THEMA: Namibia ab 5. August Einreise wieder möglich
12 Aug 2020 14:07 #593482
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  • chrigu am 12 Aug 2020 14:07
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Logi schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
KLM ist sozusagen nur ein "Vorschlag". Der Kunde hat keinen Beförderungsvertrag mit einer bestimmten Fluglinie abgeschlossen.
die Reise ist doch lange gebucht und das Ticket ausgestellt. Das ist weit von einem "Vorschlag" entfernt... :-) Natürlich muss der Veranstalter für die Beförderung sorgen... nur der weiß ja scheinbar gar nicht, dass der von ihm vermittelte Flug nicht mehr möglich ist.
Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter für eine alternative Beförderung sorgen.

Das muss er aber nur dann, wenn die Beförderung auch bei dem Veranstalter gebucht wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Es gibt aber noch einen andren Punkt. Wenn die Reise nicht wie geplant mit Kapstadt stattfindet (weil das nicht geht), dann ist es schon eine massive Änderung der Reise. Da habt Ihr auf alle Fälle ein Rücktrittsrecht.

Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft. Natürlich möchten diese die Reise irgendwie durchführen können. Wenn Ihr aber zurücktreten wollt, dann muss AA dem Wunsch auch nachkommen.

Herzliche Grüsse
Chrigu
Letzte Änderung: 12 Aug 2020 14:08 von chrigu.
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12 Aug 2020 14:26 #593487
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heuchef schrieb:
Rede doch mal mit dem Anwalt. Wenn es ein netter ist, schreibt er für alle und rechnet nur für die zwei Rechtschutz Versicherten ab. Muss er nicht, aber auch als Anwalt willl man seine Kunden zufrieden stellen.

Wir sind über die Mastercard bei Advocard versichert, d.h. da ist jedesmal ein anderer Anwalt dran.
Ich habe keine Ahnung wie der darauf reagiert...
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12 Aug 2020 14:33 #593488
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chrigu schrieb:
Das muss er aber nur dann, wenn die Beförderung auch bei dem Veranstalter gebucht wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Es gibt aber noch einen anderen Punkt. Wenn die Reise nicht wie geplant mit Kapstadt stattfindet (weil das nicht geht), dann ist es schon eine massive Änderung der Reise. Da habt Ihr auf alle Fälle ein Rücktrittsrecht.

Die ganze Reise wurde komplett bei ASA gebucht inkl. Flüge. Bei der Anzahlung mussten wir die Flüge komplett und die 2 Übernachtungen in Kapstadt zahlen.
So sehe ich das aber auch, dass die geplante Reise nicht mehr so stattfinden kann, wie gebucht.
Da kommen wir jetzt an den springenden Punkt. Ist der Rücktritt dann eine Stornierung oder nicht?
Brauche dafür dann einen Anwalt oder nicht? Kann ich die 2 anderen Paare mitreinziehen?

Gruss
mibtt
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12 Aug 2020 14:50 #593492
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Auch mit der advocard hast du freie Anwaltswahl, musst also nicht den nehmen, den die vorschlagen.
Ergänzung: wenn nicht kostenfrei, dann kann er bei weiteren Mandanten in der gleichen Sache jeweils nur 3/10 Erhöhungsgebühr berechnen und nicht für jeden die vollen 15/10. was das in Geld ausmacht, hängt vom Streitwert ab.
Reisebericht 2012: 8 Löwen und ein Oryx
Letzte Änderung: 12 Aug 2020 14:51 von heuchef.
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12 Aug 2020 19:49 #593513
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chrigu schrieb:
...Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft....

So lange sich Abendsonne Afrika eine ganzseitige Anzeige im aktuellen Südafrika Magazin leisten kann, scheint die finanzielle Lage doch gar nicht sooo schmerzhaft zu sein. ;)

LG
Logi
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12 Aug 2020 20:58 #593520
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  • PeddaSon am 12 Aug 2020 20:58
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Hi zusamnen,

ich melde mich auch mal hier, weil wir eine Namibia Reise geplant haben/hatten. :(
Aktuell stellt sich die CamperBörse.de noch quer unseren Camper zu stornieren. Habt ihr da Erfahrungen was man da machen kann? Die sagen immer die warten aufs AA. Ist für mich aber immer nur ein aufgeschiebe.

Unsere Reise würde am 3. September losgehen aktuell sehe das überhaupt nicht das das klappt. Oder was meint ihr? Aktuell fliegt die Lufthansa ja nicht oder? Und schon garnicht den Regelbetrieb wieder aufzunehmen.

Aber wenn das AA die Reisewarnung nicht verlängert würde wir auf jede Menge Geld sitzen bleiben. :(
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