THEMA: Völlige Verwirrung
23 Feb 2005 20:30 #2409
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Sorry, der Gast war ich - habe vergessen. mich anzumelden !
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23 Feb 2005 21:08 #2411
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Beitrag auf Verlangen des Users gelöscht
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23 Feb 2005 22:17 #2414
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Lieber Achim der Späte,

zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nun aber spinnen wir den Fall mal weiter und gehen von folgendem Beispiel aus:

Selbstbehalt eines in Namibia gemieteten Fahrzeugs und auch dort mit der besagten Karte bezahlt beträgt 30000 N$. Diese Sicherheit wird erst einmal per Karte hinterlegt - oder ?

So, und nun kommt es zu einem selbstverschuldeten fahrlässig herbeigeführten Unfall (Bsp.: 120 km/h auf Schotterpiste plus Kurve).
Der Fahrzeugwert des verunfallten Fahrzeugs beträgt 200000 N$, die der Vermieter auf seinem Konto sehen will - v o r der Abreise des Kunden aus Namibia. Es müßte ja in diesem Falle das Geld direkt von der sicherheitsgebenden Bank kommen und nicht zunächst einmal dem Kunden belastet werden. Oder ?

Glauben Sie wirklich, daß welche Bank auch immer einfach nach Namibia in dieser Höhe umgehend in Leistung geht und den Kreditkarten - Nutzer freundlich davonfliegen läßt ?
Und wenn ja, dann sollten wir exakt einen Fall einer Bank, die mit ihrem Namen dahintersteht und dies auch öfentlich im Vorfeld eines Schadensfalles bescheinigt, hier ins Forum bitten. Dies sähe ich als eine sehr willkommene Werbung an, die nützt !
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24 Feb 2005 13:09 #2430
  • Michael Iwanowski
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Hallo, ich nutze die Mietwagenversicherung der M&M-Karte auch extensiv, es gibt aber ein paar Haken und Ösen!

Hier mal ein Auszug aus den (schwer zu findenden) Versicherungsbedingungen:

- Pro Anmietung ist die Dauer des Versicherungsschutzes auf 30 Tage begrenzt.
- Nicht versichert sind: Lastwagen, Transporter, Wohnwagen, Camper, Anhänger, Geländefahrzeuge, Motoräder, Vans oder Minivans montiert auf LKW Fahrgestellen
- Die Höchstentschädigung beträgt pro Fahrzeug und Schadensfall 51.000 Euro.
- Selbstbeteiligung pro Schadenfall: 230 Euro.

Quelle: opk.miles-and-more.c...viceguide/index.html
bzw.: opk.miles-and-more.c...eguide/mietwagen.pdf

Nun stellt sicht natürlich die Frage der Definition eines "Geländewagens", dazu habe ich mal die mündliche Auksunft erhalten, dass alle "4x4" als Geländewagen eingestuft würden, was jedoch bei z.B. einem Audi TT Quattro eher Käse ist....

Ich habe momentan ein Angebot von Sixt für einen VW Polo (inkl. aller versicherungen) für 3500 NamD. für den 06.05. bis 16.05. Ist das aus Eurer Erfahrung fair?

Grüße,
Andycisa
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24 Feb 2005 13:29 #2431
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Hallo Achim,

auch wenn ich selbst auf die zusätzliche Sicherheit der LH Miles & More VISA Karte setze, kann ich Herrn Iwanowskis Bedenken prinzipiell nachvollziehen. Zu glauben, dass man im Falle des Falles, den keiner heraufbeschwören möchte, mal gerade von der Bayer. Landesbank etliche tausend Euro zur Deckung eines Schadens nach Windhoek überwiesen bekommt, dürfte ziemlich naiv sein. Hier wird ein privates Vorlegen wohl unvermeidlich sein. Auch die Obliegenheiten im Fall eines Schadens (da solltest du dir die Versicherungsbedingungen mal genau ansehen) sind nicht "von Pappe", z. B. das geforderte Schadensgutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Einige der Forderungen dürften vor Ort nur schwer zu erfüllen sein - vor allem, wenn man auch noch unter Zeitdruck steht, oder im schlimmsten Fall verletzungsbedingt daran gehindert ist.

Ich stehe trotzdem zu meiner Entscheidung. Ist immerhin schon bedeutend mehr, als die Buchung von Standard Cover ohne jegliche weitere Sicherheit, was ich auch schon gemacht habe. Habe aber auch schon Komplettversicherungen ohne Selbstbeteiligung gehabt, bei denen ich bei Unfällen ohne Fremdbeteiligung trotzdem voll zu Kasse gebeten worden wäre. Vorsichtiges Fahren ist daher in jedem Fall oberstes Gebot.

Freue mich schon auf Namibia. In knapp fünf Wochen geht´s los.
Armin
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24 Feb 2005 13:34 #2433
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  • Michael Iwanowski am 23 Feb 2005 20:30
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Hallo Andycisa,

habe gerade dein Posting gelesen. Die Sache mit dem Ausschluss von Geländewagen stimmt so seit Sommer 2004 nicht mehr. Geländewagen sind wohl versichert, solange sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden, und das dürfte wohl selbst bei den meisten 4x4-Touristen der Fall sein. Zu den "öffentlichen Straßen" dürften wohl in Namibia alle Straßen mit einer offiziellen Nummer zählen.

Gruß
Armin
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