THEMA: Vollkaskoversicherung aus Deutschland
12 Okt 2015 11:29 #402719
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 12 Okt 2015 11:29
  • Guido.s Avatar
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.

Das steht so nicht in den Versicherungsbedingungen. Irgendwelche mündlichen Informationen oder Interpretationen der Hotline sind irrelevant und nicht Vertragsbestandteil.
travelNAMIBIA schrieb:
in den Bedingungen steht (also ähnlich namibischer Versicherungen): "wenn der Kreditkarteninhaber
für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern...."
"Normales" Rollen ist also auch hier ausgeschlossen.

Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.

Die Versicherungsbedingungen sind generell sehr lax und kundenfreundlich.
1. Anders als bei namibischen Versicherungen ist nicht generell (einfache) Fahrlässigkeit sondern nur grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die bei vielen Zusatzversicherungen gängige Klausel, dass Leistungen ausgeschlossen sind, wenn vorrangige Versicherungen die Leistung verweigern, findet sich bei der Karte nicht. Nur von vorrangigen Versicherungen gezahlte Summen werden natürlich nicht ein zweites Mal gezahlt.
3. Kein Ausschluss für Campingfahrzeuge.
4. Kein Ausschluss für Offroadfahren

Die meines Erachtens relevantesten Einschränkungen und Dinge die man bei der Germanwings Gold berücksichtigen sollte:
1. Entscheidend sind die Inhalte des Mietvertrages. Bei Verstößen gegen Bedingungen des Mietvertrages wird nicht gezahlt. Wer einen Vermieter hat, der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes. Wenn im Mietvertrag Regionen wie das Kaokoveld pauschal ausgeschlossen werden, fährt man da ohne Versicherungsschutz - auch auf den offiziellen Straßen. Wenn laut Mietvertrag Fahrten schon in der Dämmerung untersagt werden, ist man auch da aus dem Versicherungsschutz raus. Usw Usf. Es ist bei der Versicherung überaus wichtig, sich detailliert mit dem Mietvertrag auseinander zu setzen, denn daraus und nicht aus den AVB ergeben sich die maßgeblichen Einschränkungen.
2. Verursacht man einen Totalschaden, so muss man ggf. gegenüber dem namibischen Vermieter erst einmal in Vorleistung gehen. Das kann bedeuten bis zu 30.000 EUR locker machen zu müssen, bevor man ausreisen darf. Das Geld kann man sich dann erst anschließend von der Versicherung wieder holen.
3. Abschlepp- und Bergungskosten werden nicht erstattet - das können z.B. im Kaokoveld hohe vierstellige Beträge sein, auf denen man sitzen bleibt.

Ich habe das Germanwings-Gold-Kartendoppel seit 20 Monaten und in der Zeit 7 mal auf Reisen Autos darüber angemietet. Einen Schaden hatte ich bislang aber nicht zu regulieren. Alle sonstigen Kontakte/Reklamationen mit dem Kundendienst liefen sehr kundenfreundlich. Die Karte kostet ab Januar 69 EUR statt bisher 49 EUR, weil angeblich irgendwelche für mich irrelevanten Leistungen bei Germanwings aufgewertet werden. Rechnen tut sich das Kartendoppel ansonsten für uns auch allein über die inkludierte RRV.

Berücksichtigen sollte man noch, dass das eine echte Kreditkarte ist. Man sollte nach der Beauftragung schleunigst das Rückzahlungsverfahren umstellen, so dass man nach den maximal 59 Tagen Zahlungsziel alles in einer Summe zahlt. Ansonsten zahlt man horrende Zinsen von aktuell 15,91%.

Beste Grüße

Guido
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
12 Okt 2015 11:33 #402720
  • travelNAMIBIA
  • travelNAMIBIAs Avatar
  • Beiträge: 30378
  • Dank erhalten: 28206
  • travelNAMIBIA am 12 Okt 2015 11:33
  • travelNAMIBIAs Avatar
Hi Guido,
Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.
darfst Du auch :-) Im Zweifel klären das dann eh Anwälte. Frage mich nur, warum gerade die "Kollision mit einem anderen Gegenstand" aufgezählt wird... es ist eh eine Beschädigung, so dass der Teil des Satzes dann ausreichen würde. Alles ist eine Beschädigung (außer ein Diebstahl). Aber wissen tue ich es auch nicht definitiv.
der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig
"pauschal schwachsinnig" - die werden schon bei Totalschadenraten von bis zu 15 Prozent im Jahr ihre Gründe haben :-)

Viele Grüße
Christian
Vom 27. April bis 23. Mai 2024 nicht im Forum aktiv!
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
12 Okt 2015 11:53 #402725
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 12 Okt 2015 11:29
  • Guido.s Avatar
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:
Im Zweifel klären das dann eh Anwälte.
Richtig. Aber wir klären das dann vor einem deutschen Gericht und nicht vor einem namibischen Gericht. Das ist einer der wesentlichsten Vorteile bei der Versicherung.

