THEMA: Entschädigung Flugverschiebung Air Namibia
19 Aug 2019 10:32 #565109
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  • Logi am 19 Aug 2019 10:32
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aos schrieb:
Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.

Genau so hatte ich den Sachverhalt auch verstanden und andere User offenbar ebenfalls.

LG
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19 Aug 2019 11:20 #565117
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  • Gila.Bend am 19 Aug 2019 11:20
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Logi schrieb:
aos schrieb:
Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.

Genau so hatte ich den Sachverhalt auch verstanden und andere User offenbar ebenfalls.

LG
Logi

Der Ursprungsbeitrag von Yoda911 ging nur um AN und und nicht um Condor und wurde auch entsprechend beantwortet.

Condor kam erst später von Seyko ins Spiel mit einem Beispiel, auf das sich meine weiteren Ausführungen bezogen.
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21 Aug 2019 15:47 #565351
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  • P601 am 21 Aug 2019 15:47
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Wir waren von der Verspätung des Fluges SW286 FRA-WDH am 01.07.19 betroffen. Geflogen sind wir erst am 02.07.19 mit mehr als 19stündiger Verspätung. Klar ist, dass wir Anspruch auf 600€ Entschädigung p.P. haben, da der Flug in der EU startete.

Wie nun zur Entschädigung kommen ??

Nach unserem Urlaub habe ich AN schriftlich (Einschreiben / Rückschein) meine Forderungen mitgeteilt, geeignete Beweise beigelegt und eine Zahlungsfrist gesetzt.

Wie reagierte AN ? ......... Ihr werdet es schon ahnen......... Natürlich überhaupt nicht.

Wie weiter vorgehen ?
Da ich eine Rechtschutz habe, war ich geneigt, die ganze Sache einem eigenem Anwalt zu übergeben.
Vorteil : AN muss ziemlich sicher die 600€ p.P. + Anwaltskosten zahlen.
Nachteil : Sollte AN vor gerichtlicher Klärung Insolvenz anmelden / nicht mehr existieren......, bekäme ich gar nichts und müsste noch meine Selbstbeteiligung der Rechtsschutz zahlen.

Das war mir zu riskant und ich beschloss, mich an eines der Portale zur Durchsetzung der Forderungen zu wenden.
Auch da gibts meist nur Geld, wenn AN vor Gericht dazu verurteilt wird oder vorher freiwillig zahlt.
Ausweg : Portale, die gegen Abtretung der Forderungen sofort zahlen.

So habe ich eines dieser Portale kontaktiert.
Ergebnis : Fallübernahme abgelehnt, da die Bonität von AN so schlecht eingeschätzt wird, dass dem Portal das Risiko einer Insolvenz vor Prozessbeginn zu hoch war.

Also zweites Portal kontaktiert...... und ..... juchhu...... nach genau einem Tag Bearbeitungsdauer war das Geld heute auf meinem Konto. Leider natürlich keine 600€ p.P., sondern das ganze abzgl. Provision. Aber lieber den Spatz in der Hand......

Grüße
Andreas
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21 Aug 2019 20:03 #565384
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@P601

Vielleicht war der Zeitansatz für eine AN Reaktion zu gering.

Welche Provison wurde berechnet?
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23 Aug 2019 10:39 #565521
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  • Handkäs am 23 Aug 2019 10:39
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P601 schrieb:
Wir waren von der Verspätung des Fluges SW286 FRA-WDH am 01.07.19 betroffen. Geflogen sind wir erst am 02.07.19 mit mehr als 19stündiger Verspätung. Klar ist, dass wir Anspruch auf 600€ Entschädigung p.P. haben, da der Flug in der EU startete.

Wir überlegen momentan in ähnlicher Situation auch: Besser Spatz in der Hand als Taube auf dem Dach.
Unser Sohn war nicht bei diesem Flug betroffen sondern am 28.06.2019.
Es war der Flieger der am Flughafen Frankfurt von einem Fahrzeug beschädigt wurde. Der Flug ging statt abends erst am nächsten Nachmittag ca. 15:00Uhr.
Ich vermute das in diesem Fall AirNamibia Entschädigungsansprüche an Fraport weiterleiten kann .
Aber auch ich überlege eines dieser Portale zur Fallübernahme zu nutzen.
Rechtschutzversicherung währe vorhanden, würde vermutlich lange dauern und evtl. gibt es gar nix wenn AirNamibia in die Insolvenz geht (was ich persönlich nicht glaube).
Bei den Portalen ärgert mich die zum Teil sehr hohe Provision.
Aber trotzdem die Frage:
Welches Portal hast du genutzt?
Gruß
Bernhard
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23 Aug 2019 10:56 #565523
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@Handkäs

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