THEMA: LH nach Windhoek
08 Jul 2019 07:03 #561155
  • mika1606
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  • mika1606 am 08 Jul 2019 07:03
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Hallo Logi,

Danke. Ja, natürlich müssen wir das entscheiden.

Mir ging es auch weniger um "Airline-Pleite" (siehe hierzu unsere persönlichen Erfahrungen - hier)
sondern um Erfahrungen von Fromis mit dieser Flugverbindung. ;)
Auch wir sind damals mal mit Airberlin nach WDH geflogen - war gar nicht so schlecht. Für Etihad war das dann wohl zu viel Konkurrenz und die Verbindung wurde eingestellt - schade. :(

Aber vielleicht wurde die noch nicht gewählt... Was nicht ist kann ja noch kommen. B)

@ Ernst, auch Dir noch einmal Dank für Deinen ETH Empfehlungen. Ziehe ich durchaus für uns in Betracht.

Schöne Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021
Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017
Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
Letzte Änderung: 08 Jul 2019 07:08 von mika1606.
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17 Mai 2020 08:20 #588899
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  • P601 am 17 Mai 2020 08:20
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Hallo an alle,
uns geht es wie sicher vielen anderen auch, die auf die Sommerferien angewiesen sind. Gebucht war für Juli 2020, Mietwagen / Lodges konnten wir einigermaßen problemlos auf Juli/August nächsten Jahres verschieben.

Nun zum Thema Flug : Gebucht ist LH/EW am 04.07.2020 , verschieben würden wir gern auf Juli 2021.

Auf der LH-Seite zu lesen :
"Für Tickets, die bis einschließlich 19. April 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 30. April 2021 haben, gilt:
Bis zum 31. August 2020 können die Tickets einmalig auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. "


Außerdem kann ich mir einen Voucher ausstellen lassen :
"Nutzen Sie den FlightVoucher für eine spätere Reise - unabhängig von den Umbuchungs- bedingungen Ihres ursprünglichen Tarifs "

Gestern erreichte mich noch folgende mail der LH :
"Unser Angebot für Umbuchungen, Voucher und Erstattungen
Das erweiterte Streckennetz bietet Ihnen, liebe Kunden, mehr Möglichkeiten bestehende oder stornierte Tickets entsprechend der geltenden Bedingungen auf eine Vielzahl von Reisedestinationen umzubuchen. Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen."


Ich lese nun zumindest aus der mail, dass ich mir einen Voucher ausstellen lassen kann und dessen Wert auf eine Buchung im Juli/August 2021 anrechnen lassen kann.

Seht ihr das auch so, denn auf der LH-Seite wird aus meiner Sicht nicht klar kommuniziert, auf welche Buchungen der Voucher anwendbar ist ?

LG
Andreas
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17 Mai 2020 08:47 #588900
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  • Burkhard am 17 Mai 2020 08:47
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P601 schrieb:
können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren

ich würde das anders verstehen, siehe den zitierten Satz.
Stellt sich die Frage, ob der Flug nun wirklich schon von LH storniert / gestrichen wurde bzw. dir vom Vertragspartner verbindlich so etwas mitgeteilt wurde ???

Das Kommunikationsverhalten der Lufthansa und anderer Airlines ist wirklich nicht schön, ich habe den Eindruck die verwirren mit voller Absicht ...... :angry:
Gruß
Burkhard
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17 Mai 2020 09:43 #588901
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Ich würde es auch eher so wie Andreas selbst verstehen, denn nach dem von @Burkhard zitiertem Satz kommt ja noch folgender:

P601 schrieb:
Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden.

Es liest sich für mich deshalb so:
- entweder Flug wird/wurde von LH abgesagt und kann kostenfrei umgebucht werden oder man kann eine Erstattung beantragen
- oder Flug wurde/wird nicht abgesagt, aber man kann den Wert bei einer Umbuchung anrechnen lassen

Wenn sich allerdings Datum und Zielort ändern können, muß man schon sehr flexibel sein in seiner Reiseplanung - ich möchte doch nicht statt Samstags in WDH plötzlich Dienstags in JNB landen :dry:

@Andreas - wenn das für dich in Frage kommt, würde ich erst mal noch abwarten, ob die Flüge nicht doch noch storniert werden und dann eine Erstattung verlangen. So kannst du abwarten, wie sich das Streckennetz für nächsten Sommer so entwickeln wird und dann entsprechend buchen.
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17 Mai 2020 10:13 #588902
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ich maße mir ebenfalls nicht an, diesen (vom Marketing glattgelutschten) Text zu verstehen.
Vermutlich kann man Tickets (noch) nicht stornierter Flüge umbuchen bei der Lufthansa, allerdings steht da nirgendwo, was das kostet.
Das was sich verbessert haben könnte (???) ist dass es keine einfaches NO mehr gibt, wenn der Kunde sein (i.d.R. ja nicht flexibles) Ticket nicht mehr fliegen will.
Was das neue jetzt kosten wird .... liegt völlig im Ermessen von Lufthansa. Das dürfte auch der Grund sein, warum man diese "Umbuchungsmöglichkeiten" jetzt aktiv anbietet. Der Flug ist nicht gestrichen, die amtliche Reisewarnung ist befristet bis Mitte Juni. Die Airline lässt den Flug jetzt einfach im System stehen und kommuniziert erst wenige Tage vorher, dass er nicht "fliegt", erst das löst dann den Storno mit möglicher Rückerstattung aus.

Hilft keinem Urlauber bei der Planung und wenn der Passagier jetzt rechtzeitig "umbucht", dann ist dieses Recht auf Erstattung erst Mal hinfällig bis zum neuen Flugtermin. Den Preis kann LH jetzt ja einfach entsprechend höher ansetzen und damit (Achtung Unterstellung ) entgangene Gewinne von heute in der Zukunft generieren.
Außerdem steht man ja zum neuen Zeitpunkt nicht mehr im Wettbewerb mit anderen Anbietern, wenn der Kunde heute schon umbucht und wieder festgelegt ist.

Sicherlich eine, wirtschaftlich betrachtet, recht klevere Vorgehensweise. Ich würde sie nicht mal direkt als unfair bezeichnen, so ist das Geschäft. Einen Kundenvorteil sehe ich allerdings ebenfalls nicht wirklich.
Gruß
Burkhard
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17 Mai 2020 11:08 #588905
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Hi Andreas,

ich habe gerade so einen LH/EW-Fall am Laufen. Ich habe von Lufthansa (nach zig Mal nachfragen, Anrufe, Einschreiben etc) die Antwort erhalten, dass sie selbstverständlich aufgrund einer Stornierung durch LH den Ticketpreis voll erstatten, dies aber nicht im Rahmen der gesetzlich festgelegten sieben Tage tun können. Darauf habe ich dann natürlich dennoch bestanden und seitdem schweigt sich LH auf allen Kanälen aus und antwortet auch auf Anwaltsschreiben nicht. Einen Chargeback kann ich nicht einleiten, da die Korrespondenz eben aufweist, dass LH erstatten will. Darum geht es der KK (übrigens Miles & More-DKB-KK) nur... ob die Erstattung im gesetzlichen Zeitraum geschieht ist dabei für Chargeback unerheblich.

Viele Grüße
Christian
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