Logi schrieb:
Burkhard schrieb:
...Was soll verhindern, dass die betroffene Airline und die KK-Gesellschaft sich noch in 1 Jahr "einigen" und "melden" und der Abbuchung widersprechen und euch zurück belasten....
Karte sperren lassen. Dann kann auch keiner was zurück buchen.
LG
Logi
nicht die Karte, die Abbuchung vom Giro-Konto zu Gunsten des Karten-Kontos .....
Dafür muss das Geld aber auch erstmal vom Kartenkonto runter sein und darf nicht dort noch als Guthaben "stehen" ....
Die Karte ist dann sowieso vermutlich nutzlos, wenn die Forderung(en) der Kreditkartengesellschaft nicht beglichen werden.
Eine Abbuchungs-Genehmigung vom Girokonto z.G. des Karten-Kontos dürfte die Grundvoraussetzung für die Ausgabe einer Kreditkarte sein. Im Ernstfall/Streitfall ist diese einzelne Kreditkarte dann sicherlich gesperrt und für die Zukunft nutzlos.
Ganz spannend wird es dann, wenn Kartenausgeber und die Giro-Bank das gleiche Institut sind. Mastercard bzw. Visa sind i.d.R. nur technische Dienstleister, leider.....
. Ich denke da sind diejenigen im Vorteil, die unterschiedliche Banken für Girokonto und Kreditkarte haben.
Aber ich will hier keine Angst verbreiten, entscheidend ist, wenn man das Geld wieder
in seiner eigenen unstrittigen Verfügung hat und damit den evtl. kommenden Diskussionen um Widersprüche etc. gelassener entgegen sehen kann.
An der Rechtslage, ob die Forderung (oder Rückforderung) nun rechtens ist oder nicht, ändert sich dadurch gar nichts.