THEMA: Wie funktioniert exchange4free
15 Mai 2023 16:22 #666738
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  • Hajo52 am 15 Mai 2023 16:22
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Vielleicht interessiert das manche:

Nachdem Profee schwierig wurde mit Kompatibilität zur hiesigen Bank, habe ich einen (bisher) besonders gut funktionierenden Überweisungsservice mit Sitz in den Niederlanden gefunden mit Transaktionskosten von jeweils € 2,99.

Man registriert sich mit Personalausweis und Selfie,
Überweisungen sind besonders einfach von Kreditkarte, vom Bankkonto etwas umständlich, da man das Geld an XE überweisen muß:

XE.COM

Mal schauen, wie lange das gut geht....
Letzte Änderung: 15 Mai 2023 16:56 von Hajo52.
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15 Mai 2023 18:23 #666745
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  • jekabemu am 15 Mai 2023 18:23
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danke für die Info. hast du die schon genutzt? es gibt ja einige solche Anbieter, meist ist es bei mir dann gescheitert, als ich namibische Dollar auf ein namibisches Konto überweisen wollte. Wäre interessant zu wissen ob das bei denen tatsächlich geht.
10/2023: Namibia, Botswana; 11/2018: Südafrika, Namibia; 06/2012: Südafrika; 11/2010: Namibia, Botswana
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15 Mai 2023 20:21 #666750
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  • Hajo52 am 15 Mai 2023 16:22
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jekabemu schrieb:
danke für die Info. hast du die schon genutzt? es gibt ja einige solche Anbieter, meist ist es bei mir dann gescheitert, als ich namibische Dollar auf ein namibisches Konto überweisen wollte. Wäre interessant zu wissen ob das bei denen tatsächlich geht.

Nam$ auf Namibisches Konto? Müsste man man testen. Habe heute mal mit 2 Zahlungen getestet.
Von Kreditkarte auf Konto weil einfacher. Werde berichten.

Das Problem in NAM ist eine völlig sinnfreie Blockierung von Zahlungen. Habe jetzt ganz normale Swift-Überweisungen mit 3 Wochen Aufenthalt irgendwo im Nirwana, wohl bei der Bank of Namibia, hinter mir. Ob sie das Geld bebrüten?

Überweise mal Geld in NAM $ per Swift nach Namibia, dann landet es von der Commerzbank plötzlich bei der First Rand Bank in Johannesburg, von dort verliert sich die Spur... Läßt Du den Ausdruck MT103 kommen, dann findet sich eine Swift-Adresse der FRB die man nie eingegeben hat....
Letzte Änderung: 15 Mai 2023 20:24 von Hajo52.
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16 Mai 2023 09:11 #666767
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Moin Hajo52,

