Dreamliner schrieb:
Es ist verständlich, das das alles unglücklich gelaufen ist und in der Summe für Euch unerfreulich war. Aber für Empörung über Qatar Airways fehlt die Fakten-Basis. Schreibe an Deinen Bundestags- bzw. Europaabgeordneten, damit die Gesetzeslage geändert wird.
Noch mal die Fakten: Es war für den 19.05.2018 seit Monaten kein WDH-Flug geplant und der fand auch nicht statt. Die entsprechende Flugplanänderung wurde vor 4 Monaten kommuniziert, ins Buchungssystem von Qatar Airways als auch die diversen GDS gespeist.
Zur rechtlichen Lage (in Deutschland): Qatar Airways hat wie jede andere Airline das Recht, bis 2 Wochen vor Flug nach Belieben Flugzeiten zu ändern und auch Flüge komplett zu stornieren. Einen Anspruch auf Erstattung von dadurch am Zielort nicht wahrnehmbaren Unterkunftsbuchungen, Mietwagenbuchungen oder sonstige entstehende Unkosten entsteht dadurch nicht. Diese rechtliche Konstellation und dieses Risiko wird mit der Buchung eines Fluges immer akzeptiert. Wer mehr Absicherung will, soll aus Sicht des Gesetzgebers eine Pauschalreise buchen. Das ist im Jahr 2018 zwar realitätsfern, aber ein Versagen der Politik und nicht von Qatar Airways. Bei weniger als 2 Wochen vor Flug darf die Airline übrigens auch noch nach Belieben ändern, aber das löst dann die Entschädigungszahlungen nach EU261/04 aus, wenn der Passagier dadurch erheblich verspätet am Ziel ankommt.
Das Qatar Airways keine Mail geschickt hat, kannst Du nicht beweisen - mit eigenem Mailserver erst recht nicht. Qatar Airways kann umgekehrt aber auch nicht beweisen, dass sie eine entsprechende Mail gesendet haben und diese bei Euch angekommen ist. Letztlich hat Qatar Airways Euch doch eine äußerst kundenfreundliche Lösung geboten und Euch auf Air Namibia umgebucht, obwohl sie dazu rechtlich nicht verpflichtet waren und obwohl das für Qatar Airways deutliche Mehrkosten bedeutet. Das war kulant und ich bezweifle, das Eurowings oder Lufthansa das auch getan hätten. Qatar Airways hätte auch darauf pochen können, dass ihr erst nach einem Tag Aufenthalt in Doha weiter nach Windhoek fliegt - so wie vor Monaten wegen Flugplanänderung umgebucht.
Viele Grüße
D.
Deine sehr Airline-freundliche Beschreibung stimmt aber nicht so ganz. Die 2 Wochen Frist gilt für die Benachrichtigung, nicht für die Änderung. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Benachrichtigung beweisen, nicht der Kunde, und sie ist selbst dann dafür haftbar wenn sie es einem Vermittler mitgeteilt hat, der es aber nicht weitergeben hat. Dazu findet man mit Google Urteile. Ein Entschädigungsanspruch wäre also möglich gewesen. Außerdem bestehen ja noch weitere Ansprüche, wie Ersatzflug oder kostenloser Rücktritt. So kulant waren die also gar nicht.
Qatar Airways finde ich persönlich nicht so toll wie immer getan wird, Doha ist ein Shopping Center aber kein praktischer Flughafen und das furchtbare frühe Boarding (in einen extra Raum ohne alles) ist einfach nur nervig.