THEMA: Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung
30 Jul 2020 09:02 #592830
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  • Makra am 30 Jul 2020 09:02
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ALM schrieb:
Des Weiteren teilte die Bank mit, daß die Händlerbank der Gegenseite (KLM) acht Wochen Zeit hätte, der Rückbelastung zu widersprechen.
Heute schreiben wir den 30. Juli; die Frist ist somit abgelaufen.
Das ist ja interessant ! Wir haben den Antrag am 09.04. gestellt. Der Widerspruch kam am 01.07.
Liebe Grüße
Makra
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30 Jul 2020 16:35 #592856
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  • ALM am 30 Jul 2020 16:35
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Makra schrieb:
ALM schrieb:
Des Weiteren teilte die Bank mit, daß die Händlerbank der Gegenseite (KLM) acht Wochen Zeit hätte, der Rückbelastung zu widersprechen.
Heute schreiben wir den 30. Juli; die Frist ist somit abgelaufen.
Das ist ja interessant ! Wir haben den Antrag am 09.04. gestellt. Der Widerspruch kam am 01.07.

...
Nun hat die Bank der Gegenseite eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen Zeit*, der Rückbelastung zu widersprechen.
*Durch die festen Vorgaben der Kreditkartenorganisationen (VISA/MasterCard) sind wir verpflichtet, der Händlerbankeine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen zu gewähren.
...


So steht es auf dem Schreiben, das mir VR-Payment hat zukommen lassen.

Gruß
Alm
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30 Jul 2020 17:37 #592859
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ALM schrieb:
...
Nun hat die Bank der Gegenseite eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen Zeit*, der Rückbelastung zu widersprechen.
*Durch die festen Vorgaben der Kreditkartenorganisationen (VISA/MasterCard) sind wir verpflichtet, der Händlerbankeine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen zu gewähren.
...

Die Frage ist allerdings, ab wann beginnt die Frist von 8 Wochen ? Ab meinem Antrag, ab der Bearbeitung meiner Bank oder ab Eingang bei der Käuferbank ? Die Gutschrift auf dem KK Konto erfolgte bereits am 22.04. In den ersten beiden Fällen wäre die Frist auf jeden Fall abgelaufen.
Liebe Grüße
Makra
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31 Jul 2020 08:50 #592882
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ihr werdet diese 8 Wochen Frist nirgendwo verbindlich herrausfinden oder nicht.
Das betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Kredit-Karte (Mastercard etc.) und dem Zahlungsempfänger. Da ist man als Kunde nicht daran beteiligt und da kann alles mögliche drinstehen.
Die hier von der KK genannte Frist ist ja eine nette, aber an sich überflüssige Information für den Endverbraucher. So was wird natürlich gerne mal als Begründung für verzögerte Bearbeitung herangezogen, gerade im Moment.

Für euch entscheidend (also "rechtens") ist was im KK-Vertrag mit euch steht, ob und wie man das jetzt durchsetzen kann steht auf einem anderen Blatt. Auch hier heißt es im Zweifelsfall "durchsetzen", auf welchem Weg auch immer. Aber der Vorteil ist taktisch bei euch, wenn ihr das Geld schon mal in den Fingern habt (es also nicht mehr auf dem eigentlichen Abrechnungskonto der KK steht, sondern auf eurem Giro Konto.

Was soll verhindern, dass die betroffene Airline und die KK-Gesellschaft sich noch in 1 Jahr "einigen" und "melden" und der Abbuchung widersprechen und euch zurück belasten, an sich gar nix nach den Mastercard etc. Bedingungen.
Gruß
Burkhard
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31 Jul 2020 10:29 #592887
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Burkhard schrieb:
...Was soll verhindern, dass die betroffene Airline und die KK-Gesellschaft sich noch in 1 Jahr "einigen" und "melden" und der Abbuchung widersprechen und euch zurück belasten....

Karte sperren lassen. Dann kann auch keiner was zurück buchen. B)

LG
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31 Jul 2020 11:16 #592888
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Logi schrieb:
Burkhard schrieb:
...Was soll verhindern, dass die betroffene Airline und die KK-Gesellschaft sich noch in 1 Jahr "einigen" und "melden" und der Abbuchung widersprechen und euch zurück belasten....

Karte sperren lassen. Dann kann auch keiner was zurück buchen. B)

LG
Logi

nicht die Karte, die Abbuchung vom Giro-Konto zu Gunsten des Karten-Kontos .....
Dafür muss das Geld aber auch erstmal vom Kartenkonto runter sein und darf nicht dort noch als Guthaben "stehen" ....

Die Karte ist dann sowieso vermutlich nutzlos, wenn die Forderung(en) der Kreditkartengesellschaft nicht beglichen werden.
Eine Abbuchungs-Genehmigung vom Girokonto z.G. des Karten-Kontos dürfte die Grundvoraussetzung für die Ausgabe einer Kreditkarte sein. Im Ernstfall/Streitfall ist diese einzelne Kreditkarte dann sicherlich gesperrt und für die Zukunft nutzlos.

Ganz spannend wird es dann, wenn Kartenausgeber und die Giro-Bank das gleiche Institut sind. Mastercard bzw. Visa sind i.d.R. nur technische Dienstleister, leider..... :S . Ich denke da sind diejenigen im Vorteil, die unterschiedliche Banken für Girokonto und Kreditkarte haben.

Aber ich will hier keine Angst verbreiten, entscheidend ist, wenn man das Geld wieder in seiner eigenen unstrittigen Verfügung hat und damit den evtl. kommenden Diskussionen um Widersprüche etc. gelassener entgegen sehen kann.
An der Rechtslage, ob die Forderung (oder Rückforderung) nun rechtens ist oder nicht, ändert sich dadurch gar nichts.
Gruß
Burkhard
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