das „Geld“ verschwindet bei SWIFT-Zahlung nirgends im Nirwana. Solche Statements taugen erstens nichts, weil sie nur Falschdeutungen kreieren; geben zweitens unrichtige Tatsachen weiter und bedürfen daher drittens einer Klarstellung.
Zu Deiner geflissentlichen Information: Das SWIFT-Zahlungssystem ist seit Anbeginn 1973 ein Interbankensystem, bei dem lediglich Nachrichten ausgetauscht und bei dem weder physisches noch Giralgeld über Landesgrenzen geleitet werden.
Der Geldbetragsüberweisende generiert, egal in welcher Währung, über seine Bank eine Zahlungsanweisung; hierzu wird der SWIFT-Code (auch BIC-Code genannt) des zahlungsempfangenden Kreditinstitutes des Zahlungsbegünstigten benötigt. Die die Überweisung entgegennehmende Bank des Zahlenden leitet über das SWIFT-Zahlungssystem eine Nachricht unter der Angabe des Zahlenden, des Zahlungsbetrages und -währung, des Verwendungszweckes der Zahlung, der Transaktionskostenübernahmeregelung, der Valutastellung sowie der Dringlichkeit der Zahlung an die zahlungsempfangende Bank. Die Übertragung solch einer Nachricht betrug bereits 1984 lediglich 47 Sekunden; heute vermutlich nur ein Bruchteil eines Wimpernschlage. Steht die Bank des Zahlenden in direkter Kontoverbindung mit der Bank des Begünstigten der Zahlung, kann die Gutschrift des Zahlbetrages bei günstigster Dringlichkeitsvorgabe seitens des Zahlenden noch am gleichen Tag auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgen. Sollte die Aufraggeberbank der Zahlung keine direkte Kontenbeziehung mit der Bank des Begünstigten unterhalten, wird eine Korrespondenzbank zwischengeschaltet, welche sowohl eine Kontoverbindung mit der Auftraggeber- als auch der Begünstigtenbank unterhält. Sofern auch dies nicht dargestellt werden kann, werden weitere Korrespondenzbanken zwischengeschaltet und zwar so lange, bis eine sich schließende Kontokette vom Zahlenden bis zum Zahlungsempfänger hergestellt ist. Dies kann im schlechtesten Fall trotz höchster gewählter Zahlungsdringlichkeit Tage in Anspruch nehmen, da Konten zwischen Bank im Clearingverfahren weltweit untereinander abgerechnet werden müssen. Hierbei geht es oft auch um die Beschaffung der zum Clearing notwendigen Tagesgesamtsummen der entsprechenden Währung. Zur Erklärung: Wenn ich 100.000 USD von meinem deutschen Hausbankkonto an einen Begünstigten in den USA überweise, dann muß meine Hausbank diese Summe in USD auch erst einmal selbst auf einem ihrer USD-Konten vorfinden – egal wo auf der Welt. Sofern meine Bank dieses Moos in USD nicht auf der hohen Kante hat, muß sie sich die Summe auf dem Währungsmarkt besorgen und auf ihrem USD-Konto gutschreiben lassen oder über einen entsprechenden Kontokorrentkreditrahmen in USD verfügen oder beantragen, von dem der Zahlbetrag dann an die Bank des Zahlungsbegünstigten transferiert werden kann. Falls, wie oben geschildert, eine Korrespondenzbank oder sogar mehrere in die Zahlung eingebunden werden müssen, läuft das Gleiche ab und zwar solange, bis die Kröten in der Zahlungskette vorwärts hüpfen können. Dementsprechend findet man im SWIFT-Nachrichtendokument MT103 auch SWIFT-Codes von Korrespondenzbanken. MT103 ist also kein Beleg für Stille-Post-Spielen oder Willkür, sondern ein mehr als transparentes Dokument, welches die Nachrichtenübermittlungsdetails (auch alle zwischengeschalteten Korrespondenzbanken klar darstellt. Deshalb findest Du auf MT103 auch SWIFT-Codes, die Du selbst nicht bei Zahlungsanweisung geliefert hast. Soweit so gut.
Sollte es aber aufgrund besonderer Umstände nicht umgehend gelingen, die Zahlungskette nutzen zu können, dann entstehen eben Verzögerungen. Umstände können u. a. eine vorliegende Verpfändung oder eine Forderungsabtretung eines Dritten des Kontos der Korrespondenzbank sein; gegebenenfalls liegt sogar ein gerichtliches oder behördliches Zahlungsverbot vor. Bei Ersteren muß die zahlungsentgegennehmende Bank oder Korrespondenzbank zunächst den Gläubiger der Verpfändung oder Forderungsabtretung um Genehmigung der Zahlungsweiterleitung anfragen. Bei Zahlungsverboten endet der Zahlbetrag auf dem mit dem Verbot belegten Kontokorrentkonto und darf selbst bei Bitten der Korrespondenzbank nicht weitergeleitet werden. Wie Du siehst… Ist alles wie im privaten Kontoleben… Auch Banken selbst stellen anderen Banken oder anderen Gläubigern Sicherheiten resultierend aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zur Verfügung. Und daß Konten von Banken mit gerichtlichen oder behördlichen Zahlungsverboten belegt werden kennen wir nicht erst seit der Lehman-Pleite.
Wenn in dem von Dir geschilderten Fall das Geld drei Wochen lang nicht auf dem Konto des Zahlungsbegünstigten zur Verfügung gestellt werden konnte, kann dies also an dem eben Genannten liegen oder auch am Zahlungsbegünstigten selbst, der sein Girokonto mit Sicherheiten belegt oder gar ein Zahlungsverbot über seinem Konto hängen hatte. How knows…
Also im Nirwana oder Never Never landet oder verweilt jedenfalls schon einmal gar nichts.