"pauschal schwachsinnig" - die werden schon bei Totalschadenraten von bis zu 15 Prozent im Jahr ihre Gründe haben :-)
Das Problem ist mir schon bekannt, aber jemand der unerfahren ist, kann einen Hilux mit Dachzelt auch bei 30 km/h auf's Dach legen. Wollen wir dann nicht besser 50 km/h auf Asphalt und 20 km/h auf Schotter als Limit festlegen? Oder gleich Eselsgespanne verleihen - ist auch umweltfreundlicher?

Limitierung mit 100-120 km/h auf Asphalt und 80 auf Gravel halte ich für 4x4 mit Campingausrüstung für sinnvoll. Für Leute, die das allererste Mal in Namibia unterwegs sind, machen eventuell auch noch schärfere Limitierungen Sinn. Aber ich fahre sicher nicht 1.000 Kilometer auf dem Trans-Kalahari-Highway mit 80 km/h (Du ganz sicher auch nicht). Wenn ein Vermieter mir so etwas vorschreiben will, miete ich woanders.

Beste Grüße

Guido
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
12 Okt 2015 12:06 #402726
  • travelNAMIBIA
  • travelNAMIBIAs Avatar
  • Beiträge: 30378
  • Dank erhalten: 28206
  • travelNAMIBIA am 12 Okt 2015 11:33
  • travelNAMIBIAs Avatar
OFF TOPIC
Hi Guidio,
Wollen wir dann nicht besser 50 km/h auf Asphalt und 20 km/h auf Schotter als Limit festlegen? Oder gleich Eselsgespanne verleihen - ist auch umweltfreundlicher?
gute Idee (eine Marktlücke?!) ;-) Im Ernst: Als vor 10 Jahren 90% Citi Golf u.ä. als Mietwagen unterwegs waren, gab es deutlich weniger Unfälle durch Touristen. Die meisten überschätzen sich einfach maßlos, insbesondere wenn sie einen großen 4x4 fahren, mit dem "man(n) ja alles machen kann".
Limitierung mit 100-120 km/h auf Asphalt und 80 auf Gravel halte ich für 4x4 mit Campingausrüstung für sinnvoll. Für Leute, die das allererste Mal in Namibia unterwegs sind, machen eventuell auch noch schärfere Limitierungen Sinn.
aber wie willst Du das als Vermieter kontrollieren? Es geht nur ganz oder gar nicht. Keiner wird doch freiwillig bei der Übergabe des Fahrzeuges sagen, "ich fühle mich ängstlich", "bin noch nie links gefahren" und fahre deshalb nur 80.
Aber ich fahre sicher nicht 1.000 Kilometer auf dem Trans-Kalahari-Highway mit 80 km/h (Du ganz sicher auch nicht).
Richtig! ich fahre aber auch keinen Mietwagen - würde ich das tun, dann halte ich mich auch an deren Vorschriften.
Wenn ein Vermieter mir so etwas vorschreiben will, miete ich woanders.
Klar, würde ich auch machen... solange es noch andere Vermieter gibt.

Viele Grüße aus dem heißen Windhoek
Christian
Vom 27. April bis 23. Mai 2024 nicht im Forum aktiv!
Letzte Änderung: 12 Okt 2015 12:07 von travelNAMIBIA.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
12 Okt 2015 12:06 #402727
  • Brauni
  • Braunis Avatar
  • Beiträge: 384
  • Dank erhalten: 219
  • Brauni am 12 Okt 2015 12:06
  • Braunis Avatar
Hallo,

als was sind die Dachcamper in Namibia zugelassen? Leicht LKW?

Gruß
Joachim
Touristen bringen Souveniers mit nach Hause.
Reisende Geschichten.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
12 Okt 2015 12:08 #402728
  • travelNAMIBIA
  • travelNAMIBIAs Avatar
  • Beiträge: 30378
  • Dank erhalten: 28206
  • travelNAMIBIA am 12 Okt 2015 11:33
  • travelNAMIBIAs Avatar
Hi Joachim,
als was sind die Dachcamper in Namibia zugelassen? Leicht LKW?
kommt auf den Vermieter drauf an; viele wohl mittlerweile als "light commercial vehicle". "Normalerweise" sollten diese ganz normal als LMV (light motor vehicle = normaler PKW) zugelassen werden.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 27. April bis 23. Mai 2024 nicht im Forum aktiv!
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.