THEMA: Kfz Versicherungen Namibia
22 Dez 2005 12:01 #10000
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  • Gast am 22 Dez 2005 12:01
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@Axel

Als Ausländer kannst Du Dein Auto schwierig bis gar nicht vor Ort versichern. Die Versicherungen bieten fast nur Gesamtpakete für Dein Haus und Hof plus Auto für Einheimische an.

Sicherlich bist Du im südlichen Afrika über den Spritpreis versichert (das bestätigt auch der AA), doch im Falle eines Unfalls - so denke ich - bist Du hoffnungslos unterversichert.

Zu unterscheiden ist, ob Du Dein Auto ohne Fremdverschulden selber kaputtfährst (da nützt Dir auch keine 3rd party insurance), oder ob Du mit Deinem Auto einen Millionenschaden anrichtest. Aber ob da die Deckungssumme ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

Großes Pech hast Du - trotz 3rd party insurance -, wenn Dir ein Einheimischer in Dein Auto fährt, bzw. Dir generell Schaden zufügt. Im Endefekt bist Du der Dumme, der ohne Zeugen, ohne Polizei, am Ende der Welt mit jemandem zusammenkracht, der in einem geklauten Auto ohne Führerschein und Steuermarke besoffen durch die Lande eiert. Okay, das ist der "worst case". Nicht ganz so schlimm und realistischer ist da schon das entwischte Kalb, dass Dir bei Tempo 80 vor´s Auto läuft, weil der 8-jährige Hirte mal nicht aufgepasst hat. Laut Gutachten der "Sprit-Versicherung" nach Monaten: Schaden des Kalbes 300 NAM$, Schaden am völlig zerstörten Auto: 20000 NAM$. Macht ungefähr 3200 EUR - Herzlichen Glückwunsch.
Ob "Sprit-Versicherung" oder eine andere, die den Schaden abdeckt: Die Prämie war im Zweifel immer zu niedrig angesetzt und die Deckungssumme reichte nie aus.

Was nützt mir da eine Versicherung? Null!

Sicher, ein gewisses Risiko fährt immer mit, und der Supergau wird nicht eintreten - hoffentlich. Man muss halt seine Augen besonders offen halten und mit allem rechnen; Selber sollte man in dieser Zeit besonders vorsichtig fahren. Gerade im dichter bevölkerten Norden.
Dann kann man schon einen gewissen Prozentsatz ausschliessen, dass einem was passiert.
Man kann sich aber trotzdem kaum vorstellen, was man in 3 Monaten auf afrikanischen Straßen erleben muss. Der Lastwagenfahrer, der vor uns seine Ladung verlor, dabei uns fast einen Totalschaden mit Toten und Verletzten bescherte, zuckte nur mit den Schultern. Ist halt so! Afrika, zur falschen Zeit am falschen Ort....Glück oder Pech liegen oft nur Sekundenbruchteile auseinander.

Ich habe mich vor unserer Reise ebenfalls mit dem Problem auseinandergesetzt und im Endeffekt KEINE zusätzliche Versicherung abgeschlossen.

Deiner Versicherung in D ist es übrigens wurscht, wo Du Dich mit Deinem Auto rumteibst - ob in Afrika oder in Takatukaland - egal. Sie versichern halt nicht in Ländern, die nicht auf Deiner grünen Karte stehen.

Auto abmelden in der Zeit des Auslandsaufenthaltes ist ungünstig:
Evtl. kriegst Du arge Probleme mit

-der Austellung des Carnets, zumindest mit der intl. Zulassung
-der Aus- bzw. Einfuhr aus/nach D. Ein abgemeldetes Auto ohne Versicherungsschutz dürfte wohl kaum außer Landes geschafft werden können, wenn Du damit persönlich zum Hafen fährst...
Wenn Du bei der Einfuhr nach D ohne Versicherungsschutz rumfährst, ist das kein kleines Kavaliersdelikt wie in Afrika, sondern eine Straftat.
-dem TÜV bei der Rückkehr nach D. Länger als ein Jahr abgemeldet, musst Du Dein Auto neu vorführen. Kostet eine Menge und ist zeitintensiv.

Weltweite Versicherer sind z.B.

www.worldwideinsure.com

Ob das passende dabei ist, keine Ahnung. Gilt, glaube ich, nur für UK´s

Gruss Thomas
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22 Dez 2005 12:17 #10001
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  • Gast am 22 Dez 2005 12:01
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Lieber Thomas,
keiner hat vorgeschlagen das Fahrzeug in D abzumelden und damit zu einer Straftat zu animieren. Es ist abe nicht notwendig das Fahrzeug in Afrika weiter bei uns angemeldet zu lassen.

Auch mit dem Carnet gibt es keinerlei Schwierigkeiten.
Ein Carnet wird völlig unabhängig von der Zulassung und Versicherung oder Staatszugehörigkeit erteilt.

Probleme bei der Aus oder Einfuhr gibt es auch nicht, man verwendet dazu ein Kurzzeitkennzeichen.

Das Thema Tüv spielt auch keine Rolle. Erstmal gibt es diesen nur in D, wenn bei Rückkehr lange überzogen ist, dann werden entweder die Anzahl der Prüfungen (so ist die Rechtslage) nachgemacht, oder billiger eine Neuabnahme (Ganzabnahme) durchgeführt.