So long,

Alm
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16 Mai 2023 10:48 #666772
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ALM schrieb:
Moin Hajo52,

das „Geld“ verschwindet bei SWIFT-Zahlung nirgends im Nirwana. Solche Statements taugen erstens nichts, weil sie nur Falschdeutungen kreieren; geben zweitens unrichtige Tatsachen weiter und bedürfen daher drittens einer Klarstellung.
Zu Deiner geflissentlichen Information: Das SWIFT-Zahlungssystem ist seit Anbeginn 1973 ein Interbankensystem, bei dem lediglich Nachrichten ausgetauscht und bei dem weder physisches noch Giralgeld über Landesgrenzen geleitet werden.
Der Geldbetragsüberweisende generiert, egal in welcher Währung, über seine Bank eine Zahlungsanweisung; hierzu wird der SWIFT-Code (auch BIC-Code genannt) des zahlungsempfangenden Kreditinstitutes des Zahlungsbegünstigten benötigt. Die die Überweisung entgegennehmende Bank des Zahlenden leitet über das SWIFT-Zahlungssystem eine Nachricht unter der Angabe des Zahlenden, des Zahlungsbetrages und -währung, des Verwendungszweckes der Zahlung, der Transaktionskostenübernahmeregelung, der Valutastellung sowie der Dringlichkeit der Zahlung an die zahlungsempfangende Bank. Die Übertragung solch einer Nachricht betrug bereits 1984 lediglich 47 Sekunden; heute vermutlich nur ein Bruchteil eines Wimpernschlage. Steht die Bank des Zahlenden in direkter Kontoverbindung mit der Bank des Begünstigten der Zahlung, kann die Gutschrift des Zahlbetrages bei günstigster Dringlichkeitsvorgabe seitens des Zahlenden noch am gleichen Tag auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgen. Sollte die Aufraggeberbank der Zahlung keine direkte Kontenbeziehung mit der Bank des Begünstigten unterhalten, wird eine Korrespondenzbank zwischengeschaltet, welche sowohl eine Kontoverbindung mit der Auftraggeber- als auch der Begünstigtenbank unterhält. Sofern auch dies nicht dargestellt werden kann, werden weitere Korrespondenzbanken zwischengeschaltet und zwar so lange, bis eine sich schließende Kontokette vom Zahlenden bis zum Zahlungsempfänger hergestellt ist. Dies kann im schlechtesten Fall trotz höchster gewählter Zahlungsdringlichkeit Tage in Anspruch nehmen, da Konten zwischen Bank im Clearingverfahren weltweit untereinander abgerechnet werden müssen. Hierbei geht es oft auch um die Beschaffung der zum Clearing notwendigen Tagesgesamtsummen der entsprechenden Währung. Zur Erklärung: Wenn ich 100.000 USD von meinem deutschen Hausbankkonto an einen Begünstigten in den USA überweise, dann muß meine Hausbank diese Summe in USD auch erst einmal selbst auf einem ihrer USD-Konten vorfinden – egal wo auf der Welt. Sofern meine Bank dieses Moos in USD nicht auf der hohen Kante hat, muß sie sich die Summe auf dem Währungsmarkt besorgen und auf ihrem USD-Konto gutschreiben lassen oder über einen entsprechenden Kontokorrentkreditrahmen in USD verfügen oder beantragen, von dem der Zahlbetrag dann an die Bank des Zahlungsbegünstigten transferiert werden kann. Falls, wie oben geschildert, eine Korrespondenzbank oder sogar mehrere in die Zahlung eingebunden werden müssen, läuft das Gleiche ab und zwar solange, bis die Kröten in der Zahlungskette vorwärts hüpfen können. Dementsprechend findet man im SWIFT-Nachrichtendokument MT103 auch SWIFT-Codes von Korrespondenzbanken. MT103 ist also kein Beleg für Stille-Post-Spielen oder Willkür, sondern ein mehr als transparentes Dokument, welches die Nachrichtenübermittlungsdetails (auch alle zwischengeschalteten Korrespondenzbanken klar darstellt. Deshalb findest Du auf MT103 auch SWIFT-Codes, die Du selbst nicht bei Zahlungsanweisung geliefert hast. Soweit so gut.
Sollte es aber aufgrund besonderer Umstände nicht umgehend gelingen, die Zahlungskette nutzen zu können, dann entstehen eben Verzögerungen. Umstände können u. a. eine vorliegende Verpfändung oder eine Forderungsabtretung eines Dritten des Kontos der Korrespondenzbank sein; gegebenenfalls liegt sogar ein gerichtliches oder behördliches Zahlungsverbot vor. Bei Ersteren muß die zahlungsentgegennehmende Bank oder Korrespondenzbank zunächst den Gläubiger der Verpfändung oder Forderungsabtretung um Genehmigung der Zahlungsweiterleitung anfragen. Bei Zahlungsverboten endet der Zahlbetrag auf dem mit dem Verbot belegten Kontokorrentkonto und darf selbst bei Bitten der Korrespondenzbank nicht weitergeleitet werden. Wie Du siehst… Ist alles wie im privaten Kontoleben… Auch Banken selbst stellen anderen Banken oder anderen Gläubigern Sicherheiten resultierend aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zur Verfügung. Und daß Konten von Banken mit gerichtlichen oder behördlichen Zahlungsverboten belegt werden kennen wir nicht erst seit der Lehman-Pleite.
Wenn in dem von Dir geschilderten Fall das Geld drei Wochen lang nicht auf dem Konto des Zahlungsbegünstigten zur Verfügung gestellt werden konnte, kann dies also an dem eben Genannten liegen oder auch am Zahlungsbegünstigten selbst, der sein Girokonto mit Sicherheiten belegt oder gar ein Zahlungsverbot über seinem Konto hängen hatte. How knows…
Also im Nirwana oder Never Never landet oder verweilt jedenfalls schon einmal gar nichts.

