selber zu fahren.

Viele Grüße
Karin

Inzwischen hat Carl geschrieben, wie man es nicht besser formulieren kann. "Try to have always your ducks in a row." Herrlich! :woohoo: :woohoo:
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein.

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