Philip Marlowe schrieb:
Hermann schrieb:
Hallo auch,
Ist es eigentlich erlaubt, Biltong aus Südafrika mit nach Deutschland (Schweiz) zu nehmen?
Wir fliegen über Zürich.
Hermann
Es scheint 2009 eine Entscheidung der EU-Kommission gegeben zu haben, die die Einfuhr von Biltong (gem. der Vorschrift 2007/777/EG) erlaubt.
eur-lex.europa.eu/Le...314:0097:0099:DE:PDF
Grüße..
Genau so weit waren wir auch schon früher. Es scheint nicht nur so, es hat.
Dann diskutiere mal mit einem Zöllner, der einen quer sitzen hat! Oder mit einem ebensolchen Veterinär.
Bekommst Du im Laden in NAM oder ZA die für solche Einfuhren erforderlichen Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen, oder die Behandlungsnachweise für die betreffenden Erzeugnisse?
Die müssen zwingend erforderlich von einem Veterinär im Ursprungsland ausgestellt sein.
Mir haben sie erst kürzlich aus den USA stammende Fleisch-Vollkornserven, gekauft in einem Supermarkt, die mir für eine Fachmesse als Belegbeispiele (nicht einmal zum Verzehr) geschickt wurden, beschlagnahmt, weil ich nicht belegen konnte, daß diese Produkte über 121°C zwecks Keimabtötung sterilisiert worden sind (sinnbefreite Diskussion mit staatlicher Veterinärin).
Obwohl die USA mit den FDA Regeln die weltweit strengsten Regeln haben, kann man solche Leute nicht überzeugen, da diese speziellen Produkte hermetisch abgeschlossen im Gefäß kein Gesundheitszeugnis eines Veterinärs dabei hatten.
Es gibt Zollbeamte und Veterinäre, die sehen und beurteilen alles menschlich, es gibt aber leider auch die ganz genauen Beamtentypen, die machen Terror um alles um ihren kleinen Geist zu befriedigen. Diese Leute sind logischen Argumenten gegenüber völlig verschlossen. Und auferlegen Dir noch ein Bußgeld oder hängen Dir noch ein Strafverfahren an. Und deren Entsorgung des ohnehin teuren Produktes darfst Du auch noch bezahlen.
Das genau ist der Grund, weshalb ich seit Jahren mein Biltong selber mache.
Keiner von uns kann diese juristische Grauzone hier im Forum lösen, nur die Rechtsprechung eines höher angesiedelten Verwaltungsgerichtes. Wem ist es das dafür aufwendbare Geld wert?
Gruß,
H.