THEMA: 8UNG,EINREISE BOTSWANA
19 Okt 2016 07:01 #448716
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  • felix__w am 19 Okt 2016 07:01
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Wir wurden bei beiden Einreisen nach Botswana (Ngoma Bridge und zurück von Vic Falls) nie nach der Geburtsurkunde gefragt.

Felix
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19 Okt 2016 07:53 #448721
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  • binca75 am 19 Okt 2016 07:53
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Hallo,

wenn nicht ganz klar ist, ob oder ob nicht: Nehmt sie lieber trotzdem mit!!!

Im Juli sind wir (wie bereits geschrieben!) über Johannesburg mit der Lufthansa nach Windhoek geflogen und es wurde nicht ein Mal nach der Geburtsurkunde gefragt... Wir sind von Windhoek nach Kapstadt geflogen und wurden auch vor diesem Flug nicht gefragt... Zurück sollte es dann über Johannesburg nach Frankfurt gehen und die nette Dame beim Check-In fragte nach der Geburtsurkunde, die wir aber nicht dabei hatten, da wir von den Bestimmungen gar nichts wussten! :ohmy: :dry: :whistle:
Es ging einige Zeit hin und her, bis die Dame meinte, dass sich doch die Kollegen in Johannesburg damit befassen sollten. Wir flogen also - mit den Nerven völlig am Ende - weiter nach Johannesburg und der nette Herr, der eigentlich nach der Geburtsurkunde fragen sollte, unterhielt sich nett mit seinem Kollegen (über den Schalter hinweg)... wir standen schwitzend vor ihm, aber er schaute uns nicht mal richtig an... So kamen wir auch hier ohne Probleme durch... Puh...
Dennoch war es der Alptraum und hätte wohl richtig böse ausgehen können... :(

Falls es in Botswana diese Bestimmung noch gibt: Nehmt unbedingt die Unterlagen mit!!!
Das ist nicht viel Aufwand und spart Zeit und Nerven!!!

Liebe Grüße

Bianca

PS: Das ist wohl ähnlich wie mit dem Internationalen Führerschein: Häufig passiert nichts. Wir sind auf unserer Reise mehrfach angehalten worden und er wurde kontrolliert...
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19 Okt 2016 15:19 #448772
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  • Miss Ellie am 19 Okt 2016 15:19
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Also ich denke es geht hier um die mehr oder weniger neuen visaregelungen fuer Reisen mit Minderjaehrigen nach Sued afrika ..
Diese Bestimmungen gibt es seid juni 2015.
Dazu gibt es ausfuehrliches Material auf der Seite der Botschaft.
Die Regelungen sind uebrigens unterschiedlich je nach dem ob beide Eltern dabei sind oder schlimmer, wenn nur ein Elternteil dabei ist. Ich weiss jetzt nicht ob Botswana die gleichen Regelungen uebernommen hat, aber es ging ja wohl mehr um dei Einreise nach Sued afrika.

Wir haben es bereits einmal erlebt, dass freunde hier nicht ins Flugzeug steigen konnten weil sie nicht alle Papier dabei hatten, und letztes mal waere es fast wieder soweit gewesen, es fehlte die Kopie des Passports der Mutter, die nicht mit geflogen ist. Erst nachdem wir diese vorlegen konnten hat man uns zu steigen lassen
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss [/b]
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19 Okt 2016 15:20 #448773
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das betrifft ja auch nur Sued afrika !!!
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss [/b]
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19 Okt 2016 15:22 #448774
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inweise für die Einreise von Minderjährigen

Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.
Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
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19 Okt 2016 16:04 #448776
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Hi Miss Ellie,
Also ich denke es geht hier um die mehr oder weniger neuen visaregelungen fuer Reisen mit Minderjaehrigen nach Sued afrika .
nein, es geht um Botswana, wo scheinbar - mehr oder weniger konsequent - eine ähnliche Regelung teilweise angewandt wird.

Viele Grüße
Christian
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