THEMA: Travelling with Kids - neue Bestimmungen
04 Mai 2015 14:32 #383881
  • Barth_Wolfgang
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  • Barth_Wolfgang am 04 Mai 2015 14:32
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

.. und vor allen Dingen den lieben Christian anzusprechen, der hier wohl am nächsten dran ist, würde ich mal bitten zu berichten , wenns was Neues gibt oder wenn erste Erfahrungen aus der Praxis vorliegen.

Warum?

ich wollte demnächst zum 10x or so nach JNB mit den kids und da liegt das Problem, was in der Vergangenheit halt keines war.

Da die Mutter nicht reagiert, wird es nie ein Einverständnis zur Reise geben. Eine Übertragung des Sorgerechtes und /oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes wird es aus Sicht des Gerichts auch nicht geben können, da ja alles paletti ist - Es gibt ja sonst kein Problem.

Einfach hinfahren und drauf ankommen lassen ?

Wäre möglich, wenn sich das neue Gesetz als zahnloser Papiertiger herausstellen sollte.

Vielleicht hat der Christian ja eine Idee?

Schon mal herzlichen Dank im voraus, Wolf
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04 Mai 2015 16:01 #383907
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  • Sille am 04 Mai 2015 16:01
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Hallo zusammen,

wie die Regularien sind, wenn nur ein Elternteil reist, weiß ich nicht...
Die Vorlage einer Geburtsurkunde wird aber seit dem 1. April verlangt! Wir sind Ende März in Joburg eingereist, dann nach Zimbabwe gefahren und als wir Anfang April wieder in Beitbridge einreisen wollten, sollten wir die Geburtsurkunden vorlegen. Sie müssen auch übersetzt und beglaubigt sein! Es war ein Riesenzirkus, bis sich ein sehr netter Supervisor erbarmt hat und uns abgefertigt hat...
Südafrikaner, mit denen wir später gesprochen haben, wussten davon!

Gruß
Sille
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04 Mai 2015 16:31 #383915
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  • travelNAMIBIA am 04 Mai 2015 16:31
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Hi Sille,
Die Vorlage einer Geburtsurkunde wird aber seit dem 1. April verlangt!
da war der Grenzposten falsch informiert. Laut zuständigen südafrikanischen Ministerium gilt die Vorschrift ab 1. Juni. In der offiziellen Broschüre dazu steht es auch (Effective 1 June 2015): www.dha.gov.za/files.../Touristadvisory.pdf

Hallo Wolf,

ich würde es nicht drauf ankommen lassen, schon gar nicht in der ungewissen Übergangszeit (Juni/Juli). Da würde ich erstmal konkrete Erfahrungen abwarten. Könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich wie bei einem Visum gehandhabt wird, d.h. die Fluggesellschaft wird dieses beim Einchecken bereits überprüfen, damit sie dich nicht wieder zurücktransportieren müssen, falls Du nicht reingelassen wirst. Die Einführung wurde ja schonmal verschoben, wird sie aber sicher nicht erneut. Frag am besten bei der SA-Botschaft in Berlin (falls Du aus D kommst) nach.

Ich fliege im Juni mit Kind nach Südafrika, kann dann berichten.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Letzte Änderung: 04 Mai 2015 16:35 von travelNAMIBIA.
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04 Mai 2015 18:22 #383931
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Hi Christian,

das war auch meine letzte Info - ich hatte das Thema hier verfolgt. Aber die Dame hinter dem Schalter ( gib ihnen eine Uniform :angry: ) hat uns mehrfach die Pässe auf dem Tresen geschmissen und uns aufgefordert, die Richtlinien zu lesen, die in Wandzeitungsgröße aushingen und dann mit der Urkunde wieder zu kommen! Du weißt ja sicherlich, was in Beitbridge los ist und da steht man ziemlich blöd da :(
Mein Mann schwankte zwischen :evil: und :sick: hin und her, fand dann aber seine Fassung wieder und kriegte den Supervisor zu packen! Sonst weiß ich auch nicht, was wir gemacht hätten!
Aber wie gesagt: die einheimischen Südafrikaner wussten von der Regelung ab dem 1. April!

Grüße aus dem sonnigen Norden
Sille
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07 Mai 2015 09:15 #384237
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  • dino am 07 Mai 2015 09:15
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Barth_Wolfgang schrieb:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Da die Mutter nicht reagiert, wird es nie ein Einverständnis zur Reise geben.

In dem verlinkten Artikel (www.tourismupdate.co...tail?articleId=49719) steht:

"Legally seperated parents should also provide a court order when the other parent does not give consent."

Was aber genau damit gemeint ist, erschliesst sich mir auch nicht auf den ersten Blick, aber scheint ja was anderes zu sein, als die Bestätigung über das alleinige Sorgerecht.

Vielleicht aber ein Ansatzpunkt?

Gruß

Dino
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07 Mai 2015 11:35 #384249
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  • fordfahrer am 07 Mai 2015 11:35
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Na, das meint genau, dass wenn keine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt, man einen Gerichtsbeschluß vorweisen muss, dass man allein entscheiden darf.
In Wolfgangs Fall wird das wohl notwendig sein, oder er nimmt eine Frau mit, die so heisst, wie auf der Geburtsurkunde ... .
Gruss
Christian
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