Ursha schrieb:
Nach Rücksprache mit dem ADAC -Abt. CdP bekam ich heute folgende Auskunft: das EU-Gesetz besagt tatsächlich, dass bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Jahren bei Rücktransport eines Fahrzeugs in die EU die genannten Gebühren offiziell fällig sind. Möglicherweise wurde beim Zoll nicht genau nach den 3Jahren nachgefragt. Leider können persönliche Erfahrungen hier nicht verallgemeinert werden.
Wolfgang hatte also recht. Und wir müssen überlegen, wohin wir verschiffen. Lgr Ursha
Ich hatte anno 2015 vom Zoll schriftlich, dass beim Rücktransport kein Zoll / MwSt. zu zahlen sind. Bedingung: Carnet. Bei allen mir bekannten Fällen war es so, dass man einfach aus dem Hafen gefahren ist, gefragt hat niemand. Dem x-ten Carnet sieht man überhaupt nicht an, wann das erste Carnet ausgestellt wurde.
Früher war das für Leute, die in Südamerika unterwegs waren, oft ein Problem. Da braucht man kein Carnet, also hat man keines. Und nach 3 Jahren war dann Zahltag. Aber egal, ein Forum ist ja dazu da, dass man unterschiedliche Ansichten anhört. Entscheiden muss man selbst. Wir verschiffen vermutlich im Frühjahr heim, 5 Jahre war das Fahrzeug dann in Afrika. Mach mir keinen Kopf, aber das ist halt meine private Ansicht.
Grüße
Ebi