THEMA: Arbeitsvisumpflicht für Reiseführer
22 Jul 2010 15:30 #147771
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  • La Leona am 22 Jul 2010 15:30
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hallo Christian
wie auch bei uns in Argentinien und Chile, wo ich in der Reisebranche tätig bin, ist es so dass der Arbeitsmarkt im Tourismus nur noch durch strenge Kontrollen geregelt werden kann. Es ist jedermann klar und verständlich dass man nicht einfach in einem fremden Land als Tourist einreisen kann um danach als Kellner, Bankangesteller, Lehrer oder Physiker eine Arbeit anzunehmen. Doch in der Reisebranche sind Überschreitungen die Regel. Für internationale Tour Operators war es früher relativ einfach Arbeitsbewilligungen für ihre Reiseleiter (stationär oder Rundreisen)zu bekommen. Meine alten Pässe sind voll mit Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen aus vielen Ländern darunter auch Griechenland, Kenya, Kuba. Heutzutage ist es viel schweiriger diese Bewilligungen zu bekommen weil es eine neue Generation einheimischer qualifizierter Arbeitskräfte gibt, welche diese Jobs haben wollen und mússen da sie sich ja dafür auch speziell haben ausbilden lassen.

Es gibt sogar Gebiete, bei uns die Nationalparks in Patagonien, wo nur staatlich zugelassene lokale Reiseleiter Gruppen führen dürfen. Es genügt nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung zu haben, man muss auch eine entsprechende Ausbildung oder Erfahrung in der Branche/Gegend nachweisen können. Ich finde dies absolut korrekt, denn nur so kann auch gewährleistet werden dass den Kunden nicht irgend ein Schmarrn erzählt wird. In meinen 24 Jahren in der Tourismusbranche habe ich haarsträubende Beispiele dafür.

Es ist jedoch sinnvoll und korrekt wenn ein Tourconductor mitreist um die Qualität des lokalen Reiseführers, der Unterkünfte, der Fahrzeuge, kurz aller gebotenen Leistungen zu kontrollieren und sicherzustellen. Er ist die Brücke zwischen der Reiseorganisation und des Leistungserbringers. Diese Figur ist in der Grauzone, das wissen unsere Behörden genau.

Christian, wie wird dies in Namibia gehandhabt?

viele Grüsse leona
Gruss Leona
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22 Jul 2010 15:37 #147774
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  • Crazy Zebra am 22 Jul 2010 15:37
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La Leona schrieb:
Es gibt sogar Gebiete, bei uns die Nationalparks in Patagonien,
viele Grüsse leona

Hallo La Leona

Das klingt wie Musik in meinen Ohren

P-A-T-A-G-O-N-I-E-N

so nun bis du auf einer Liste :laugh:

Gruss Kurt
www.Kurt-und-Heidi.ch Reiseberichte - Bilder und noch mehr wir freuen uns über jeden Besuch
Letzte Änderung: 22 Jul 2010 15:38 von Crazy Zebra.
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22 Jul 2010 15:42 #147778
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Hi Leona,
Christian, wie wird dies in Namibia gehandhabt?
Was genau meinst Du? Mir ist Deine Frage nicht ganz klar.

Also in Namibia bis Du als Reiseleiter beim NTB registriert (als Tour & Safari Operator und/oder als Activity Operator) und kannst zudem noch Mitglied bei z.B. der TASA oder TAN werden. Für diese Mitglieschaften brauchst Du bestimmte Qualifikationsnachweise. Und dann kann es los gehen. Als ausländischer Guide brauchst Du eben noch das Arbeitsvisum.

Sonnige Grüße
Christian
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22 Jul 2010 16:01 #147783
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travelNAMIBIA schrieb:
Hi Leona,
Christian, wie wird dies in Namibia gehandhabt?
Was genau meinst Du? Mir ist Deine Frage nicht ganz klar.

hallo Christian
Beispiel: Eine Reisegruppe aus der Schweiz fliegt mit einem schweizer TC in Zürich ab (TC= tourconductor, von dem Schweizer Reisebüro angestellt und in dessen Auftrag reist er das ganze Jahr durch die ganze Welt als Gruppenbegleiter)

In Windhoek landet das Flugzeug und alle Passagiere inkl. TC reisen als Touristen ein. In der Ankunftshalle warten der namibische Reiseleiter und der namibische Fahrer auf die Gruppe (von der nambischen Agentur, welche alle notwenigen von dir erwähnten Mitgliedschaften und permits erfüllt) und los gehts.

Die Grauzone deshalb, weil diese Begleitperson als zahlender Toruist in der Passagierliest aufgeführt ist, seine Unterkunft auch vom Reisebüro in der Schweiz bezahlt wird, er jedoch eine remunerierte Tätigkeit ausübt.

ist es nun etwas klarer?

viele Grüsse
leona
Gruss Leona
Letzte Änderung: 22 Jul 2010 16:03 von La Leona.
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22 Jul 2010 16:30 #147789
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Hi Leona,

verstanden :-) Also grundsätzlich benötigt man für jede bezahlte Arbeit (auch wenn die Bezahlung nur durch Kost & Logis stattfindet) ein Arbeitsvisum oder ein Arbeitspermit. Also auch der TC in Deinem Beispiel müsste dann dieser Vorschrift folgend ein Visum/Permit benötigen. Es kann natürlich aber in dem Fall keiner so richtig überprüfen, insbesondere weil diese Person dann ja z.B. auch in den Touristenunterkünften übernachtet (und nicht in den meist auch vorhandene Guide-Unterkünften), diese Person bei der Einreise wohl - fälschlicherweise - "Tourist" ankreuzt und nicht "Business" etc.

Also rechtlich (bin aber kein namibischer Anwalt ;-)) bräuchte die Person eine Erlaubnis...

Sonnige Grüße
Christian
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22 Jul 2010 16:42 #147791
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In Südafrika muss man sogar für jede Region in der man "führen"
will eine Genehmigung haben.

Woher hast du denn diese Weisheit?

In Südafrika muss man eine Qualifikation als Guide haben.
Klar. Als Guide in NP's ist das vom Gesetz her der Nature Guide
THETA (Tourism, Hospitality, Sport, Education Authority)
erstellt das Programm und stellt das Zerfifikat aus,
man lernt über einen Provider, üblicherweise über die FGASA
(Field Guide Association of Southern Africa),
unterstes Level ist Level 1.

Mit dem Zertifikat und mit dem außerdem benötigten
First Aid Cerfificate und dem PDP (Public Driving Permit)
lässt du dich bei der DEAT (Departement of Environamental Affairs
and Tourism) registrieren. Fertig.

Mit dem Nature Guide Level 1 ist man berechtigt,
in ganz Südafrika zu führen.

Die Qualifikation nennt sich übrigens
National Skills Programme NQF2
mit den Standards Nature Site Guide (*8478 und 8440).
Dieser Teil des National Qualifications Framework
ist für viele Länder Afrikas übertragbar.

D.h. man registriert sich beim entsprechenden Ministerium
in Botswana, Namibia, etc..

Noch Fragen?
Als FGASA Mitglied kann ich gerne auch Fragen weiterleiten!
Reisen können, ist eine der schwierigsten Künste.
Eigentlich müßte man es im Hauptberuf betreiben.
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