Hallo Marina,
vielen Dank für die Verlinkung zu der offiziellen ZIMRA-Seite. Hier zur besseren Übersicht der Wortlaut:
3. Commercial or safari vehicles (e.g. passenger coaches, minibuses used for the conveyance of tourists are to be admitted only against a Commercial Vehicle Guarantee(CVG) or against a monetary deposit against which the importer has given a written undertaking to comply with the provisions of the guarantee.
Dazu folgende Ergänzungen von meiner Seite:
a) Am ZIMRA-Counter, an dem wir Road Permit, Carbon Tax und 3rd Party Insurance zahlten, kannte man die CVG nicht!
b) Wieso sollen nur Touristen, die Nichteigentümer des Fahrzeugs sind und somit das Fahrzeug gar nicht verkaufen können, solch eine Rückführungsversicherung zahlen? Diese Frage stellten wir auch dem Officer vom CID / ZIMRA (so ganz klar war das nicht, er trug keine Uniform, saß nur in dem entsprechenden Büro), er konnte uns auch diese Frage nicht beantworten, ebenso nicht die Gesetzesgrundlage nennen. Es macht m.E. viel mehr Sinn, wenn, dann beim Eigentümer zu kassieren, der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt hat.
c) Für eine vorgeschriebene Versicherung erscheint mir die Preisspanne der Forderungen - USD 30 bis ursprünglich USD 300 - reichlich hoch. Wieso gibt es nicht wie bei den anderen drei Fees einen einheitlichen Preis???
d) Bei der Einreise über Plumtree war das bei anderen Touristen mit Leihfahrzeug nicht fällig geworden.
e) Wieso kennt das Papier kein Polizist im Land und wird auch nicht bei den zahlreichen Roadblocks zur Vorlage gefordert?
f) Südafrikaner, die zeitgleich mit uns die Grenze überquerten - zugegebenermaßen mit eigenem Fahrzeug, aber nicht das erste Mal - kannten diese CVG ebenfalls nicht, ok, ein schwaches Argument...
Sei es drum, mit USD 25 scheinen wir zumindest nicht zuviel gezahlt haben zu müssen.
Bin gespannt, was/ob die Botschaft in Berlin antwortet, halte mich/uns mal auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
Volker