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THEMA: Frage zu Steuern
21 Aug 2017 09:33 #485940
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  • Helga1 am 21 Aug 2017 09:33
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Hallo und guten Tag.

Meine Tante möchte für längere Zeit in Namibia wohnen, vielleicht dort bleiben. Sie hat gehört, daß Ihre Rente aus Deutschland dann dort nicht besteuert wird. Ist das richtig und wo könnte man das nachlesen???

Danke im Voraus

Helga
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21 Aug 2017 10:00 #485947
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  • Logi am 21 Aug 2017 10:00
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Hallo Helga,

Deine Tante kann maximal 3 Monate mit Touristenvisum im Land bleiben. Alles andere ist nahezu aussichtslos, da nicht erwünscht.

LG
Logi
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21 Aug 2017 10:20 #485954
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  • ron74 am 21 Aug 2017 10:20
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Hallo Helga,

das ist eine ganz schwierige Frage, deren Beantwortung von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt.

Grundsätzlich wird es insoweit ein Doppelbesteuerungsabkommen geben, dass man sich mal anschauen müsste. Gesetzliche Renten sind nach solchen üblicherweise im Ursprungsland, also hier wohl Deutschland, zu versteuern - unabhängig von der Frage des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts. Das kann beispielsweise für Betriebsrenten aber oft ganz anders aussehen, die dann unter Umständen im Wohnsitzland zu versteuern sind.

In Deutschland wird diese Problematik in letzter Zeit auch immer mehr zum Problem für Rentner, die im Ausland wohnen. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich nämlich in Deutschland jedes Jahr. Wenn man Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann man aber zu mindesten auf den Freibetrag von ca. 8000 € zurückgreifen. Wenn man seinen Wohnsitz aber im Ausland hat, kann dieser Freibetrag unter Umständen völlig wegfallen, d.h. man zahlt ab dem ersten Euro auf die Rente volle Steuern in Deutschland, letztlich also sogar um einiges mehr, als ein Rentner der in Deutschland wohnt. Es gibt mittlerweile glaube ich ein eigenes Finanzamt in Deutschland sich nur um Rentner "kümmert" :evil: .

VG

Ron
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21 Aug 2017 10:30 #485958
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  • Oshivambo am 21 Aug 2017 10:30
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Helga1 schrieb:
Hallo und guten Tag.

Meine Tante möchte für längere Zeit in Namibia wohnen, vielleicht dort bleiben. Sie hat gehört, daß Ihre Rente aus Deutschland dann dort nicht besteuert wird. Ist das richtig und wo könnte man das nachlesen???

Danke im Voraus

Helga
Hallo,

ja, das stimmt (vielleicht)!
Ohne irgendwelche Anträge ist deine Tante erst einmal ganz normal in Deutschland steuerpflichtig und dort wird dann auch die Rente versteuert; egal wo sie lebt.
Ob es in ihrem Fall sinnvoll wäre auf die dann beschränkte Steuerpflicht zu verzichten und einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach Paragraph 1 Absatz 3 ESTG zu stellen hängt absolut von den persönlichen Verhältnissen und Einkünften ab.
Nachzulesen ist das alles im EInkommensteuergesetz.
Generell zuständig für die Besteuerung von Renten von im Ausland lebenden Rentnern ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Das Thema ist hoch komplex und kommt, wie gesagt, auf die persönlichen Verhältnisse an. Was also am besten ist, kann die nur ein Steuerberater sagen.
Wenn du es nachlesen willst, google nach "Besteuerung von Im Ausland lebenden Rentnern".
Viel Erfolg ;-)
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Letzte Änderung: 21 Aug 2017 10:31 von Oshivambo.
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21 Aug 2017 14:26 #486009
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  • Swakop1952 am 21 Aug 2017 14:26
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Wenn Deine Tante der deutschen Steuerpflicht unterworfen ist, braucht sie sich keine Gedanken machen.
Wenn sie sich der NAM oder ZA Steuerpflicht unterwirft, dann arbeitet der deutsche Staat trotz Doppelbesteuerungsabkommen nur noch mit Repression, indem er 25% von der Rente einbehält, und zwar vom ersten Euro an.
Nicht umsonst hat die südafrikanische Regierung das Invstitionsschutzabkommen gekündigt wegen dieser dreckigen einseitigen Erpressung. Denn in Südafrika sind z.B. alle Renten steuerfrei gestellt. Da versucht sich der deutsche Staat auf diesem Weg selbst bei Menschen, die noch nie in D gelebt haben, und noch nie der D Steuer unterlegen haben, sich einen Anteil auf diese Masche zu erpressen (z.B. bei Witwen). Diese widerliche Masche geht so weit, daß sich ihr Leben lang in SA lebende Menschen plötzlich der deutschen Steuer zu unterwerfen haben. Das hat selbst die ansonsten stoischen schwarzen Politiker gegen diese deutschen miesen Vorgehensweisen aufgebracht. Habe mich damit wegen meiner Schwester auseinander setzen müssen, und habe dann ziemlich umfangreichen Kontakt mit SARS und dem Finanzministerium in Pretoria gehabt. Aber die gleiche Vorgehensweise hat man in Namibia.
Aber in Deutschland gehen die Fledderer noch schlimmer vor; man hat keine Skrupel im Hospiz sterbenden Alten noch Strafbefehle wegen ausgebliebener Steuererklärung zu zu stellen. NRW ist da Spitzenklasse. Wartet mal ab, wenn Ihr nicht mehr in der Lage seid Steuererklärungen ab zu geben!
Letzte Änderung: 21 Aug 2017 14:33 von Swakop1952.
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21 Aug 2017 14:48 #486011
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  • BikeAfrica am 21 Aug 2017 14:48
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Swakop1952 schrieb:
Da versucht sich der deutsche Staat auf diesem Weg selbst bei Menschen, die noch nie in D gelebt haben, und noch nie der D Steuer unterlegen haben, sich einen Anteil auf diese Masche zu erpressen (z.B. bei Witwen). Diese widerliche Masche geht so weit, daß sich ihr Leben lang in SA lebende Menschen plötzlich der deutschen Steuer zu unterwerfen haben.

... ich stelle mir eher die Frage, wie denn jemand eine Rente aus Deutschland beziehen kann, der sein Leben lang nie dort gelebt hat. Welchen Teil Deines Beitrags habe ich da missverstanden?

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
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