Hallo Martin,
Du hast 2 Vertragsverhältnisse:
einmal hier in Deutschland mit dem deutschen Vermittler
im Verhältnis zu diesem gilt deutsches Recht.
Ein weiteres in Südafrika mit dem dortigen Vermieter.
Für dieses gilt südafrikanisches Recht.
Bei Kwenda ist ausschliesslicher Vertragspartner der
hier in Deutschland ansässige, weil der auch gleichzeitig
Eigentümer des vermieteten Fahrzeuges und somit auch gleich-
zeitig Vermieter ist. Dies ist meine unverbindliche Ein-
schätzung.
Liebe Grüsse Hanne