So long,

Alm

Danke ALM.
Klingt alles sehr plausibel und ist es wohl auch. Bisher jedenfalls in Theorie und bisheriger Praxis.
Kannte ich bisher auch so wie Du es so schön beschreibst. Seit Jahrzehnten.

Die gegenwärtige Praxis sieht jedoch anders aus als was Du beschreibst.
Es läuft seit dem vorigen Jahr einiges anders, sowohl in ZA und NAM.
Da funken nämlich die Zentralbanken rein, zum Teil mit schikanösen Hürden um Auswärtszahlungen zu verzögern bzw. zu verhindern. Es ist bitter im Geschäftsverkehr dringende Zahlungen nicht zu erhalten von übersolventen Partnern, weil irgendein Clown bei der Reservebank Purzelbäume schlägt. Wie und in welchem Umfange vermag ich nicht nach zu vollziehen. Wir haben geschäftliche Zahlungen in der Praxis mit bis mehr als 6 Monaten Verspätung erhalten in 2022 und 2023. Lag an der dazwischengeschalteten Reservebank in Südafrika.

Neuerdings die Verzögerung bei hereinkommenden Geldern in NAM, möglicherweise um sich Liquidität zu verschaffen.
Das kann ich nicht nachvollziehen als Bankenkunde.
Eventuell ist auch das Swift-System reparaturbedürftig da es das offensichtlich ermöglicht, oder aber die Banken im südlichen Afrika. Nicht einmal die Empfängerbank wurde über den Zahlungseingang informiert.

Kannst mich gerne als Idioten darstellen, meine Praxis sieht jedoch so aus.

Hajo
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16 Mai 2023 11:26 #666774
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  • ALM am 16 Mai 2023 09:11
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Sicher, Hajo, sind auch aufsichtsrechtliche Pflichten bei Kapitalein und -ausfuhr zu erfüllen, die zu Verzögerungen bei der Gutschrift auf dem Konto führen können, sofern behördlicherseits gefordert.
Um im Einzelfall der Verzögerung auf die Schiche zu kommen, kann vom Zahlenden über seine Bank immer ein entsprechendes Rechercheverfahren bei SWIFT eingeleitet werden. Ein solches gibt 100% Aufschluß darüber, wo genau die Zahlung zeitlich gelandet ist und auch der Grund für Verspätungen ist so zu erfahren.
Letzte Änderung: 16 Mai 2023 11:26 von ALM.
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