THEMA: Air Namibia - News
08 Jul 2020 11:55 #591733
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  • travelNAMIBIA am 08 Jul 2020 11:55
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Das war es dann wohl?! (Air Namibia will heute Nachmittag dazu was sagen)

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08 Jul 2020 14:45 #591745
  • Siegfried
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  • Siegfried am 08 Jul 2020 14:45
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Seit etwa Mitte Juni taucht in diesem Thread immer wieder das Thema „Stornierungen/Kostenrückerstattung" auf.

Vielleicht kann auch ich dem/der einen oder anderen hierzu nachstehend einige Anregungen geben:

Eine kostenfreie Stornierung (korrekt: Reiserücktritt) ist durchaus möglich.
Die hierzu in Frage kommende Bestimmung ist im BGB § 651 h Abs.3 geregelt.
Darin heist es:
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen…

Der „unvermeidbare außergewöhnliche Umstand“ i.S. dieser Vorschrift muss allerdings bei Buchung der Reise nicht vorhersehbar
gewesen sein.

Außergewöhnliche Umstände könnten folgende Gegebenheiten darstellen:

- im Zielland besteht zum Zeitpunkt der Reise ein Einreiseverbot
- für das Zielland besteht eine Reisewarnung des AA
- eine Durchführung der Reise im Zielland ist wegen behördlicher Beschränkungen nicht möglich
z.B.: Wenn bei einer Pauschalreise gravierende Änderungen im Reiseablauf wegen
eines Reiseverbots innerhalb des Landes zu erwarten sind oder wenn die Besichtigung von
Sehenswürdigkeiten, die wesentlicher Bestandteil der Reise sind, nicht möglich sind.
- es besteht eine Ausgangssperre

Allerdings ist es so, dass es wegen der Einzigartigkeit der aktuellen Virus-Pandemie noch keine entsprechenden Gerichtsurteile
gibt.
Ob die oben aufgezählten Fakten vor Gericht bestand haben, muss sich deshalb allerdings erst zeigen.

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, kann hier Argumentationshilfen finden:

- Aufsatz von Sebastian Löw: „Pauschalreiserecht in Zeiten der Covid-19-Pandemie“
- Gutachten Prof.em.Dr. Klaus Tonner: „Anzahlungen und Restzahlungen bei Pauschalreisen
während der Corona-Krise“.

VG
Siegfried
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08 Jul 2020 17:35 #591758
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  • chamäleon2011 am 08 Jul 2020 17:35
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Aber:

Wer bei Air Namibia einen Flug gebucht hat, fällt nicht unter das "Pauschalreise-Recht".

Wenn Air Namibia stirbt, greif mal dem sprichwörtlich nakckten Mann in die Tasche. Da hilft auch kein Gericht weiter, wo nix ist, kann man nix holen.

Viele Grüße
Karin
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein.

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08 Jul 2020 17:54 #591760
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  • Siegfried am 08 Jul 2020 14:45
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Hallo Karin,
der zitierte Paragraf bezieht sich nicht nur auf Pauschalreisen, sondern gilt auch für Flugreisen.
... oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort

LG
Siegfried
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08 Jul 2020 17:59 #591761
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ich kenne mich im (Reise)Recht überhaupt nicht aus - aber ist das BGB relevant, wenn der Vertragspartner Air Namibia ja gar nicht in Deutschland, noch nicht mal in der EU ist??
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08 Jul 2020 18:01 #591762
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  • Champagner am 08 Jul 2020 18:01
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Siegfried schrieb:
Hallo Karin,
der zitierte Paragraf bezieht sich nicht nur auf Pauschalreisen, sondern gilt auch für Flugreisen.
... oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort

LG
Siegfried

Man sollte den ganzen Satz zitieren - und da eine Fluggesellschaft meines Wissens kein Reiseveranstalter ist, ist dieser Paragraph für Direktbucher bei Airlines irrelevant (sagt mir mein gesunder Menschenverstand - ich bin allerdings keine Juristin) :

Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Gruß Bele
Letzte Änderung: 08 Jul 2020 18:05 von Champagner.
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