THEMA: Condor / Windhoek
14 Jul 2020 09:18 #592086
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  • Farbenwunder am 14 Jul 2020 09:18
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Sangwali schrieb:
Hallo zusammen,
Die Rückzahlung schließt Condor trotz Verstoßes gegen die EU-Fluggastrechteverordnung weiterhin aus.
Wir sind jedenfalls entschlossen zu klagen, falls das Chargeback nichts bringen sollte.
Viele Grüße
Robert

Du kannst nur gegen Thomas Cook klagen, Condor kann ja nichts dafür und hat dein Geld auch nicht. Du hast damals zwar bei Condor gebucht, aber das Geld floss zu Thomas Cook. Die sind nun pleite, Condor flog aber vor der Corona Krise Gewinne ein. Daher hat die Regierung beschlossen, sie erstmal zu unterstützen. Dabei wirkt nun ein spezieller Schutzschirm, dass bedeutet, das du keine Ansprüche bei Condor geltend machen kannst, die bei der damaligen Mutter Thomas Cook eingezahlt wurden. Würde Condor dafür aufkommen müssen, dann wären sie schnell pleite. Sie wären nichtmal verpflichtet, dir einen Gutschein anzubieten, denn der Betrag den du bezahlt hast liegt ja bei Thomas Cook. Weil sie die guten Kunden aber nicht verlieren möchten, bieten sie dir einen Gutschein an. Müssten sie aber nicht. Eigentlich ist dein Geld futsch und du müsstest es bei TC einklagen.

Wir haben auch für Oktober ein Plätzchen ergattert. Allerdings sind wir noch sehr skeptisch das die Grenzen öffnen, bzw. was unsere Regierung daraufhin beschließt/erlaubt. Mt.Etjo hat uns gestern geschrieben, dass sie selber nicht daran glauben das es klappt, da die Zahlen angeblich so rapide ansteigen. Aber sie haben uns jedenfalls umgebucht. Mal sehen...
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14 Jul 2020 09:31 #592088
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Sangwali schrieb:
Da scheint aber seitens Condor ein erhebliches Kommunikations-Wirrwarr zu bestehen.
Marketing-Gewäsch..... man will den Namen CONDOR (der hat auch erheblichen Wert) nicht weiter beschädigen und führt ihn deshalb weiter.
Sangwali schrieb:
....eine Mail von Condor mit dem Hinweis auf Verlängerung der Gültigkeit des Gutscheins bis 30.06.22. Wenn man nun annimmt, dass es die Condor dann noch gibt, würde man ja sagen „immerhin“.
Viel mehr können sie im Insolvenzverfahren (da gehören alle Gäste rein, die vor dem Stichtag gebucht haben) nicht machen. Der Grund ist der selber wie oben, Schutz des Wertes des Namens.
Sangwali schrieb:
Die Rückzahlung schließt Condor trotz Verstoßes gegen die EU-Fluggastrechteverordnung weiterhin aus.
Wir sind jedenfalls entschlossen zu klagen, falls das Chargeback nichts bringen sollte.
Klagen kannst du natürlich, aber was soll das bringen? Mehr als die Anmeldung deiner Forderung zu Insolvenzmasse kann da gar nicht rauskommen.
Der Insolvenzverwalter entscheidet jetzt, wer Geld erhält (z.B. Sprit-Lieferanten....) oder den Fluggutschein (Passagier) für später.
Sein Ziel ist ausschließlich, den Wert der Firma von vor dem Stichtag möglichst hoch zu halten, um damit die Forderungen der Gläubiger (Passagiere etc...) wenigstens zum Teil zu erfüllen.

Seit dem Stichtag fliegt da im Prinzip nur noch eine "neue Condor", wenn die noch Passagiere aus der Zeit vor der Insolvenz mitnimmt, dann kann sie das machen.

Die EU Verordnung sagt im Prinzip nur aus, dass du das Recht hast dein Geld zu erhalten, sie stellt aber nicht sicher, dass du es auch bekommst.
Gruß
Burkhard
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14 Jul 2020 10:00 #592092
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  • Andre008 am 14 Jul 2020 10:00
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Vielen Fluggesellschaften ist die EU-Fluggastrechteverordnung einfach egal und sie verstoßen halt dagegen. Da hilft nur Klagen. Ich kann dazu flightright.de empfehlen. Die nehmen zwar einen "Teil des Kuchens" als Gebühr. Aber dafür kennen die sich absolut gut aus, da sie nichts anderes machen als Airlines zu verklagen...

BG
Andre
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14 Jul 2020 10:32 #592097
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  • peter 08 am 14 Jul 2020 10:32
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Nochmals,

es geht hier bei CONDOR nicht, wie bei anderen Fluglinien, um die Einklagbarkeit durch die EU-Fluggastrechtverordnung, sondern wie Burkhard schon ausführte, um eine Insolvenz!

CONDOR war eben vor dem 26.09.2019 eine andere Gesellschaft, als sie es jetzt ist.

Gruß
Peter
Letzte Änderung: 14 Jul 2020 10:33 von peter 08.
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14 Jul 2020 11:18 #592100
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Wie gesagt, dass hat alles nichts mit Condor zu tun.
Habt ihr vor dem Stichtag gebucht, dann liegt das Geld bei Thomas Cook.
Wenn überhaupt könnt ihr NUR die verklagen.

Alle die später gebucht haben, also bei der neuen Condor, haben ihr Geld auch zurückbekommen. Solche Beiträge gab es ja schon zu genüge. Somit halten sie sich an EU Recht.
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14 Jul 2020 11:23 #592102
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  • Carsten2020 am 14 Jul 2020 11:23
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Leider kein Geld zurück, sie zahlen im Moment mit 6-8 Wochen Verzug, sagt die Hotline.

Wir haben derzeit keine Gutschein mehr, sondern eine Stornobestätigung (falls das ein echter Unterschied ist), aber noch kein Geld.

Carsten
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