Grundsätzlich muss ein Auto in Afrika registriert und nicht zugelassen oder versichert sein. Zur Registrierung genügt eine irgendwann irgendwo vorgenommene amtliche Registrierung. Für D ist das eine ehemalige Zulassung die im Brief amtlich eingetragen ist.
Das ist legal. Zur Vorlage in Afrika genügt das Carnet. Es wird immer als amtliches Papier angesehen und akzeptiert.

Gruss
www.dt800.de
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22 Dez 2005 12:19 #10002
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  • Gast am 22 Dez 2005 12:01
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Hi Thomas,
ich habe eure Reise im Internet verfolgt. Auf jeden Fall erstmal danke. Ich denke, dass ich das Teil in der BRD mit einer Zeitzulassung versehe für die Tage, in denen ich unten bin, dann hate das Auto ein Kennzeichen, ob woanders der Unterschied erkannt wird(?!?). Der TÜV ist nicht das Problem, ich muss halt nach Rückehr im Hafen sofort zum nächsten TÜV. Mir geht es auch nicht um den Totalschaden, das Problem habe ich auch mit den Mietkfz, mehr um eine kleine Absicherung für die Fälle des Einbruchs. Wahrscheinlich werde ich unten eine Adresse einrichten, wo ich "mehrere Monate im Jahr" wohne, mal schauen, was dann geht.
Axel
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22 Dez 2005 12:20 #10003
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Hi Ronald,
du schreibst in einem anderen "Fred", das du das Carnet immer "erneuert" hast. Bedeutet das ein "neues" carnet, oder das alte verlängert?
Axel
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22 Dez 2005 12:46 #10004
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Hallo dt800:

Um bei der Zulassungstelle hier in D den internationalen Zulassungsschein zu bekommen, mußte ich einen Versicherungsnachweis erbringen!
Ob die internatationale Zulassung im südl. Afrika kontrolliert wird, kann man nicht wissen. Den Zöllner im Hafen hat´s nicht gejuckt, die
Veterinärkontrolle in BW aber schon.

Der ADAC verlangte zur Ausstellung des Carnets den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Spätestens im Brief ist doch die Abmeldung abgestempelt, oder liege ich da falsch?
Stellt der ADAC dann auch noch das Carnet aus?


Gruss Thomas
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22 Dez 2005 13:47 #10005
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Hallo Thomas,
der
1. int. Fahrzeugschein, der wird nur für ein Jahr in D ausgestellt und verlangt ein zugelassenes und tüv geprüftes Fahrzeug. Das heisst, in einem Jahr bekommst Du nie wieder einen. Was wiederum heisst vergiss es und ihn !!!
Denn wenn Du ein Jahr unterwegs bist, dann ist er abgelaufen und ungültig - und dann ??
Also in Afrika wird das Carnet anerkannt und das reicht überall auch.

Rechtlich gilt eine IntKFZ VO. Da sind solche Dinge geregelt. Die sagt auch, dass man mit dem Fahrzeug 1 Jahr einreisen darf. Soweit das entsprechende Land beigetreten ist. Hinzu kommen dann noch die jeweiligen Landesbestimmungen, die sich in der R. nur auf die Versicherung und Strassengebühr beziehen.

2. ADAC
der verlangt (nur einmal) alle vorhandenen Papiere - ist aber auch mit abgemeldeten Papieren eines Fahrzugs zufrieden. (sprich nur Brief) Genauso kann es auch ein ausländisches Fahrzeug sein. Es ist keine Zulassung notwendig, sondern auch hier nur eine irgendwo stattgefundene Registrierung.

Das Carnet wird immer ausgestellt. Auch notfalls bei ausländischen Automobilclubs.
...Denn das Carnet ist ein reines Zollpapier und sagt nur, dieses Fahrzeug muss wieder zurück wo es herkommt. Es sagt nicht aus, dass das Fahrzeug zugelassen ist, was es daher auch nicht sein muss.

Tatsächlich wird es aber wie oben beschrieben praktisch von allen Ländern als Eigentumsnachweis und Registrierungsnachweis akzeptiert.

3. Carnet in Namibia
Nur dort ist ein Carnettausch, wie auf meiner Seite beschrieben möglich.
Vor Ablauf (ganz wichtig !) des alten Carnets mit dem neuen Carnet zu dieser Stelle gehen, dann wird vom alten Carnet in das neue Carnet übertragen und man hat sofort wieder ein neues Jahr Aufenthalt ohne Grenzübertritt.
(Fred wollte das auch nicht glauben, hats dann auch gemacht.)

4. Veterinäre in Botswana sehen doch keine Fahrzeugpapiere ein. Dazu ist nur die Polizei befugt. Vermutlich meinst Du Kuke, da ist ein Polizeiposten integriert.
100 mal durchgefahren, immer nur das Carnet gezeigt !
Was aber noch gefragt wird, ist die Strassengebühr die an der Grenze bezahlt wird und nur ein Jahr gilt. Dafür hat man aber beim Grenzübertritt eine Bescheinigung erhalten. Das ist übrigens in Namibia auch so. Da wird die Strassengebühr beim Grenzübertritt geprüft und verliert bei jedem Grenzübertritt ihre Gültigkeit. Jedesmal 120 N$.


Gruss
www.dt800.de
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